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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. M 187, 14. August 1814. Fällen seinen Kunden in höflicher, aber bestimmter Form davon Mitteilung machen, daß man entgegenkommenderweise in eine Unterbrechung, aber nicht in eine Streichung des Auftrages willigt. Ich habe an meine Kunden folgenden Brief geschrieben: Ihre Zuschrift habe ich erhalten und möchte mir zunächst erlauben, fcstzustellen, daß der Krieg an den laufenden JnsertionLvcrträgcn nichts ändert. Ilm Ihnen aber bei den fetzigen schweren Zeiten soweit als möglich cntgcgcnzukommcn, erkläre ich mich in Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Verbandes der Fachpresse, sowie des Ver eins Deutscher Zeitungs-Verleger bereit, die Insertion wunschgemäß bis aus weiteres zu unterbreche». Ich tue dies aber nur unter der Be dingung, daß ich sogleich nach Eintritt etwas besserer Verhältnisse mit der weiteren Erledigung Ihres Auftrages fortsahrcn kann. Eine ent sprechende Nachricht werde ich Ihnen dann zukommen lassen. In seiner Sitzung vom 6. d. M. hat der Verband der Fach presse in Übereinstimmung mit dem Verein Deutscher Zeitungs verleger beschlossen, daß seine Mitglieder an die Inserenten einen ähnlich lautenden Brief schreiben. An und für sich hat ein solcher Beschluß geringe praktische Bedeutung. Zum Beispiel hatte ich schon vorher die Absicht, den oben zitierten Brief wegzuschicken, ehe die beiden genannten Korporationen einen dahingehenden Be schluß gefaßt halten. Ich habe aber auf diesen gewartet und einen entsprechenden Hinweis in meinen Brief (wie oben angegeben) ausgenommen, um zu zeigen, daß ich mich mit dem Verband der Fachpresse und der im Verein Deutscher Zeitungs-Verleger organisierten Verleger solidarisch erklärt habe. Es macht immer einen guten Eindruck, wenn ein einmütiges Zusammengehen konstatiert werden kann, und es verfehlt auch selten seine Wirkung auf den anderen Teil. Ich wünschte, die Zeitungs- und Zeit- fchriften-Verleger wären in anderen Fragen, die vor dem Kriege aktuell waren, ebenso einig gewesen; dann stünde es heute besser um uns I Ich gehe aber noch weiter und würde sogar anregen, daß die Verleger bestimmter Kategorien von Fachzeitschriften dem Wunsche ihrer Inserenten in noch geringerem Maße entsprechen, vielleicht sogar den Auftrag auf Unterbrechung ablehnen. Es gibt verschiedene Industriezweige, die infolge des Krieges ein gutes, vielleicht sogar ihr bestes Geschäft machen. Die Hersteller aller Art von Kriegsmaterialien können den an sie herantretenden Anforderungen nicht genügen, was erklärlich ist. Aber auch die Lebensmittelbranche, die Hersteller von Schuhwerk und Leder koffern u. a. m. haben in der jetzigen Zeit ihre beste Einnahme zu verzeichnen und können infolgedessen auch diejenigen Lasten, die ihnen aus früher eingegangenen Verpflichtungen entstanden sind, ohne weiteres tragen. Es wäre m. E. töricht, diesen Leuten mit Rücksicht auf den Krieg Erleichterungen zu gewähren. Ferner ist auch die Landwirtschaft gut beschäftigt; sie kann ihre ganzen Pro dukte zu guten Preisen an den Mann bringen und ist auch in nor malen Zeiten derjenige Teil unserer Bevölkerung, der am ehesten dazu in der Lage ist, eine größere Last zu tragen. Die starke In anspruchnahme unserer Landwirtschaft infolge der Sperrung des größten Teiles unserer Grenzen ist Anlaß, daß auch die Industrie, die für die Landwirtschaft Maschinen, Geräte und sonstiges Ma terial liefert, mindestens ebensogut beschäftigt ist wie in normalen Zeiten. In solchen Fällen könnte m. E. auch der Verleger mit ruhigem Gewissen etwa folgenden Brief absenden: Ihre Zuschrift habe ich erhalten und möchte mir zunächst erlauben darauf ausmerksam zn machen, daß die Rechtslage infolge des Krieges keine Änderung erfährt, so daß also z. B. auch an den laufenden Jn- sertionsverträgen nichts geändert werden kann. Wenn ich Ihrem Wunsche Rechnung tragen kann, so will ich es unter Umständen auch tun, möchte aber daraus Hinweisen, daß Ihrem Betriebe durch die KricgSwirren gar kein oder cvcnt. nur geringer Abbruch getan wird. Vielleicht habe ich nicht ganz unrecht mit meiner Annahme, daß Sie gerade infolge des Krieges stärker beschäftigt sind als in früheren Zeiten, und ich möchte bitten, darein zu willigen, baß Ihre Anzeigen in der bisherigen Weise weiter erscheinen. Vergessen Sie auch nicht, daß den Zeitschristcn-Beriegcrn viel größere Opfer auferlegt werden, als andere» Fabrikanten und Kaufleute», und daß ich großen Wert darauf legen muß, in meinen Einnahmen so wenig als möglich be hindert zu werden. Erhalte ich innerhalb S Tagen keinen gegen teiligen Bescheid, so glaube ich Sie damit einverstanden, daß Ihre In serate