Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1865
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1865
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- Deutsch
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1054 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 57. 12. Mai. denen Bedenken zu besprechen, nimmt mich bis heute wenig in Anspruch, da außer der dankenswerthen Beitrittserklärung des Schweizerischen Buchhändlervereines sich nur ein Aufsatz in Nr. 31 des Börsenblattes mit unserem Vorschläge beschäftigt. Was uns sonst bis jetzt zu Ohren gekommen, bestärkt uns in der Hoffnung, daß unser Vorschlag allseitige Zustimmung findet. Der verehr!. Verfasser in Nr. 31 billigt auch unser Ziel, findet aber Schwierigkeiten in der Ausführung. Ich theile nicht seine Meinung, daß es die Aufgabe der Generalversammlung sei, die Detail-Modalitäten derAusführung zubestimmen; das kannnur Sache des Comite sein, dem die Leitung des Börsenblattes über geben ist. Auch halte ich es ebenso wenig für nöthig als thun- lich, vorher genau bestimmen zu wollen, was die Ausführung dieses Beschlusses kostet; den Ueberschuß, welche» das Börsen blatt bis jetzt liefert, wird es gewiß nicht absocbiren. Wenn die Generalversammlung also unser» Vorschlag adoptirt, so macht sie keine „zweifelhafte Versuche", sondern einen sehr bestimmten Fortschritt, der vielleicht schon zum 1. Juli, jedenfalls aber Mi chaelis ins Leben treten kann. Der Verfasser in Nr. 31 schwächt seine Bemerkungen, indem er das objcctive Gebiet verläßt und sich in ganz unzutreffenden persönlichen Anspielungen ergeht. Wenn ich gern mit ihm anerkenne, daß Hr. Naumburg seinen Wahlzettel sorgfältig und aufmerksam herausgegeben, so kann das für denBörsenverein kein Grund sein, etwas allgemeinNütz- liches zu unterlassen. Wir haben eben das allgemeine Interesse, das wir allerdings den eigenen Erfahrungen entnommen, im Auge gehabt. Daß Hr. Haendcke unserem Vereine nicht ange hört, hak er schon selbst angezeigt. Es könnte vielleicht noch eingewendet werden: Circulare und Wahlzettel erhalten Alle unentgeltlich, das Börsenblatt nur die Abnehmer. Da scheint mir die Antwort schlagend: Wer buchhändlerische Geschäfte machen will, muß das Börsenblatt halten, sonst ist es besser, daß er nicht hineinpfuschr. Hamburg, Jubilate 1865. G. E. Nolte. und an einer Kraft hierzu fehlt es uns nicht, da wir den in diesen Dingen so trefflich orientirten Börsenarchivar in unserer Mitte haben. Es müßte nur alles so kurz und bündig als möglich ge geben sein, und sich nur auf die Frage des Uebersetzungsrechts beschränken. An Gründen aber, daß die Sache überhaupt geschehen soll, wird es ebenfalls nicht fehlen. Es genügt, auf den „Julius Cäsar" des kaiserlichen Autors hinzuweisen, derhierin schwerlich üb er oder außer dem Gesetze steht, und an dem die Frage eben falls Praktisch geworden ist, als sie noch unaufgeklärt daliegr. Nach der Meinung des Einsenders ist es sehr zweifelhaft, ob und wo dieGerold'sche Ausgabe ein unantastbares Recht hat, odervielmehc ob und wo Uebersetzungen des französischen Originals erscheinen durften? Schon dies eine Beispiel böte Anlaß genug zur Orien- tirung für uns Buchhändler. Es gibt aber auch noch andere ungelöste Erempel. Wie ist es z. B. zu verstehen, daß Hr. Bernhard Tauchnitz auf die Titel einer Anzahl neuer Bände seiner ,,6olloolio»" den Uebersetzungsvorbehalt drucken läßt, während ein solcher auf der Originalausgabe nicht steht, noch Hr. Tauchnitz Gebrauch von diesem (vermeintlichen) Rechte macht, sondern unangefochten oft mehrfache Uebersetzungen solcher Bände in Sachsen, Preußen und anderen Staaten erscheinen und verkauft