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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1944
- Strukturtyp
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- 1944-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1944
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- Deutsch
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Bekanntmachungen und Mitteilungen Amtliche Bekanntmachung Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels der Reichsschrifttumskammer Nr. 139a An die deutschen Verleger! Anordnung über gebundene Bücher und Einbandstoffe Auf Grund des § 25 der Ersten Durchführungsverordnung zum Rcichskulturkammergc6etz vom 1. 11. 1933 (RGBl. I S. 797) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda und de3 Reichswirtschaftsministers für das Gebiet des Großdeutschen Reiches angeordnet: § 1 (1) Alle Buchhandelsbctriebc (ausgenommen Leihbüchereien und Kriegsleihbüchereien) haben ihre Bestände an verlagsneuem schön geistigem, politischem und populärwissenschaftlichem Schrifttum*), die in Ganzleinen oder Halbleinen gebunden sind, bis zum 30. September 1944 an die im Gau ansässigen Verleihbetriebe (Leihbüchereien, Volks büchereien, Werkbüchereien, Lazarettbüchereien, Kriegsleibbüchereien des Sortiments usw.) zu veräußern; die Reichsschriftlumskammer behält sich vor, innerhalb einer Woche einzelne Buchhandelsbetriebe**) zur Veräußerung an bestimmte Käufer zu verpflichten. (2) Bis zum 7. Oktober 1944 ist dem zuständigen Landesobmann des Buchhandels zu melden, daß alles einschlägige Schrifttum an Ver leihbetriebe übertragen ist. § 2 (1) Die Verleger und Zwisrhenbuchhändler haben der Wirtschafts stelle des deutschen Buchhandels bis zum 30. Oktober 1944 alle Ein bandstoffe zu melden, die sie bei Inkrafttreten dieser Anordnung in Besitz haben oder die ihnen gehören. (2) Den Verlegern und Zwischenbuchhändlern ist die Verwendung von Lagerbeständen an Einbandmaterial ohne besondere Genehmigung der Wirtschaftsstelle nicht gestattet. Die Wirtschaftsstellc kann Be sitz ir van Einbandinaterial anweisen, das Einbandmaterial an be stimmte Firmen zu verkaufen. Berlin, den 31. August 1944 Der Präsident dej" Reichsschi ifttuuiskammer gez.: Hanns Johst * Mitteilung des Börsenvereins zur Amtlichen Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 139 a Die Veräußerung der Bestände gemäß § 1 erfolgt zum Ladenpreis. Bei Lieferung an öffentliche Büchereien sind jedoch die Bestimmungen der Anordnung des Vorstehers vom 4. August 1943 anzuwenden (beim Bezug mit einem Rabatt von mindestens 35% 10%, beim Bezug zwi schen 30 und 35% 5%, beim Bezug mit weniger als 30% kein Nachlaß). Reichsschrifttumskammer — Gruppe Schriftsteller: I. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer bat gemäß § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammer gesetz vom 1. 11. 1933 (RGBl. I S. 797) die nachstehend aufgeführlcn Personen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen bzw. ihre Aufnahme ahgelehnt. Den Betreffenden ist damit eine schriftstellerische Tätigkeit untersagt: Goldschmit, Rudolf, geb. 11.3.1890 in Karlsruhe, z Z. München 13, Ainmillerstraße 7. Martinek, Raimund, geb. 22. 3. 1904 in Brünn, Wien 4, Schäffer- gasse 22/15. Wächter, Lola, geb. 25. 8. 1902 in Hannover, St. Pölten (Nd.-D.), Steinfeldstraße 17. Zimmermann, Karl Heinrich, geb. 30. 4. 1899 in Wiesbaden. Ham burg-Blankenese, Hoher Weg 3, I. II. Folgende Mitgliedsausweise sind abhanden gekommen, die ich hiermit für ungültig erkläre: Nr. A 13567: Schriftsteller Fritz Kosclka, geb. 29. 7. 1905 in Graz, wohnhaft: Rekawinkel 80. Nr. A 12728: Schriftsteller Kurt Bortfcldt, geb. 30. 4. 1907 in Ham burg, wohnhaft: Krottenmühl (Obb.). Nr. A 14394: Schriftsteller Alfred W oll Schläger, geb. 3. 9. 1901 iu Bromberg, wohnhaft: Litzelstctten am Bodensec über Konstanz. Nr. A 8133: Schriftstellerin Ingeborg Stramm, geb. 16. 8. 