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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1856
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1856
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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33, 17. März. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 493 Zeit und mit denselben Frachtkosten Geschäfte machen kann, zu wel chen man früher in einer bestimmten Stadt sitzen mußte. Da kann ein reiner Aufall eine Aenderung Hervorrufen, ebenso unerwartet als unwillkommen. Die Autoren sind es nicht, welche Stuttgart zu dem wichtigsten Platz für den Buchhandel in Süddeutschland ge macht haben; die Buchhändler sind's; die Autoren werden sich immer dahin wenden, wo sie zuverlässige, thätige und intelligente Verleger finden. Bleibt das württembergische Pceßgesetz strenger als die meisten übrigen in Deutschland, so kann, ja es muß dies auf den Stutt garter Buchhandel den lähmendsten Einfluß üben, so müssen manche Unternehmungen dadurch nach andern Plätzen getrieben werden. Wer Stuttgart kennt, der frage sich, welche Wirkung auf Häuser werth, Gewerbe, Handel, Wohlstand für ganz Stuttgart entstehen müßte, wenn der Stuttgarter Buchhandel auch nur allmälig ab nehmen und sich nach andern Plätzen wenden würde. Der Verfall, wie das Emporsteigen einzelner Geschäfte an be stimmten Plätzen ist nie ein plötzlicher, beides tritt nach und nach hervor, aber den Verhältnissen nach um so sicherer, nachhaltiger, unaufhaltsamer. Die alten Bäume, welche starke Wurzeln geschla gen und sie tief in den Boden gesenkt haben, sie werde» fortbe- stehen; aber der Nachwuchs junger Stämme, welche auch die Hoff nung geben, einmal zu den Riesen des Waldes zu zählen, diese wer den verkümmern; neue Schößlinge werden nicht nachtreiben. Wir haben wever Lust, noch ist es in diesem Blatte am Platze, politische Betrachtungen über P.eß-Beschränkungen und Drang sale zu geben. Wir haben es nur mit der praktischen Frage zu thun: welche Wirkungen werden aus solchen Ursachen sicher folgen? Die Antwort, welche wir hier in kurzen Zügen angedeutet, wird jeder verständige Buchhändler geben. Die bczeichneten Wirkungen kommen nicht über Nacht, sie werden langsam und leise entstehen. In 10 Jahren aber wird man sie mit Händen greifen können. n. r. Ucber Baarbezug. Ich habe auf die beiden Entgegnungen in Nr. 1 d- Bl. bisher nichts geäußert, thcils aus Mangel an Zeit, theils in der Ansicht, daß dergleichen Erörterungen für den größeren Thcil des deutschen Buchhandels doch immer leeres Stroh gedroschen ist, und dem kleine ren Theile, welcher über allgemeine Fragen überhaupt nachdenkt, eine einfache Anregung genügt. Ist die Sache gut und praktisch, so wird sie bei diesem Theil Eingang finden, und die große indifferente Masse wird, wenn es nicht anders sein kann, nach und nach auch mit thun. So sind die Usancen des Buchhandels, wenn es deren gibt. Ich bin daher auch nicht Willens, mich noch breit über den Gegenstand auszulassen, und bleibe lediglich dabei stehen: 1) Es ist kaufmännischer Grundsatz, gegen Baarbezug einen ange messenen Discont zu geben. 2) Dieser Grundsatz ist im Allgemeinen auch dem Buchhandel zur Aneignung zu empfehlen. 