Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1923
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- 1923-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1923
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- Deutsch
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^ 96, 25. AMI 1923. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel vermittelt das Werk einen umfassenden Überblick über die derzeitige weltwirtschaftliche Lage, in einer Vollständigkeit, wie sie sonst nirgends wohl zn finden ist. Es handelt sich nicht um abstrakt theoretische Untersuchungen, ebensowenig wird Dogmatik vorgetragen. Aufklärung an Hand der Tatsachen, die für sich sprechen, ist vielmehr das erste Ziel. Die Darstellung ist knapp, übersichtlich, sachlich orientierend an Hand eines umfangreichen Zahlenmaterials, und zwar immer volkswirtschaftlich eingestellt, nicht nur Deutschland, sondern auch das gesamte Ausland berücksichtigend. Am systematischen Aufbau, der in dem ausführlichen Inhaltsverzeichnis! sichtbar wird, zeigt sich die ordnende Hand des Kenners, zugleich der sackkundige Führer durch das Wirrsal der Einzelerscheinungen, der auch den Ausweg und das Zukunftsziel zn weisen vermag. Ein Register zu dem Werk wäre zugleich ein Lexikon der augenblicklichen weltwirtschaftlichen Probleme. Hier mag sich jeder Antwort auf alle Fragen holen, die heute zur Er örterung stehen. Es sei besonders ans die Abschnitte: Kapitalkrisis, Zersprengung der Valuten, Valutaspekulation, Valutaschwäche als Ausfuhrprämie, Valutanot als Einfuhrprämie u. ähnl. hingewiesen. Für diese Währungsprobleme wird gerade auch der Buchhändler sich interessieren. Deshalb darf hier auch auf das Werk hingewiesen werden. Die Fachbibliothek des Buchhändlers muß ja heute, angesichts der Bedeutung der Ausfuhrpolitik und der wirtschaftspolitischen Mo mente überhaupt, auch Werke anfuehmen, für die vor dem Kriege vielleicht nicht in dem Maße Interesse bestand. Kleine Mttellnnnen. Fremdcnverzeichnis Kantate 1924, Liste der Sitzungen und Ver sammlungen sowie AusstcUerverzeichnis. — Im gestrigen Börsenblatt Rr. 95 ist das F r e m d e n v e r z e i ch n i s Kantate 1923 an erster Stelle abgedrnckt. Dann folgt eine chronologische Zusammenstellung der Sitzungen, Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen wäh rend der Buchhändlermesse 1923, und den Schluß bildet das Aus stell e r v e r z e i ch n i s der Kantate-Bugramesse 1923. Wie schon wiederholt in diesem Blatte betont worden ist, werden in diesem Jahre aus Sparsamkeitsrücksichten von all diesen Verzeichnissen und Listen keine Sonderdrucke hergestellt, und jedes Mitglied des Börsenvereins wird gebeten, diese Listen für seinen Bedarf aus seinem Börsen blatt durch Offnen der Heftklammern zu entnehmen. Niemand kann, wie in früheren Jahren, darauf rechnen, daß er noch in Leipzig diese Hilfsmittel bekommen kann. Wir bitten also, diese Listen beizeiten dem Börsenblatt entnehmen zu wollen. — In Nr. 97 des Bbl. vom 26. April werden die inzwischen eingegangenen Meldungen noch als Nachträge veröffentlicht werden. Für Auslandlieferungcn. — Der Reichskommissar für Ans- und Einfuhrbewilligung hat nachstehende Umrechnunsknrse für die Zeit vom 26. April bis 1. Mai 1923 festgesetzt, die von den Außenhandels- Nebenstellen bei der Umrechnung von Fakturen in ausländische Wäh rung zur Ermittlung der Neichsabgaben und der Gebühren benutzt werden. Neu ausgenommen ist der Umrechnungskurs für die Gold- Mark. Goldmark Ägypten Amerika Argentinien Belgien Brasilien Bulgarien Chile Dänemark England Estland Finnland Frankreich Griechenland Holland Italien Japan Jugoslawen Lettland Lurembnrg Mexiko Norwegen Österreich für Gebühren —.40 für Neichsabgabe -.35 Polen —.55 —.6« Portugal 1185.— 950.— Rumänien 140.— 120.- Schweden 7330.— 5900.- Schweiz 4980.— 4000.— Spanien 4210.— 3400.— Tjchechoslowake i 818.— 660.— Ungarn 5.50 4.40 Uruguay 21945.— 17600.— Die vom 11.