Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Iahrespreis für itglieder dcS Vörsenvereins ein Exemplar 10 für Nichtmitglieder 20 X. — Beilagen Börsenblatt Anzeigen: die drcigespaitcn^ Petitzeile ode> deren Raum SO Psg., nichtbnchhandlcrische Anzeigen 30 Psg. ; Mitglieder der Börsen- Vereins zahlen siir eigene Anzeigen 10 Psg., ebenso DuchhandlungSgehilsen sür Stelle- Werden nicht angenommen. für den gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcS Vörsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Leipzig, Sonnabend den 6. April. 1901 Des Osterfestes wegen erscheint die nächste Nnmmer Dienstag den 9. April. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler findet statt «arn Sonntag Kantcrte, den 6. Mai 1901, vormittags 9 Hlhr, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1900/01. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1900. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1901. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: s,) der erste Vorsteher an Stelle des ausscheidenden Herrn Carl Engelhorn-Stuttgart, t>) der zweite Vorsteher an Stelle des ausscheidenden Herrn Johannes Stettner-Freiberg i/S., o) der zweite Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Emanuel Reinicke-Leipzig. Jni Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidcnden Herren Hermann Heyfelder- Berlin und Artur Seemann-Leipzig. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Carl Konegen-Wien und Richard Reisland-Leipzig. Im Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Hugo Baedeker- Leipzig und Johannes Ziegler-Leipzig. 5. Antrag des Herrn Rudolf Heinzc in Dresden im Namen des Vereins Dresdner Buchhändler: Die Hauptversammlung wolle nachstehende Zusätze, bezw. Änderungen der -Bnchhändlerischen Verkehrs ordnung« beschließen: 1. § 4 Absatz s, erhält den Nachsatz: Der Verleger ist verpflichtet, dem Sortimenter bei allen auf feste Bestellung gelieferten Werken oder Zeitschriften einen Rabatt von mindestens 25 Prozent zu gewähren. Diese Bestimmung bezieht sich nicht ch auf vor dem 1. Juli 1902 zur Ausgabe gelangte Werke oder Zeitschriften, b) auf nach dem 1. Juli 1902 erscheinende Teile eines Werkes, dessen Ausgabe (in Bänden, Lieferungen oder Nummern) bereits vor diesem Tage begonnen hat. 2- In H 8 wird der erste Satz des Absatzes k wie folgt abgeändert: Ein vom Verleger auf feste Bestellung geliefertes, vor dem 1. Juli 1902 ganz oder teilweise erschienenes Werk ist der Sortimenter zu behalten nicht verpflichtet, wenn ohne eine» bezüglichen Verinerk in Hinrichs' Katalogen ein geringerer Rabatt als 25 Prozent gewährt wird. 362