Erscheint außer Sonntag» täglich. — Bi» früh 9 Uhr ein. gehende Anzeigen kommen in der Regel u. wenn irgend möglich in der Lchsten Nr. zur Ausnahme. Börsenblatt Beiträge sür da» Börsenblatt find an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition de»selben zu senden sür de» Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des BörsendcrcinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Dienstag den 24. April. 1888 Amtlicher Teil. Bekanntmachung. An die Mitglieder des Börsenvereins der Dentschen Buchhändler. Sie werden hierdurch eingeladen I. zu einev außevoröentlffchen Kauplvevsanrnrlung am Sonnabend den 28. April d. nachmittags 3 Uhr im großen Saale der alten üuchhändlerbörse zu Leipzig. Tagesordnung. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung genehmigt die den Mitgliedern des Börsenvereins mittelst Rundschreibens vom 18. Januar d. I. vorgelegte und im Börsenblatt Nr. 20 veröffentlichte Grundordnung für den buch händlerischen Geschäftsverkehr, deren Bestimmungen mangels besonderer Vereinbarungen von Firma zu Firma für den geschäftlichen Verkehr der Mitglieder des Börsenvereins maßgebend sind, und beauftragt den Vorstand, im Jahre 1890 eine erneute Prüfung und etwaige Ergänzung derselben zu veranlassen. ft. zu öev ordentlichen Kaupiversornrnl'ung am Sonntag Kantate, den 2s). April d. I., vormittags 8V? Uhr, im großen Saale der alten Luchhändlerbörsc zu Leipzig. Tag esordnung. 1. Bericht über das verflossene Vereinsjahr. 2. Bericht des Rechnungsansschusses über die Rechnung 1887/88 und den Voranschlag für 1888/89. (Der Bericht ist in Nr. 84 d. Bl. zum Abdruck gelangt.) 3. Neuwahlen für den Vorstand/ den Verwaltnngs-, Wahl- und Rechnungsausschnß. (Die Zusammenstellung der Wahlvorschläge ist in Nr. 87 d. Bl. abgedruckt.) In Betreff der Vollmachten, Eintrittskarten, Wahlzettel und Vollmachtskarten zu der außerordentlichen und ordentlichen Hauptversammlung verweisen wir auf die in Nr. 83, 86 u. 92 des Börsenblatts abgedruckte Bekanntmachung. Hinsichtlich der Vollmachten machen wir auch an dieser Stelle auf folgendes besonders aufmerksam. Nachdem mittelst Bekanntmachung vom 10. April d. I. (abgedruckt in Nr. 8l n. 87 des Börsenblatts) eine außerordentliche und eine ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins einberufen ist — erstere auf Grund des alten Statuts, letztere aber auf Grund der neuen Satzungen stattfindet — so sind mit Rücksicht auf die verschiedenartigen Bestimmungen in Betreff der Stimmen-Stellvertretnng besondere Vollmachten für die außerordentliche Hauptversammlung am Sonnabend den 28. April, und besondere Vollmachten für die ordentliche Hauptversammlung am Sonntag den 29. April in Anwendung zu bringe». Zu den Vollmachten für die außerordentliche Hauptversammlung kann das schon hierfür ausgegebene Formular benutzt werden. Diese Vollmachten sind wie bisher von dein Aussteller eigenhändig zu unterzeichnen, sowie von dem Kommissionär desselben oder durch den Vorstand eines auf Grund des alten Statuts von dem Börsenverein Fünsundfünfzigster Jahrgang. 280