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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-14
- Erscheinungsdatum
- 14.08.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Nr. 187. . . . eigenen Anzeigen zahlen N « Mitglieder für die Seile 10 "pk.. für >/, 6. 32 M. statt 36 M.. ZZ z ^r^/r6.17^M.ftatt lS Dr. Stellengesuche werden miNO ps. pro ^ UlAMuMÄMUKereMöÄAeAWenB'WMMrM^UsiA Leipzig, Freitag den 14, August 1914, 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Fachzeitschriften während des Krieges. Die beiden Artikel in Nr, 180 des Börsenblattes*) geben mir Veranlassung, auf dieses Thema einzugehen. Schon in der Ein leitung des Leitartikels »Im Zeichen des Krieges« ist gesagt, daß verschiedene an die Redaktion des Börsenblattes gerichtete brief liche und mündliche Anfragen erkennen lassen, datz es nicht ohne Interesse wäre, sich einmal darüber auszusprechen, welche recht lichen Folgen sich durch den Ausbruch des Krieges für die Ver leger von Zeitschriften ergeben. Es ist natürlich, datz jedermann in einer so schweren Zeit nach größter Möglichkeit versucht, seine Verpflichtungen, die er noch hat, sowie diejenigen, die er etwa noch eingehen mutz, auf das geringste Matz zurllckzuführen. Die Hinweise in der Tagespresse, daß die Pflichten eines jeden Staatsbürgers, die er vor Beginn des Krieges eingegangen ist, nach dessen Be ginn nicht ohne weiteres beiseite geschoben werden können, die zahlreichen Hinweise der Oberbefehlshaber, der Gemeindevor stände, des Reichsbankdirektoriums usw, in der Presse, daß Bank noten in Zahlung genommen werden müssen u. a. m,, legen ein beredtes Zeugnis dafür ab, datz sich der ganzen Bevölkerung eine große Unruhe bemächtigt hat. Nicht nur die ängstlichen Gemüter, die bei dem Eintreffen der Nachricht von der Mobilmachung die Sparkassen gestürmt haben, sondern auch die etwas besonneneren Elemente, die nur bis zu einem gewissen Grade bares Geld ein behalten und einige Vorräte an Lebensmitteln, sagen wir einen eisernen Bestand, angeschafft haben, galt es zu beruhigen. Es liegt ja auch so nahe, daß eine gewisse Besorgnis in jedem Men schen wachgerufen wird, wenn es heißt, Deutschland sei in einen Weltkrieg verwickelt, Deutsche und Oesterreicher müssen nicht nur nach so und soviel Fronten, gegen mindestens sechs Gegner käm pfen, sondern sich auch gegen eine zahlenmäßig überlegene Über macht ihrer Haut wehren. Das Nächstliegende war also, datz die Räder unseres großen und komplizierten Wirtschaftsgetriebes auf einmal still standen, denn überall sind die Einschränkungen derartig groß, daß man nur von einem Stillstand sprechen kann. Naturgemäß hat auch der Zeitschriften-Verleger unter diesen verwickelten Verhältnissen zu leiden, und zwar zunächst um so mehr, als er noch laufende grö ßere Verpflichtungen hat, andererseits aber keine Möglichkeit sieht, sich neue Einnahmequellen zu erschließen. Es klingt so einfach, wenn gesagt wird, daß vom rechtmäßigen Standpunkt Anträge aus Annullierung oder Sistierung ohne weiteres abgelehnt werden kön nen, Tatsächlich hat niemand nach dem auch während der Kriegs- Zeiten fast im ganzen Umfange bestehenden Recht die Befugnis, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen, so datz ein Verleger in der Lage ist, alle derartigen Versuche schlankweg abzulehnen,**) Die Frage ist nur, ob er gut tut, wenn er auf seinem Rechtsstandpunkt starr verharrt. Zunächst ist zu bedenken, datz jeder Streit, wenn keine gütliche Einigung möglich ist, vor den ordentlichen Ge richten ausgetragen werden muß. Infolge der Mobilmachung sind natürlich auch sehr viele bei den Gerichten tätige Personen in das Heer eingetreten sin den meisten Gegenden auch der Land sturm), so daß nur eine geringe Anzahl Personen zur Erledigung