Erscheint außer Sonntags täglich. — Piz stütz S Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Beiträge für das Börsenblatt find an dle Redaktion — Anzeigen aber an die Ervedttion desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscudereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Donnerstag den 13. April. 1871. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostcrmesse soll eine am 5. Mai beginnende und am 13. Mai endende Ausstellung von neuen Düchern, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des Börsengebäudes stattfinden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 8- 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels zu bilden Pflegen, werden zur Ausstellung zugelassen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente u. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläuterungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuweisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adressiren: an die Ausstellungscommission in der Buchhändler-Börse. 8- 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in dnplo beizufügcn, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. 8. 3. Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. 8> 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 13. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. 8- 5. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermessc wieder Herrn Ferd. Seidel von uns übertragen worden, und sind die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 29. April an die oben angegebene Adresse einzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. Berlin, Bonn und Leipzig, den 7. März 1871. Der Vorstand des Äörsenoereins -er Deutschen Buchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Achtunddnißigster Jahrgang. 156