Erscheint jeden Montag, Mittwoch »ad Freitag; während der Buchhändler. Meffe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Beiträge für dag Börsenblatt stnd an die Redaction, — Inse rate an di« Expedition desselben zu senden. 8. Leipzig, Mittwoch den 18. Januar. 1885. Amtlicher Theil. Leipziger Verleger-Verein. Allgemeine Geschäftsnormen. Als nothwendige Grundbedingungen anerkennt der Verein folgende Geschäftsnormen, und stellt solche als für alle seine Mit glieder und die Sortimenlshandlungen, mit denen sie in Rech nung stehen oder kommen werden, als allgemein gültig fest: 1) Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragene muß, soweit es nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauffolgenden Ostermesse bezahlt werden. 2) Das Disponiren unabgesetzter und das Remittiren fest be zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt- sinden. 3) Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erle digt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berech tigt, die Ausgleichung des neuen Guthabens zu jederZeit zu verlangen. 4) Artikel, welche eine Handlung in der Ostermesse zurückzu senden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zu rückzunehmen, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr ver pflichtet. 5) DerVerleger hat dieBefugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directc oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rücknahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. Auszug aus der Geschäftsordnung. Der Zweck des Leipziger Verleger-Vereins ist, eine allge meine Ordnung und Pünktlichkeit, namentlich im Abschließen der Conti und Zahlen der Saldi, im Bereiche der Geschäftsverbin dungen seiner Mitglieder, theils aufrecht zu erhalten, theils her beizuführen. tz. 2. Gegen diejenigen Sortimentshandlungen, welche die sem Zweck zuwiderhandeln, kann der Verein folgende Maßregeln anwcnden: s) Mahnung mit Drohung, b) zeitweise Creditentziehung, o) gänzliche Creditentziehung, ä) entsprechende Bezeichnung (Weglassung) auf derListe des Vereins, Zweiunddreihigster Jahrgang. e) Einziehung durch Wechsel, k) Einziehung durch gerichtliche Klage. §. 8. In jedem Jahre — das erste Mal vier Wochen nach Pfingsten — wird eine Liste derjenigen Handlungen angefertigt, die mit der Mehrzahl der Vereins-Mitglieder in offener Rechnung stehen und ihre Verbindlichkeiten gegen dieselben voll ständig erfüllt haben; eine zweite Liste erscheint nach der Michae lismesse. Leipzig, Januar 1865. Abel, Amdr., LtsIIv. Amelang 's Verlag, 6omm.-!U. Arnoldische Buchh. Bach, I. G. Berg so n-S onenb e r g,J.A. Bredt, E. Deckmann, E. D ürr'sche Buchh. Engelmann, Will)., 8toIIv. F-lir, A. Fleischer, Fr. Fries, Hcrm. Geibel, Carl. Gerhard, Wolfg. Gräbner, G. Gumprecht, A. Händel, C. A. Hinrichs'sche Buchh., 8tsIIv. Hirzel, S., 6omm.-LI. Bekanntmachung. Von einem Wohlthäter, welcher nicht genannt sein will, empfingen wir mit dcmWahlspruch: „Nach 25 Jahren" Ein HundertTha ler. Unter Wiederholung unseres Dankes auch an dieser Stelle, bringen wir dies hiermit zur Kenntniß der Mitglieder unseres Vereins. Berlin, den 16. Januar 1865. Der Vorstand des Unterstützungs-Vereins deutscher Luchhündter und Suchtzandtungs-Gehilfen. G. W. F. Müller. Julius Springer. George Winckelmann. R. Gaertner. B. Brigl. Klinkhardt, I. Kollmann, C. E. Leiner,O. Lorck, C. B. Mayer, E. H. Mayer, Gustav. Reclam jun., PH. Schlicke, B-, 6omm.-K. S ch.ra g's Verlag, J.L. (A. G. Hoffmann). Schuberts), Jul., ck Co. Schultze, Herm. Schulz, O. A. Teubner, B. G. Violet, W. Vogel, F. C. W. Wiedemann, L. Winter'sche Verl., C. F. Wöller, I. T. 17