Erscheint Börsenblatt Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum des BörsendereinS der Deutschen Buchhändler. 207. Leipzig, Montag den 8. September. 1879. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. Alt L Ncumann in Frankfurt a M. Jung, die Verfassung der Gerichte zu Frankfurt a/M. u. das Verfahren bei diesen Gerichten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. 8. * 1. — Riemeyer, P., ärztliche Sprechstunden. 14. Hst. 8. * —. 50 ft Jagd-Buch. Schußtafeln s. sämmtl. in Deutschland u. Oesterreich heim. Wildarten. 3. Ausl. 4. Geb. * 10. — Adreßbuch f. Vegetarianer. 8. Ausl. 16. * —. 30 V«1lB8 1 , süss. oll äei Vorf. Oe 8eb1uoüt dm Vorzug. Dedekind, F., Erörterungen üb. die Thronfolge im Herzogth. Braun- fchweig u. Streiflichter üb. die Erfüllg. d. sogenannten göttl. Berufs f. Deutschland durch Preußen. 4. Aufl. 8. In Comm. * 1. — Mosel, C. v. der, Repertorium d. königl. sächsischen Verwaltungsrechtes. 3. Aufl. sText-Ausg.^s 5. Lfg. 8. * 1. — Grotefend, G. A., die Gesetze u. Verordnungen nebst den sonstigen Er lassen f. den preußischen Staat u. das Deutsche Reich. 4. Jahrg. 1879. 4. Hst. 8. ^ ^ 3- - f. äas öeldgtstuäilllll oeard. ^uü. 15. kriet. 8. —. 60 ft WaSjemonoff, I., u. Th. Hclmhorst, brieflicher Sprach- u. Sprech- Unterricht f. das Selbststudium der russischen Sprache nach der Methode Toussaint-Langenscheidt. 12. Brief. 8. * 1. — ft Leo-Kalender f. das nordwestliche Deutschland auf das Schaltj. 1880. 2. Jahrg. 8. ^ ^ ^ —.50 10-Pfennig-Kalender, deutscher, f. d. Schaltj. 1880. 16. * —. 10 Nichtamtlicher Theil. Der Buchhandel und die graphischen Künste aus der Kunstgewcrbe-Ausstellung zu Leipzig im Jahre 1879. Von Carl B. Lorck. I. Allgemeines und Aeußerliches. Wenn man von einer Kunstgewerbe-Ausstellung in Leipzig hört oder liest, kann man kaum anders, als hiermit den Gedanken einer reichsten Repräsentation aller der vielfachen Thätigkeiten zu verbinden, deren Zusammenwirken zur Herstellung eines Buches erforderlich ist und die sich in Leipzig in einem Umfange und in einer Vollständigkeit entwickelten, wie sonst nirgends in Deutschland, Dies suhlten diejenigen Männer recht wohl, welche den Ge danken einer Kunstgewerbe-Ausstellung in Leipzig faßten und in würdigster Weise durchführten; sie standen aber gleich vor einer Schwierigkeit, über die nicht leicht wegzukommen war. Ist das Buch als solches ein kunstgewerblicher Gegenstand? Hat der Buch händler, der ja — so denkt gar Mancher — nicht viel mehr mit der Sache zu thun hat, als das Geld in der Ostermesse einzustrei chen, alles Sonstige dem Buchdrucker, den Xylographen und Ande ren überlassend, das Recht, ein Buch auszustellen, oder muß er die- Sechsundvierzigster Jahrgang, ses nicht den Letztgenannten überlassen? Aber der Buchdrucker wie der liefert doch weder das Papier, noch die Schwärze, die Schrift, den Einband und hat nicht einmal für gewöhnlich die letzte Ent scheidung hinsichtlich der Ausführung, und der eigentliche graphi- fche Künstler hat doch höchstens das Recht, die Illustrationen ein zeln darzubringen! Können, so wurde weiter gefragt, die Erzeug nisse der Schriftgießerei: die Lettern, die Stereotypen, die Galva nos als kunstgewerbliche Gegenstände angesehen werden, da die Vervielfältigung auf mechanischem Wege geschah? Wo bleibt aber, wenn dies alles verneint wird, das Buch? Bei einer Ausstellung, welche wie die Leipziger noch verlangt, daß die zur Schau gebrachten Gegenstände innerhalb ziemlich eng beschränkter geographischer Grenzen (in dem Königreich Sachsen, in den Thüringischen Staaten oder in der Preußischen Provinz Sachsen) erzeugt sein müssen, vermehren sich die Bedenken, Der Verleger, mag er wohnen, wo er will, beschränkt sich nicht, wenn er sich nach den für die Herstellung seines Verlagswerkes angemes senen Kräften umschant, aus seinen Wohnort, Die Zeichnungen holt er unter Umständen aus Wien, die Xylographien aus Dresden, die Chromolithographien aus Berlin, er läßt in Stuttgart drucken 180