1903 in Bremen, wohnhaft: Poherow (Kr. Cammin). Berlin, den 31. August 1944 Im Aufträge: gez. Gentz *) Ausgenommen Kunstbücher und Bildbände. **) Die Verleger haben die in Ganzleinen oder Halbleinen ge bundenen Bücher an die Firma Lühe & Co., Oclsnitz i. Vogtl., Schiller- straßc 8, zu liefern. Zu dem ahliefcrungtpflichtigcn Schrifttum gehören nicht Bildbände und Kunsthüchcr sowie Werke, die mit einer Sonder genehmigung der Wirtschaftsstclle des deutschen Buchhandels in Ganz leinen oder Halbleinen gebunden sind. Betr.: Papierbestellungen für bewilligte Werke der stillgelegten Schrifttumsgruppen Infolge der Maßnahmen zur Durchführung des totalen Kriegsein satzes sind die deutschen Papierfabriken nicht mehr in der Lage, alle bei ihnen laufenden Papierbestellungen zu erledigen. Lin eine sche matische Regelung zu vermeiden, die die Annullierung aller zur Zeit laufenden Bestellungen zur Folge hätte, werden die deutschen Verlage ersucht, sofort hei den Papierfabriken ihre Bestellungen, soweit diese noch nicht geliefert sind, für Bücher der nachgenannten Sachgruppen von sich auä zurückzuziehen: 1. Schöngeistiges Schrifttum. 2. Unterhaltsames Schrifttum. 3. Kinder- und Jugendschrifttum. 4. Politisches und militärisches Berichtsschrifttum der Zeit. 5. Kunst- und kunstwissenschaftliches Schrifttum. 6. Geisteswissenschaftliches Schrifttum, ausgenommen Werke der deutschen und der fremden Sprachwissenschaften. Nicht widerrufen werden sollen die Papierbe6tellungen für iol- gende Sachgebiete: 1. Schrifttum der Naturwissenschaften. 2. Schrifttum der technischen Wissenschaften. 3. Medizinisches Schrifttum. 4. Rüstungswichtiges Fach9chrifttum. 5. Schul- und rüstungswichtiges Fachschulschrifttum. 6. Politisch-weltanschauliche Standardwerke. 7. Militärisches Fach- und Ausbildungsschrifttum. 8. Die reinen Exportauflagcn. Für vereinzelte Standardwerke können die Papierbestellungen nach genehmigtem schriftlichem Antrag bei der Abteilung Schrifttum des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda weiter laufen. Es kann sich dabei nur um anerkannte Werke von ganz über ragender Bedeutung handeln. Die Papierfabriken sind durch die Gemeinschaft Druck- und Schreibpapier darüber unterrichtet, daß von seiten der Verlage die entsprechenden Annullierungen ihrer Papierbcstellungcn erfolgen werden. Berlin, den 4. September 1944 Mitteilung Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel: Betr.: Gau Württemberg-Hohenzollern Da die für den Landesobinann Württemberg-Hohenzollern be stimmte Post noch häufig fehlgeleitet wird, wird noch einmal darauf hingewiesen, daß die Geschäfte des Landesobmannes von Herrn Georg Truckenmüller, Stuttgart-O, Alexander6traße 19, geführt werden. Zweite Arbeitswoche im Gau Wartheland Wie im vergangenen Jahre in Santomischel, trafen in der Woche vom 30. Juli bis zum 5. August 1944 in Eichenbrück Buchhändler aus dem Gau Wartheland zusammen. Die Arbeitswoche wurde wiederum von dem Hauptreferenten der Fachschaft Handel der Reichsschrift- tumskammer - Gruppe Buchhandel -— Pg. Willi Franke — geleitet. Außer fachlichen Themen wurden völkische und politische Pro bleme behandelt. Dr. Lattermann-Posen sprach über‘Themen „Große Deutsche im deutschen Osten“ und „Die Geschichte des Gaues Wartheland“. Prof. Dr. Sievers von der Reichsuniversität Posen gab in einem ungemein fesselnden Vortrag eine hervorragende Kennzeichnung des „zweiten Gesichtes des russischen Menschen“. Dr. Winkelmann behandelte Volkstumsfragen im Gau Wartheland, der Bürgermeister von Eichenbrück, Pg. Nitschk, Vergangenheit und Gegenwart der Stadt. a Dr. Bernd Strölim-Posen kennzeichnete die besonderen Anforde rungen, die der Vertrieb des wissenschaftlichen Buches an den Sorti menter stellt. Der Landesleiter der Reichsmusikkammer, Pg. Koch, sprach über die Planungen im Musikalienhandel. Prof. Dr. Mackensen von der Reichsuniversität Posen gab in einem Vortrag „Sprachpflege im Warthegau“ einen Bericht über die Probleme der Sprachpflege, die sich aus dem Zusammentreffen der verschiedenen Rück- und Umsiedler ergeben. Der Vortrag von Prof. Dr. Mackensen fand im Garten des Heims von Erhard Wittek statt, der die Teilnehmer an der Arbeitswoche durch seine Einladung be sonders erfreute. In einer musischen Stunde las Herybert Menzel aus seinen Gc- dicht bänden „Anders kehren wir wieder“ und „Alles Lebendige leuchtet“. i68 Böraenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 70, Sonnabend, den 9. September 19-14.
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