—24. April gültigen Umrechnungskurse gelten auch für den 25. April. Diskonterhöhung auf 18 Prozent. — Die Reichsbank hat mit Wirkung vom 23. April an den Wechseldiskont von 12 auf 18 Prozent und den Lombardzinsfuß von 13 auf 19 Prozent erhöht, ebenso die Sächsische Bank. Unveränderter Gold- und Silbcrankaufspreis. — Der Ankauf von Gold für das Reich -durch die Neichsbank und die Post erfolgt bis auf weiteres unverändert zum Preise von 85 000 Mark für ein Zwanzigmarkstttck, 42 509 Mark für ein Zehnmarkstück. Für aus- lä'ndische Goldmünzen werden entsprechende Preise gezahlt. Der An kauf von N e i ch s s i l b e r m ü n ze n durch die Neichsbank und die Post erfolgt bis auf weiteres unverändert zum loOOfachen Betrage des Nennwerts. Die Noten dcir Sächsischen Bank kein Notgeld. — Zur Vermeidung von Jrrtümern wird erneut darauf hingewiesen, daß die von der Sächsischen Bank mit dem Datum vom 12. September 1922 ausge gebenen (gelben) Banknoten zn 500 und 1000 Mark, die über haupt nicht unter den Begriff des jetzt einzuziehenden »Notgeldes« fallen, nach wie vor unbeschränkt nmlaufsfähig sind. Von dem auf diesen Noten ersichtlichen Vorbehalt eines Aufrufs zur Rückzahlung vom 1. April 1923 (wie er sich ähnlich auch ans der Mehrzahl der in letzter Zeit verausgabten Ncichsbanknoten befindet) ist bisher kein Gebrauch gemacht worden. Dagegen sind die unter dem 15. Sep tember 1922 ausgegebenen (grünen) N o t g e l d s ch e i n e -der Sächsi schen Staatsbank über 500 Mark seit dem 5. April 1923 nicht mehr nmlaufsfähig. Sie werden bis zum 3. Mai 1923 nur noch bei der Sächsischen Staatsbank cingelöst. Abrundung der cinzubchaltenden Beiträge im Wege des Steuer abzugs vom Arbeitslohn. — Nach -der Abrundungsverordnung vom 31. März 1923, die in den nächsten Tagen im Neichsgesetzblatt ver öffentlicht wird, sind die im Wege des Steuerabzugs vom Arbeits lohn einzubehaltenden Beiträge künftig auf die nächsten vollen 10 Mark nach unten abzurnnden. Dies gilt ohne Rücksicht ans die Lohnzahlungs periode (Tagelohn, Wochciilohn usw.) bei jeder nach dem 20. April 1923 erfolgenden Lohnzahlung. Keine Fristverlängerung für Steuererklärungen und Steuer zahlungen. — Der Neichsminister der Finanzen hat erneut darauf hingewiesen, daß eine allgemeine Verlängerung der Erklärungsfrist für die Einkommen-, Vermögenssteuer und Zwangsanleihe unbedingt ausgeschlossen ist. Die mit dem 3 0. April 1923 ab lau sende Frist ist daher zur Vermeidung von Nachteilen streng einznhalten. Die Zahlung auf Grund d-er vorstehenden Steuererklärungen ist zweck mäßig nicht bis zum letzten Tage hinauszuschieben, da der Zahlungs verkehr bei den Kassen am Ende des Monats ein sehr starker sein wird und infolgedessen Verzögerungen eintreten rönnen. Verspätete Zahlungen ziehen hohe Zuschläge nach sich. Auch ein Beispiel. (Zu dem Aufsatz »Falsche Zeitnngs- Mitteilungen« im Bbl. Nr. 88.) — Unterzeichneter schrieb als Inhaber eines Zeitungskioskes an den »Hamburger Corre spondenten« folgende Karte: »In Ihrer Ausgabe vom 7. ö. M. bringen Sie eine Notiz: .Die Bücher werden teurer', die das Publikum in der falschen Beur teilung der Preise und auch des Kulturwertes des Buches stark zum Schaden des gesamten Buchhandels beeinflußt. Ich kann deshalb Ihr Blatt nicht mehr in meinem Z e i t u n g s h a n d e l mit vertreiben und bitte Sie, von Ihren unverlangten Zu sendungen ab 1. Mai abzusehen, andernfalls ich die Zeitung zurück- weise. Sie können einem Buchhändler nicht zu mute n, eine Zeitung zn vertreiben, die auf eine solche Art seinen Beruf schädigt. Freibnrg i. Br. H e r m. Z e tz s ch e.« für Gebühren für Neichsabgabe 6185.— 4950.- 1245.— 1000.— 27430.— 22000.— G. 22670.- 18200.— P. 9975.— 8000.— 1575.— 1300.— 2950 — 2400.— 210.— 170.— G. 6190.- 5000.— P. 3190.— 2600.— 5160.— 4200.— 6350.— 5090 — 65.— 52.— 760.— 620.— 1825.— 1500.— 315.— 260.— 10670 — 8600.— 1360.— 1100 — 13260.— 10700.— 290.— 240.— 85.— 68.— 1575.— 1300.— 15000.— 12000.- 4900- 4000.— 591
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