Erscheint außer Souulag- täglich. — Bis früh 9 Uhr ein gehende Anzeigen kommen in der Regel u. wenn irgend möglich in der nächsten Nr zur Aufnahme Börsenblatt für de» Btiirbge >ür da» Börsenblatt find an die fiiedallion — Anzeigen aber an die Expedition derselben zn lenden Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum de? BorscnvcrciiiS der Deutschen Buchhändler. ^7 W. ^ I^Leipzlg, Freilag de» 20. April. 1888. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Ai, die Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Sie werden hierdurch eingeladen 1. zu einer uußerovöenicichen Kcruptverscrnrrnlung am Sonnabend den 28. April d. I. nachmittags 3 Uhr im großen Saale der alten 0uchhündlerlwrse ?u Leipzig. Tagesordnung. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung genehmigt die dei^ Mitgliedern des Börsenvereins mittelst Rundschreibens vom 18. Januar d. I. vorgelegte und im Börsenblatt Nr. 20 veröffentlichte Grundordnung für den buch händlerischen Geschäftsverkehr, deren Bestimmungen mangels besonderer Vereinbarungen von Firma zn Firma für den geschäftlichen Verkehr der Mitglieder des Börsenvereins maßgebend sind, und beauftragt den Vorstand, im Jahre 1800 eine erneute Prüfung und etwaige Ergänzung derselben zn veranlassen. II. zu öev ordentlichen Kauptverscuninl'uug am Sonntag Kantate, den 2H. April d. I-, vormittags 8V2 Uhr, im großen Saale -er alten Suchhändlerbörse )u Leipzig. Tag esordnnng. 1. Bericht über das verflossene Vereinsjahr. 2. Bericht des Rechnungsansschnsses über die Rechnung 1887/88 und den Voranschlag für 1888,89. (Der Bericht ist in Nr. 84 d. Bl. zum Abdruck gelangt.) 3. Neuwahlen für den Vorstand, den Verwaltnngs-, Wahl- und Rechnungsansschnß. (Die Zusammenstellung der Wahlvorschläge ist in Nr. 87 d. Bl. abgedruckt.) In Betreff der Vollmachten, Eintrittskarten, Wahlzelle! und Vollmachtskalten zu der außerordentlichen und ordentlichen Hauptversammlung verweisen wir auf die in Nr. 83 u. 86 des Börsenblatts abgedrncklc Bekanntmachung. Hinsichtlich der Vollmachten machen wir auch an dieser Stelle auf folgendes besonders aufmerksam. Nachdem mittelst Bekanntmachung vom lO. April d. I. (abgedruckt in Nr. 81 ». 87 des Börsenblatts) eine außerordentliche und eine ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins einberufen ist — erstere auf Grund des alten Statuts, letztere aber ans Grund der neuen Satzungen stattfwdet — so sind mit Rücksicht auf die verschiedenartigen Bestimmungen in Betreff der Stimmen'Stellvertretung besondere Vollmachten für die außerordentliche Hauptversammlung ain Sonnabend den 28. Apiil, und besondere Vollmachten für die ordentliche Hauptversammlung am Sonntag den 2i>. April in Anwendung zn bringen. Zu den Vollmachten für die außerordentliche Hauptversammlung kann das schon hierfür ansgegebene Formular benutzt werden. Diese Vollmachten sind wie bisher von dem Aussteller eigenhändig zu unterzeichnen, sowie von dem Kommissionär desselben oder durch den Vorstand eines auf Grund des alten Statuts von dem Börsenverein Fünfnndsünszigster Jahrgang. 271