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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1944
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1944-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1944
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- Deutsch
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lassen, die bisher schon in der Fachschaft des deutschen Zeitungs und Zcitschriften-Einzelhandels erfaßt waren. Audi diese Buchhand lungen dürfen aber eine Lieferung an Abonnenten nicht mehr durch führen. Berliu-Charlottenburg, den 3. Oktober 1944 Im Aufträge: gez. v. Kommerstädt Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel: Betr.: Ausweis der buchhändlerischen Hilfskräfte Alle budihändleri8chen Hilfskräfte, die bis zum Herbst 1944 ein- schlicßlidi die buchhändlerische Gehilfenprüfung mit Erfolg abgelegt haben, werden hiermit aufgefordert, den Ausweis der Reichsschrifttums kammer — Gruppe Buchhandel — zuzüglich eines Lichtbildes im Paß format -Aufnahme in Zivilkleidung ohne Abzeichen — zur Ausstellung des Ausweises für angestellte Buchhändler an die Reichsschrifttums kammer Gruppe Budihandel, Leipzig C 1, Peterss'traße 32—34,-ein- zusenden. * Betr.: Lehrlings-Ausbildung Hierdurch wird mitgeteilt, daß der Herr Präsident der Reichs schrifttumskammer sich gezwungen gesehen hat, durdi Entscheidung vom 19. 6. 1944 dem Budihändler E. i. Fa. W. in M. die Berechtigung ab- zuspredien, in seiner Firma Lehrlinge auszubilden. Der Grund zu dieser Entscheidung lag darin, daß er Lehrlinge veranlaßt hatte, in ihre Lehr lingspässe Bücher als gelesen einzutragen, die sie nie gelesen hatten. Infolge der auch sonst mangelhaften Ausbildung durch ihren Lehrherrn hatte einer der Lehrlinge die anschließende Gehilfenprüfung nicht be standen. ^ Leipzig, den 4. 10. 1944 I. A.: gez. v. Kommerstädt Börsenverein: Betr.: Mitgliedschaft und Börsenblatt-Bezug bei Stillegung Während der Stillegung bleibt die Mitgliedschaft bestehen und das Börsenblatt wird zum Mitgliederpreis weiter geliefert. Wird die Auf gabe der Mitgliedschaft oder des Börsenblattbezugs gewünscht, ist ent sprechender Antrag an die Geschäftsstelle zu richten, und zwar hei Auf gabe der Mitgliedschaft an die Mitglieder- und Firmen-Abteilung, bei Abbestellung des Börsenblattes an die Expedition. Meldepflicht der Reichskulturkammer-Mitglieder Einzelne Anfragen zeigen, daß § 1 der vierten Verordnung des Generalbevollmächtigten für den Arheitseinsa^ über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung vom 29.8. 1944 (RGBl. 44 S. 190) zu einer mißverständlichen Auslegung Anlaß ge geben hat. In dieser Vorschrift heißt es: „Alle den Einzelkammern der Reichskulturkammer angehörigen Männer und Frauen sowie alle son stigen Personen, die durch die Einschränkung des gesamten deutschen Kulturlebens von ihrer bisherigen Berufstätigkeit freigestellt werden, haben sich zu melden.“ Es wird als ausdrücklich fest- gestellt, daß der Nebensatj „die durdi die Einschränkung usw.“ sich nur auf die unmittelbar vorhergehenden Worte „alle sonstigen Personen“, nicht aber auch auf den ersten Teil des Satjes („alle den Einzelkammern der Rcichskulturkammer angehörigen Männer und Frauen“) bezieht. Das besagt also, daß einschränkung6los alle Kammermitglieder melde- pßichtig sind, gleichgültig, oh sie ihre kulturelle Tätigkeit aus besonde ren Gründen noch ausüben können oder nicht. Darüber hinaus sind ferner sonstige Personen, d. h. auch Nicht-Kammermitglieder, die im Zuge der Stillegungsaktion von ihrer bisherigen Tätigkeit auf kultur- kaminerpflichtigem Gebiete freigestellt