werden? Seltsam, daß solche Dinge hingehen können, ohne daß sie Jemand anrührt, oder nur dann es thut, wenn sie ihm unmittel bar auf den Leib rücken. Das letztere ist nun augenscheinlich mit dem „Julius Cäsar" vielfach der Fall gewesen, auch ohne den „Labienus", der, so klein er ist, unfern Legislatoren noch in anderer Hinsicht zu schaffe» macht. So sei denn unsere Bitte im Namen des hier unstreitig gemeinsame Interessen habenden Verlags und Sortiments noch mals wiederholt. Daß sie der Einsender oben gleich vornherein eine „praktische" genannt hat, wird man ihm nach den kurzen vorstehenden Andeutungen nicht bestreiten können. Ein Anliegen für die bevorstehende Cantate-Versammlung. Da die Tagesordnung der diesjährigen Generalversammlung keine reiche ist und also für einen Vorschlag noch Platz sein wird, besonders wenn er ein praktischer ist und dazu keine Discussion erfordert, so erlaubt sich Einsender einen solchen noch anzureihen und zwar auf dem Wege der Bitte an unfern Börsenvor- stand, denselben zu dem seinigen zu machen, weil der Antrag steller nicht selbst nach Leipzig kommen kann, und die Aneignung von Seiten des Vorstandes um so weniger Anstand haben wird, als derselbe nach den Statuten auch ohne Beschluß einer Gene ralversammlung sich vollziehen ließe. Einsender wünscht nämlich für den buchhändlerischen Geschäftsgeb rauch eine authentische Zusammenstellung derjenigen Bestimmungen in unseren internationalen Verträgen, welche sich auf das Uebersetzungsrecht beziehen. Hierin scheint mir unter den Buchhändlern nicht bloß große Unklarheit, sondern auch Unkenntnis zu herrschen. Und das unter Verlegern wie Sortimentern. Die ersteren wissen nicht, was sie drucken, die letzteren nicht, was sie verkaufen dürfen. Und man kann einem Geschäftsmann wie unser einem auch nicht diese Kenntnis zumuthen. Es stehen ihm ja schon die so sehr zerstreu ten Materialien nicht zu Gebote; abgesehen von Zeit und dem Talent der Orientirung. Nun treten am 1. Juli dieses Jahres — Dank der preußischen Suprematie — verschiedene neue, aber nach einer Schablone gearbeitete internationale Verträge in Kraft, die kaum ein größeres Land mehr ausnehmen werden. Insofern wäre der Zeitpun kt für die Ausführung schon ein sehr günstiger; Miscellen. Der neulich mikgetheilte Beschluß von der hannoversche» ! li. Kammer wegen Entfesselung der Presse ist von dem Adels- ^ Haus einstimmig als höchst gefährlich verworfen worden. Keiner I der Gründe, welche im andern Hause gegen das bestehende Preß- gesetz vorgebracht worden waren, fand Gnade vor den Augen der i Herren. Am lebhaftesten erklärte sich Gras Borries gegen den Beschluß, indem er zugleich ein Nachtgemälde von der tiefen Ver worfenheit der liberalen Presse und ihremTreiben vor den Augen der erstaunten Country-Squires aufrollle. Diese Presse verstehe ihrHandwcrk. Nicht mit einem Artikel werfe sie das Bestehende ! über den Haufen, sondern greife Institute und Personen, welche sie discreditiren wolle, nach und nach an. Dann bedürfe es schließlich nur noch eines Tropfens, um das Maß der Discredi- lirung voll zu machen. Solches könne nur die Verwaltung ver hindern. Die Polizei sei das Gewissen der Presse. Man habe gesagt, man solle es der guten Presse überlassen, die schlechte zu bekämpfen; aber das Volk lese die gute Presse nicht, sondern ergötze sich nur an den Skandalgeschichten der schlechten Presse tc. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. Englische Literatur. ÜXLDKicLk's, K., Paris; ineludi»§ routes trom London to Paris, and fron» Paris to tke Pkine and switrerlsnd. 12. IVlaps and Plans. London, Williams L 6lotk 4s. 6 d.
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