auch weiterhin in der bisherigen Weise vcrössentlicht werden. l Natürlich muß jeder Verleger ermessen, wie weit er glaubt gehen zu können. Eine bestimmte Norm läßt sich nicht aufstellen; > 1258 es muß vielmehr von Fall zu Fall über die bei jeder Zeitschrift in Angriff zu nehmenden Maßnahmen entschieden werden. Die Abonnementsgebühren werden bei den meisten Zeit schriften Wohl im voraus bezahlt sein. Zum mindesten dürste dies bei den sogenannten Fachzeitschriften zutrefsen. Diese wer den zum großen Teil direkt an die Abonnenten oder durch die Vermittlung des Postzeitungsamtes Vertrieben, und zwar min destens — beim Postzeitungsamt trifft es bestimmt zu — gegen Vorauszahlung. Soweit der Vertrieb durch den Buch- und Kol portagehandel in Frage kommt, wird man Wohl annehmen müs sen, daß die Gelder zwar bei den Zwischenhändlern eingegangen, aber noch nicht an den Verleger abgeführt sind. Die Verrechnung erfolgt meistens im zweiten Monat eines jeden Quartals, nach dem die Zahl der Remitlenden festgestellt wurde und dergl. mehr. Es ist also sehr gut möglich, daß die Buch- und Kolportagehändler die Abonnementsbeträge voraus erhalten, entsprechende Zah- lungen an den Verleger aber nicht geleistet haben. Der Verleger von Unterhaltungs-, Sport-, Moden« und wissenschaftlichen Zeit schriften hat zwar mindestens für 6 Wochen die Zeitschrift schon geliefert, aber noch keine oder nicht alle Abonnementsbeträge er halten. Nimmt er eine wesentliche Einschränkung vor, oder stellt er das Erscheinen seiner Zeitschriften ganz ein, so setzt er sich der Gefahr aus, daß die Verbindung mit den Abonnenten ganz aufhört und ihm auch der Anspruch für die seit dem 1. 7. d. I. gelieferten Hefte entgeht. Ob es angebracht ist, Einschränkungen vorzunehmen, muß von Fall zu Fall entschieden werden. Bei Fachzeitschriften, die als Verbandsorgan irgendwelcher Art oder aus andere Weise als sogenannte Osfertenblätter an bestimmte Interessenten kostenlos abgegeben werden, dürfte es sich empfehlen, rücksichtslos die größtmögliche Beschränkung durchzuführen, indem der redaktionelle Text auf das Mindestmaß beschränkt und event. noch eine Zusammenziehung mehrerer Nummern oder sonst ein sel teneres Erscheinen veranlaßt wird. In diesem Falle glaube ich sagen zu können, daß der Verleger am besten tut, wenn er ver sucht, die Ausgaben mit den verbleibenden geringen Einnahmen in Einklang zu bringen, für den Fall, daß er für die Herstellungs kosten aufkommen muß. In solchen Fällen, wo irgend welche Korporationen die Herstellung bezahlen und wo diese ein Inter esse an der Verbreitung ihrer offiziellen Nachrichten haben, steht natürlich der Herausgabe weiterer Hefte in der bisherigen Weise mit etwaigen Einschränkungen nichts im Wege. Die Verleger solcher Zeitschriften, die bis aus Beleg-, Tausch und Propaganda-Exemplare durchweg abonniert sind, sind m. E. gezwungen, ihre Zeitschriften mindestens so lange erscheinen zn lassen, als sie ihren Abonnenten gegenüber die Verpflichtung ein gegangen sind, die Zeitschriften für einen festgesetzten Betrag zn liefern. Bei üblicher vierteljährlicher Abonnementszahlung, also bis zum 1. Oktober d. I. usw. Genau so gut, wie nach bestehendem Recht jedermann zur Erfüllung seiner anderen vertraglichen Ver pflichtungen gehalten ist, muß auch der Zeitschriften-Verleger da mit rechnen, daß die Abonnenten von ihm Lieferung für diejenige Zeit verlangen, die bei der betreffenden Zeitschrift bei der Be- rcchnung des Abonnementsbetrages als hauptsächlich in Frage kommender Zeitabschnitt zugrunde gelegt wurde. Man ist ge wohnt, den Simplizissimus, die Lustigen Blätter, die Fliegenden Blätter usw. vierteljährlich zu abonnieren, und hätte demnach als Abonnent ein Recht, Lieferung bis zum 30. September d. I. zu verlangen, weil der Krieg den Verleger von seinen Pflichten nicht entbindet, solange er imstande ist, ihnen nachzukommen. Ganz abgesehen davon, ob sich Einnahmen und Ausgaben in Einklang bringen lassen, möchte ich jedem Verleger empfehlen, zu versuchen, seine Zeitschrift so gut als möglich über die schwere Zeit hinwegzubringen. Es steht zu hoffen, daß erstens der Krieg nicht lange dauert, und zweitens, daß er für uns einen glück lichen Ausgang nimmt. Unter diesem Gesichtspunkt müßte man ferner die Hoffnung haben, mit dem Beginn friedlicher Zeiten wieder festen Fuß z» fassen und, soweit Terrain Verloren ging, es zurückzuerobern. Eine Zeitschrift, die auch während des Krieges fortbesteht und so die Verbindung mit der Kundschaft be hält, wird es naturgemäß später viel leichter haben, Voranzu kommen, als eine andere, die größere Verluste gutzumachen hat. Berlin-Steglitz. Fritz Würtz.
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