werden, zur Meldung beim Ar beitsamt verpfliditet. Hierunter fallen vor allem auch technische und kaufmännische Arbeitskräfte. Diese Klarstellung erscheint geboten, nachdem in einigen Fällen die Ansicht vertreten wurde, daß z. B. der Inhaber einer noch bestehen bleibenden Leihbücherei oder ein noch weiterhin im Filmbereich ein- gesctjter Filmschauspieler deshalb nicht dienstverpflichtet seien, weil sie von ihrer bisherigen Berufstätigkeit nicht freigestellt wurden. Eine solche Auslegung des § 1 der vierten Verordnung ist also irrig. In einigen Bezirken wird auch noch die Auffassung vertreten, daß von der Meldepflicht alle über 65 Jahre alten Männer und über 50 Jahre alten Frauen ausgonommen seien. Hierzu wird nochmals betont, daß die vierte Verordnung eine Altersgrenze nicht vorsieht. Zusammenfassend sei also wiederholt: Es sind alle Kammermitglieder (gleichgültig, ob noch weiter im kulturellen Bereich eingesetzt oder nicht) meldepflichtig und ferner noch sonstige Personen, die durdi die Einschränkung des kulturellen Lebens von ihrer bisherigen Berufstätigkeit frcigestellt werden. Diese Melde pflicht gilt für die genannten Personenkreise ohne Rücksicht auf das Lebensalter. Auch ausländische Kammermitglieder, nicht aber die von der Kammermitgliedschaft befreiten Personen (die sogenannten Nebcn- berufler), sind meldepflichtig. Das von der Reichsschrifttumskammer herausgegebene Merkblatt zur totalen Mobilmachung des Buchhandels ist entsprechend zu er gänzen- 186 Zur Wirtschaftslage Von Prof. Dr. G. Menz Wenn man überhaupt Anlaß nimmt, sich darüber Gedanken zu machen, so ergibt sich die auf den ersten Blick für den Unvorbereiteten vielleicht überraschende Erkenntnis, wie wenig die Ereignisse der leb ten Wochen an den Fronten wie im Innern im Grunde die wirtschaftliche Lage verändert haben. So schmerzlich die Preisgabe einst siegreich ge wonnener Vorfelder für unsere Verteidigung im Osten, Süden und Westen auch sein mag und so unbestreitbare wirtschaftliche Vorteile damit abgegeben werden mußten, so stellen sie doch genau besehen nicht nur Verluste dar. Es ist damit auch eine in vieler Hinsicht merk liche Entlastung für uns verbunden. Am eindeutigsten gilt das wohl für das Transportwesen. Unsre Transportaufgaben sind wesentlich verringert worden. Da die Transportmittel erhalten geblieben sind, kommt die Entlastung den verbleibenden Transportaufgaben unmittelbar zugute. Auch für die im Transportwesen Tätigen wirkt sich das aus. Hinzu kommt, daß die geräumten Gebiete nicht nur Überschüsse in gewissen Gütern lieferten, sondern ebenso sehr auch zuschußbedürftig waren und von uns in vieler Hinsicht, versorgt werden mußten, sei es auch nur, um Gegenwerte für unsre Bezüge zu liefern. Von gegnerischer Seite, der sich jetjt auch die abtrünnig gewordenen Beteiligten teilweise angeschlos sen haben, ist wiederholt versucht worden, die Behauptung zu ver breiten, der Tauschverkehr hätte bisher immer mit einem Saldo zu unsern Gunsten abgeschlossen. Es hat aber noch stets nachgewiesen werden können, daß tatsächlich das Gegenteil der Fall ist, zumal wenn man die militärischen Lieferungen einrechnet, wie es billigerweise ge schehen muß. Wenn wir also nunmehr diese Opfer nicht mehr zu bringen brauchen und uns ganz auf uns selbst konzentrieren können, so ist das jedenfalls kein Nachteil für uns, wenn es gleich keine Entlastung aufs Ganze sein möchte. Daß uns die Lage zu äußersten Anstrengungen ver pflichtet, steht ja fest. In dieser Hinsicht gewährleistet die je^ige totale Mobilisierung, daß nichts versäumt wird. Die dabei vorgenommenen Verwaltungsvereinfachungen