Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahrespreis fllr Mitglieder des Börscnvcreins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 2» — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen : die dreig^'palicne Petitzeile oder deren Raum SO Pfg., nichtbuäide udleri . Anzeigen uo Psg.: Mitglieder d- l orl- ! Vereins zahlen nur 10 Ps., eb>!! l- '-.Inv handlungsgchillcn für StcllcgeiuMe Rub : Ivird nicht gemährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörscnvcreinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 150. Leipzig, Mittwoch den 1. Juli. 1896. Amtlicher Teil. Bekn n ntulachu n g In Ausführung eines Beschlusses der diesjährigen Hauptversammlung des Börsenvereins vom 3. Mai 1896 haben wir die seither giltigen „Bestimmungen über die Verwaltung der Zeitschriften des Börsenvereins" im Einvernehmen mit dem Ausschüsse für das Börsenblatt entsprechend abgcandert und veröffentlichen nachstehend den Wortlaut der „Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes". Die neuen Bestimmungen treten am 1. Juli d. I. in Kraft Ein Sonderabdruck wird jedem Mitgliede des Börsenvereins übersandt werden; weitere Exemplare sind von der Der Vorstand des Dörlenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Arnold Bergstraeßer Wilhelm Lader. Wilhelm Volkmann. Johannes Stettner. Emanuel Reinicke. Carl Engelhorn. Verwaltung des Börsenblattes. Genehmigt von der Hauptversammlung des Börsenvereins am 3. Mai 1896. 8 l- Der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig giebt ein mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich erscheinendes Blatt heraus, unter dem Titel Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Der Börsenverein übt sein Verlagsrecht aus unter der Firma: »Geschäftsstelle des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig«, unter Hinzufügung des Namens des jeweiligen Geschäfts führers. 8 2. Das Börsenblatt ist das amtliche Veröffentlichungs-Organ des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Buch händlerische Bekanntmachungen gelten als regelrecht erfolgt, wenn sie durch das Börsenblatt bewirkt wurden. Der Inhalt des Blattes ist folgender: Amtlicher Teil. 1. Bekanntmachungen des Vorstandes und der sonstigen Organe des Börseuvereins. 2. Bekanntmachungen des Unterstützungsvereins der Deutschen Buchhändler und Buchhandlungsgehülfeu, sowie des All gemeinen Deutschen Buchhandlungsgehilfen-Verbandes. 3. Eintragungen zum Schutze Wider Nachdruck: a) Bekanntmachungen des Rates der Stadt Leipzig über Eintragungen in die Bücherrolle, gemäß den Gesetzen vom 1l. Juni 1870 und 9. Januar 1876, Drrtundlechjigper Jahrgang b) Einzeichnungen in das Archiv des Vereins der deutschen Musikalienhändler. 4. Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten (nach deni Alphabet der Verleger geordnet): a) des deutschen Buch- und Landkartenhandels (täglich), b) des deutschen Kunsthandels (in der Regel monatlich), o) des deutschen Musikalienhandels (in der Regel zwei wöchentlich). 5. Verzeichnis der künftig erscheinenden Neuigkeiten, welche im Anzeigenteile derselben Nummer zum erstenmale angekündigt sind, sofern nicht der Verleger die Aufnahme in das Ver zeichnis ausdrücklich verbietet. 6. Verzeichnis wichtiger Neuigkeiten des ausländischen Buch handels (in der Regel wöchentlich; nach dem Alphabet der Verleger geordnet). 7. Verzeichnis von im Auslande erschienenen llebersetzuiigen deutscher Verlagswerke mit Angabe des ausländischen Ver legers und wenn möglich mit Angabe des Verlegers der deutschen Ursprungswerke. 8. Gesetze und Verordnungen, Urheberrecht, Buchhandel und Presse betreffend. 9. Verbote von Büchern re. L Nichtamtlicher Teil. 1. Berichte über Versammlungen und Beschlüsse buchhäud- lerischer Vereine. 2. Verzeichnis der neu erschienenen buchhändlerischen Hilfsmittel, soweit sie der Redaktion eingesendel worden sind. 3. Aufsätze und Mitteilungen aus dem buchhändlerischen Ge- schäftsleben, der Geschichte des Buchhandels, der Gesetzeskunde, dem Buch- und Druckgewerbe, sowie über die den Buchhandel berührenden bedeutenden Vorgänge auf dem Gebiete von Schrifttum, Wissenschaft, Kunst und Presse. 4. Sprechsaal. 5. Persoualiiachrichten. Geschäftsstelle des Börserivereins zu beziehen. Leipzig, den 30. Juni 1896 Bestimmungen über die