Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- .'Md Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder dcS Bvrscnvercins e in Exemplar 10 für Nichtmitglicder 30 v/. — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die dreigespaltene Petitzeile odiu deren Raum 30 Pfg., nichtbuchhändlerischc Anzeigen 30 Pfg.; Mitglieder des Börsen vereins zahlen für eigene Anzeigen 10 Pfg.. ebenso Buchhandlungsgehilfen für Stelle gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum deö Börsenvcreius der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 74. Leipzig, Donnerstag den 30. März. 1899. Des Karsrenags wegen erscheint die nächste Nummer Sonnabend den 1. April. Amtlicher Teil. Bekanntmachung Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler findet statt am Sonntag Kantate, den 30. ApriL 1899, vormittags 9 WHv, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1898/99. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1898. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1899. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Vorstand: u) der erste Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Wilhelm Laber-Köln a Rh., d) der zweite Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Emanuel Reimcke-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Hellmuth Wollermann Braunschweig und Paul Wunschmann-Wittenberg. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidendcn Herren Theodor Fuendeling-Hameln und Carl Konegen-Wien. Im Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Arthur Georgi- Leipzig und Arthur Meiner-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle auf Grund der Beschlüsse des Vereins-Ausschusses die Ausschließung folgender Mitglieder aus dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler wegen geflissentlicher Nicht beachtung (§ 8 Ziffer 1) der Verpflichtung (Z 2 Ziffer 4), sich in allen Stücken den Satzungen, sowie den satzungsgemäßen Beschlüssen der Hauptversammlung und des Vorstandes zu unterwerfen, insonderheit wegen Verletzung des Z 3 der Satzungen beschließen: Herr Anton VlaLek, in Firma A. BlaLek jun. in Frankfurt a/M, Herr Carl Trau in Dresden. 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: An Stelle der Bestimmungen des 8 20 der neuen Buchhändlerischen Verkehrsordnung vom 1. Juli 1898 bleiben bis auf weiteres die Bestimmungen des K 20 der alten Buchhändlerischen Verkehrs ordnung vom 26. April 1891 betreffs verloren gegangener Pakete in Kraft, da das neue Bürgerliche Gesetzbuch und das zu erwartende neue Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen voraus sichtlich Erleichterungen zur Errichtung einer Versicherung auf Gegenseitigkeit gegen Verluste bieten werden. Sechsundsechzigsicr Jahrgang. 32g