Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.12.1878
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.12.1878
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1878
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Erschein! außer Sonntag« täglich, — Bis früh g Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zur Ausnahme, für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Beitrüge sür da« Börsenblatt sind a» die Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Geschäftszweige. Eigenthum des BürsenvereinS der Deutschen Buchhändler. 297. Leipzig, Montag den 23. December. 1878. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Die Anzeige vom 10. December betreffend den Preis des „Börsenblattes" hat zu Mißverständnissen Anlaß ge geben. Wir bemerken deshalb Folgendes: Der Preis für das Börsenblatt ist auf 13 Mark festgesetzt mit der Bestimmung, daß jedes Mitglied des Börsenvereins ein Exemplar zu dem Preise von 7 Mark 50 Pf. erhält. Durch die Post bezogen kostet das Exemplar wie bisher 15 Mark und wird demjenigen Börsenvereinsmitgliede, welches sein Exemplar durch das Post-Zeitungsbureau bezieht, gegen Einsendung der Quittung 4 Mark 50 Pf. durch Herrn H. Kirchner erstattet. Berlin, Weimar und Leipzig, den 19. December 1878. Der Vorstand -es Dörsenvercins der Deutschen Buchhändler. Adolph Enslin. Hermann Böhlau. Hermann Haessel. Nichtamtlicher Theil Das Dringendste. Das Grundübel, an dem jetzt der Buchhandel leidet, ist wohl ohne Frage die übermäßige Concurrenz. Im Verlage ist es die Ueberproduction, und diese drückt auch aus das Sortiment, aber da gegen wüßte ich kein Mittel anzugebcn. Mau wird ruhig erwarten müssen, daß sie sich selbst straft und nachläßt. Im Sortimente ist es der Zudrang von Unberufenen mit dem Ansprüche auf Buch händlerrabatt, der ihnen — wenn auch nur gegen baar — ge währt wird, sobald sie einen Commissionär in Leipzig haben, den sie stets finden. Es kommt also alles darauf an, wie schon in der Weimarischen Konferenz ausgesprochen worden ist, ein Merkmal zu finden, wodurch sich der wirkliche Buchhändler vom Eindringlinge unterscheidet. Dazu gibt es doch wohl keinen andern Weg als Buchhändler- Prüfungen mit der Folge, daß, wer sie nicht gemacht oder nicht bestanden hat, den Buchhändlerrabatt nicht erhält. Diese Prüfungen aber möchte ich, wie damals auch jetzt noch nicht einer Generalprüfungscommission des Börsenvereins, sondern Ausschüssen der Kreisvereine überwiesen sehen, und zwar, soweit sie mündlich sind, öffentlich während der Kreisvereins-Versammlungen. Sie hätten nicht nöthig, sich auf Sprachkenntniß, Geschichte, Geographie und ähnliches Wissenschaftliche zu erstrecken; was davon ein Buchhändler braucht, ist bei einigermaßen geschickter Fragestellung über geschäft liche Gegenstände leicht anzubringen, wie ich an Beispielen in Nr. 14 des Börsenbl. 1841 gezeigt habe.*) *) Daselbst heißt es: ... Die Anmeldung zu den Prüfungen müßte we nigstensacht Wochen vor Beginn der Kreisversammlung beim Vorstande »nd unter Beifügung der Zeugnisse ans den Conditionen des zu Prüfenden er folgen. Der Vorstand müßte sofort die Namen der Angemeldeten mit Angabe ihrer letzten Condition im Börsenblatte bekannt machen. Wer kein Zeugniß bisherigen redlichen Verhaltens beibringt oder Fünfundvicrzigsler Jahrgang. Den bereits bestehenden Handlungen gegenüber würden sich Uebergangsbestimmungen nöthig machen. Mit Recht hat der Börsenvorstand die Mitwirkung von Kreis- wem trotzdem verübte Unredlichkeiten nachgcwiesen werden, würde zur Prüfung gar nicht zugelassen. Will sich der Angcmeldete bei seiner Zurückweisung durch den Vorstand nicht beruhigen oder wagt dieser selbst die Sache nicht allein zu entscheiden, so kommt sie vor die Kreisver sammlung. Zu den Prüfungen ist eine Gerichtsperson oder ein verpflichteter Notar als Protokollführer beizuziehen. Gegenstände der Prüfung. 1. Aufgaben zu schriftlichen Arbeiten (binnen acht- oder vierzehn tägiger Frist). Auskunft über die besten Schriften in Bezug auf einen näher zu be stimmenden Gegenstand, 1) aus solchen Fächern, worüber Engelmann'sche Kataloge vorhan den sind, 2) aus solchen, worüber sie nicht vorhanden sind. U. Instructionen für Buchdrucker über die Einrichtung des Drucks, 1) bei einem zu bezeichnenden wissenschaftlichen, 2) bei einem belletristischen Buche. 6. Correspondenzen mit Autoren. t) Ablehnung eines Verlagsantrags. 2) Bedingte Annahme eines solchen. 3) Entwurf eines Verlagscontracts. 4) Aufforderung an einen Autor zur Bearbeitung eines Werkes. O. Mahnbriefe, 1) an Buchhändler, 2) an Sortimentskunden. Bei den Rubriken L—O. sind Variationen wünschenswerth, die dem zu Prüfenden ganz oder theilwcis angedeutet oder überlassen werden können. II. Mündliche Prüfung (wobei für die vorkommenden Berechnungen der Gebrauch von Schreib material zu gestalten ist). Einrichtung der Buchsührung, Inventur und Bilanz, Bücherkunde, 715
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