kommen der Wirtschaft, mittelbar merk lich zugute. Befreiung vom Papierkrieg wird zweifelsohne das echte wirtschaftliche Potential erhöhen, ganz abgesehen von der damit ver bundenen Freisetjung von Arbeitskräften für militärische und wirtschaft liche Zwecke. Die außerdem vorgenommenen wirtschaftlichen Beschrän kungen, die gerade auch der Buchhandel erfahren hat, mögen für die unmittelbar Betroffenen bitter sein und scheinen auf den ersten Blich das wirtschaftliche Potential zu verringern. Recht besehen, bandelt es sich aber nur um Verlagerungen, die durch Konzentration der Kräfte und Mittel auf die bestehenbleibende Wirtschaft deren Wirkungsmög lichkeiten, wenn nicht erhöhen, so doch vor Schrumpfungen sichern. Vor allem zeigt die Erfahrung eben, daß die Wirtschaft im ganzen tro^ oder vielleicht gerade wegen dieser Eingriffe unbeirrt weitergeht und in Funktion bleibt. Und das ist in der Tat das Entscheidende. Wie im Militärischen alles auf das Weiterkämpfen ankommt was vorzeitiges Niederlegen der Waffen bedeutet, ist am Schicksal Italiens. Rumäniens, Bulgariens und Finnlands abzulesen —, so im Wirtschaftlichen auf das Weiterarbeiten. Auf Arbeit beruht alle Wirtschaft, und die Wirtschafts lage ist noch immer gesund, solange der Arbeitswille des Wirtschafts körpers ungemindert und ungefährdet ist. Zwar braucht die Arbeit zur Gütererzeugung Rohstoffe, aber die können, wo sie von der Natur nicht unmittelbar zur Verfügung gestellt werden, wiederum durdi Arbeit, diesmal durch geistige der Erfinder und Wissensdiaftler ersdilossen werden. Darüber hinaus ist für die Ordnung der Wirtschaft nur nodi gegenseitiges Vertrauen erforderlich. Wo gearbeitet wird und Vertrauen herrsdit, wird es dem menschlichen Organisationsgeschick und -willen noch immer gelingen können, die Wirtschaft in Gang und in Ordnung zu halten. Dafür ist die deutsche W 7 irtsdiaft das überzeugendste Beispiel. Nicht die Künsteleien von Währungskonferenzen und dergleichen, die nur zu leicht auf Betrügereien hinauslaufen, können helfen. Das wird die W'elt nodi erfahren. Das Chaos in den „befreiten“ Ländern ist die erste Lektion dafür. Vielmehr bleibt die Überlegenheit des deutschen Vorbildes das Kriterium. Auf Einzelheiten der Wirtschaftslage kommt es im Augenblick und auch auf lange Sicht weniger an. Das Grundsätj- liche entscheidet. Leben und Werk Jakob Krauses Auf welcher bewunderungswürdigen Höbe das Leipziger Buch gewerbe nodi am Ende des vierten Kriegsjahres stand, dafür ist der Jakob Krause-Band des Insel-Verlags ein ausgezeichnetes Beispiel *). Ein schönes Buch im besten Sinne; Papier, Satz (in Tiemanns Orpheus und Euphorion), Druck und Einband eine wahre Augenweide. Ganz vor züglich ist 4ie W iedergabe des Anschauungsmaterials (Herstellung der Autotypien, des farbigen Lichtdrucks und gesamte Drucklegung durdi die Staatliche Akademie für graphische Künste) gelungen. Einbände sind nicht leicht zu reproduzieren: hier kann man jeden Stempel, jede Rolle mit bloßem Auge genau feststellen, blindgedruckte Sdiriftzeilen und Zahlen sind bequem abzulesen, der Einband erscheint im Bild, wirk lich als Körper. Die gleiche Gediegenheit und eine verwandte künstlerische Art, den Stoff zu formen, kennzeichnet den Inhalt. Dr. Ilse Schunke, die *) Ilse Schunke: Leben und Werk Jakob Krauses. Im Aufträge des Heimatwerkes Sachsen. Leipzig: Insel-Verlag 1943. 4°. 150 Seiten, da von 30 Tafeln, 1 färb. Lichtdruck, 102 Abb. im Text, Hlbl. RM 18.—. Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 75, Sonnabend, den 14. Oktober 1944
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