der vorliegenden Arbeiten verbleibt. Die Tätigkeit der Gerichte *> Bgl, ferner Nr, 183 u, 184, **> Bgl, hierzu unsere Ausführungen ln Nr, 188, beschränkt sich zurzeit auf die Ausführung der dringendsten Ar beiten, Es ist ungewiß und nicht abzusehen, ob während des Krieges und wann eventuell hier eine Änderung eintritt, so datz mit Sicherheit darauf gerechnet werden mutz, daß alle Prozesse sehr lange dauern werden. Ferner ist am 8, d, M,, als diese Zeilen zu Papier gebracht werden, ein teilweises Morato rium verfügt worden, ganz abgesehen von dem Gesetz, betreffend den Schutz der infolge des Krieges in der Wahrnehmung ihrer Rechte behinderten Personen, das am 4, d. M, erlassen wurde. Von der Einführung eines allgemeinen Moratoriums ist aus ver schiedenen Gründen — meiner Ansicht nach mit Recht — vor läufig Abstand genommen worden. Der Bundesrat hat veran laßt, dem richterlichen Ermessen die Entscheidung darüber anheim zugeben, ob dem Schuldner in dem einzelnen Falle eine Zahlungs frist zu bewilligen ist, wenn es sich um Geldforderungen handelt, die vor dem 31. Juli d, I, entstanden sind. Die Zahlungsfrist, die der Richter gewähren kann, soll höchstens 3 Monate betragen. Alles Nähere über dieses teilweise Moratorium ist aus jeder Ta geszeitung ersichtlich, so daß an dieser Stelle nicht weiter daraus eingegangen zu werden braucht. Es steht also fest, datz ein großer Teil der Schuldner die Möglichkeit hat, sich seinen Verpflichtungen für kürzere oder längere Zeit zu entziehen. Ich will nicht sagen, daß es immer gerade böswillige Schuldner sein müssen, die die allgemeine Verwirrung dazu benutzen möchten, sich ihren Ver pflichtungen ganz oder teilweise zu entziehen; ich möchte vielmehr der Meinung Ausdruck geben, datz es auch sicherlich viel Leute geben wird, die unter den obwaltenden Umständen die Sorge um sich und um ihre Angehörigen in den Vordergrund rücken und auf jede denkbare Weise versuchen, für ihre Verpflichtungen anderen gegenüber einen größtmöglichen Zahlungsaufschub zu erlangen. Kurz und gut, der Zeitschriftenverleger tut m, E, am besten, nicht auf Erfüllung aller Verträge in allen Fällen ohne weiteres zu bestehen, sonder» lieber zu versuchen, eine gütliche Einigung mit seinen Schuldnern herbeizuführen. Erstens sichert er sich den Dank und das Wohlwollen seiner Kunden, die es — hoffentlich — auch nach Beendigung dieses Krieges bleiben, und zwei tens trägt es zu seinem Teil dazu bei, anderen ihre Lage etwas zu erleichtern. Wo Hunderte von Millionen Mark ver loren gehen, dadurch, datz eine rauhe Hand störend in das Räder werk unseres Wirtschaftsbetriebes eingriff, kommt es schließlich auf ein paar Mark mehr oder weniger, die noch verloren gehe», nicht an. Jeder mutz lediglich versuchen, den Schaden auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken. Wenn Herr 8, L, von acht größeren Inserenten die Auf forderung erhalten hat, während der Dauer des Krieges bzw, bis auf weiteres die Aufnahme ihrer laufenden Inserate einzustcllen, so will das gar nichts weiter besagen; mir scheint vielmehr, daß dies nur der Anfang vom Ende gewesen ist, und datz es dem betr, Kollegen inzwischen ebenso ergangen ist wie mir. Ich habe nämlich für meine Zeitschriften so viele Abbestellungen er halten, daß es mir vielleicht gar nicht möglich ist, auch nur den Umschlag mit Anzeigen zu füllen, während sonst bis zu 25 Seiten Inserate pro Nummer vorhanden waren. Wenn mau auch die gute Absicht hat, den Inserenten ihre Lage nach Möglichkeit zu er leichtern, so soll man andererseits die Gutmütigkeit nicht auf die Spitze treiben und etwa dem Wunsche manches Inserenten, seinen Auftrag nun ganz zu streichen, entsprechen. Man soll in solchen 1257
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