3) Die Firmen, welche ihn befolgen oder annehmen, sind bekannt . zu machen. Die Höflichkeit gebietet mir noch einige Worte auf die oben er wähnten Entgegnungen. Es kann allerdings bei Fragen von allgemeiner Bedeutung die Bequemlichkeit des Ausliefercrs nicht in Anschlag gebracht werden, wenigstens gewiß nicht in erster Linie. Bei den einzelnen geringen Beträgen, die ausgeliefert werden (die in einer bestimmten Zeit sich aber unläuqbar bedeutend summiren können), wird sich aber jeder praktische Auslieferer eine Nabattscala (sogenannten Faullenzec) machen, die ihn leicht und schnell über alle Brüche und sonstigen Schwierigkeiten (?!) wegbringt. Eine Pfenniglinie istaller- dings, wo sie noch nicht besteht, durchaus nothwendig, denn der kaufmännische Buchhändler weiß, daß 300 — 1 sind. Wer aber nichts von den Pfennigen hält, kann sie immerhin zum Vortheil des Käufers streichen. Das soll und wird gewiß nicht Widerspruch finden. Es ist zwar ächt deutsch-buchhändlerisch, zuvor Herkommen, Beweggrund, Rang (möchte ick sagen) eines Antragstellers zu unter suchen, che man weiter geht, und bevor man darüber sicher ist, den ganzen Antrag, so gut er an sich sein mag, fallen zu lassen oder mit Lichtenberg heimzuschicken. Mindestens aber ist zur Erzielung zeitgemäßer Reformen diese Weise ungeeignet. Und — da liegt eben der Hund begraben. Der Grundsatz des „Sconto pr. comp tant" ist freilich gut und auch alt, nur im Buchhandel noch jung, trotz dem. . . . Denn nur wenige Firmen geben gegen baar böhercn Rabatt, — allerdings auch eine unserer ältesten und im Range (wenn man so sagen will) höchste Firma, deren praktischer und ge sunder kaufmännischer Äact, neben allem was dem Buchhandel als solchem zu Ehre und Ruhm gereicht, fast überrascht. Hier zeigt sich klar, daß beides sich vereinigen läßt, ja daß beides vereinigt sein muß, wenn das Ganze ein tüchtiges und rechtes sein soll. W. I. Bescheidene Anfrage. Die österreichischen Banknoten haben nach dem heutigen Eourszettel den Stand von 100U Geld erreicht! Erforderte es nicht jetzt die Ehre der Herren Oesterreicher, daß sie die, O--M. 1854 an den Saldi's gemachten Abzüge von 10?h an die Verleger zurückzahlten?! Eigentlich wären sic ja ver pflichtet, den jetzigen enormen Gewinn von 20 bis 30 A an dem Course milden Verlegern zu theilen, die ihnen damals die Abzüge gestatteten! Davon ist man aber jetzt ganz still! Ein Verleger. Miscellen. Die jedes Jahr sich wiederholenden auswärtigen Anfragen an die hiesigen Commissionäre: „bis wann die Zahlungsliste der Ostermesse einzusenden sei," ist Veranlassung zu dieser Mittheilung, daß, soll die Liste im Laufe der Messe und zur rech ten Zeit erledigt werden, solche jedes Jahr spätestens in der Woche vor Jubilate, mithin für dieses Jahrbis spätestens den 8. April in den Händen der Leipziger Commissionäre sein muß. Verspätete Einsendung der Liste und somit spätere Erledigung der selben haben häufig die größten Störungen im Geschäftsverkehr, wenn auch nur auf einige Zeit, zur Folge. Die Listen sind bekanntermaßen in zwei Exemplaren ein zusenden, wenn der Einsender ein Exemplar zurückzuerhalten wünscht und keine Copic zurückbehielt, da ein Exemplar als Auftrag der zu leistenden Zahlungen in den Händen des Leipziger Commissionärs verbleiben muß. Die vergangene Woche hat zwei Auctionskataloge gebracht, welche einer allgemeinen Beachtung wcrth sind und wir deshalb mit Recht zur Durchsicht empfehlen können- Der erste derselben ist der Katalog der Bibliothek des Herrn IU. Gustav Sevffarth, Prof, der Archäologie in Leipzig, welche am 28. April durch Vermittelung des Herrn T. O- Weigel versteigert werden soll- Das Verzeich niß beginnt mit der coptischen und orientalischen Literatur und bietet hierin sowohl, als auch auf dem archäologischen Gebiete Werke, wel-
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