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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.09.1864
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- 21.09.1864
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- Deutsch
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Nicht a mtli lieber die Entwicklung der Literatur in Schweden. Der vierte Theil des wichtigen statistischen Werks von C. E. Ljungbecg,'„Versuch einer staatsökonomischen Statistik für Schweden", enthält eine interessante Darstellung des Ganges, den die Entwicklung der Literatur in Schweden genommen hat. Wir theilen daraus das Folgende mit. In der katholischen Zeit wurden die Wissenschaften vornehmlich in den Klöstern betrieben, und die wenigen Schriften, welche herauskamcn, behandelten fast nur theologische Stoffe. Latein war dafür, wie bekannt, die Hauptsprache, obgleich, abgesehen von de» für die Sprache weni ger bedeutenden Runensteinen, die schwedische Volkssprache schon nach dem Jahr 1200 in der Schrift gebraucht zu werden ansieng. (Die Buchstabenschrift, d. h. die römische, ist im ganzen Norden erst kurz vor oder mit dem Ehristcnthum eingeführt worden.) Seit aber die Buchdruckerkunst *) und nicht lange darauf die Re formation im Reich Platz gegriffen hatten, wuchs die literarische Production, an welcher nun auch immer mehr Laien theilnahmen, und im 17. Jahrhundert erstehen ausgezeichnete Männer der Wissenschaft und schöngeistige Schriftsteller, wie Olof Rudbeck, Stjernhjelm, Stjernhök u. a. Reicher an Gelehrten und Dich tern war das 18. Jahrhundert, und namentlich die Zeit König Gustav's III., da Wissenschaft und Poesie sowohl vom Thron aus als von einzelnen hochangesehenen Männern gepflegt wurden. Nun wurden mehrere Gesellschaften für Wissenschaft, schöne Literatur und Kunst gestiftet: die Akademie der Wissenschaften 1739, die Akademie für schöne Literatur, Geschichte und Alter thumsforschung 1753, die im Jahr 1782 erweitert und erneuert ward, die Akademie der freien Künste, gegründet 1734, mit Sta tuten versehen 1773, die musikalische Akademie 1771 und die schwedische Akademie 1786. Eine „wissenschaftliche Gesellschaft" ist im Jahr 1710 in Upsala entstanden, und ein Verein für Wis senschaft und schöne Literatur findet sich in Gothenbucg ohne be stimmte Angabe des Gründungsjahrs. Eine Akademie der Kriegs wissenschaften, die 1796 in Stockholm errichtet ward, macht den Beschluß der in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wie Pilze aufgeschossenen Anstalten dieser Art. Seit Linnö der schwedischen Wissenschaft europäisches An sehen gegeben, haben Männer wie Bcrzelius und Geijer mit Glück die Ehre derselben aufrecht erhalten, und Dichter wie Bcll- mann und Tegne'r haben gezeigt, daß auch im Gebiet der schönen Literatur dieses nordische Land zuweilen mit ausgezeichneten Leistungen hervortritt. Wenige literarische Producte neuester Zeit sind in so viele Sprachen übersetzt und so oft neu aufgelegt wor den wie Tegner's „Frithiofs Saga"; aber auch mehrere andere schwedische Schriftsteller und Schriftstellerinnen haben namentlich auf dem Gebiete des Romans eine weit über Schwedens Grenzen hinausgehcndc Berühmtheit erlangt. (Wir erinnern an Mellin, Erusenstolpe, Frederike Bremer und Flygare-Carlen.) We.nige Länder sind im Genuß einer weitergehenden Preß freiheit als Schweden; aber diese Freiheit ist nicht sonderlich alt, und an Versuchen dieselbe aufzuheben hat es sogar in neuerer Zeit nicht gefehlt. Im 17. und in der ersten Hälfte des 18. Jahrhun derts ward eine drückende Censur und Controle über die Einfüh rung ausländischer gedruckter Schriften und überhaupt über die Verbreitung von Schriftwerken geübt, und Vergehen gegen die betreffenden Verordnungen wurden theils vom Kanzleicollegium, theils von Commissionen, die von der zur Zeit in den Reichsstän- *) In Schweden ward diese Kunst angeblich schon im Jahr 1441, in Dänemark erst 1493 eingeführr. cher Theil. den herrschenden Partei niedecgeseht waren, geahndet. Aber auf dem Reichstag der Jahre 1765—66 ließen die Stände an den König ein Memorial ergehen, daß Schreib- und Druckfreiheit hinfür statlhaben solle, und am 2. Dec. 1766 ward darauf eine Prcßfrcihcitsverordnung ausgcfertigt, welche, wie ausdrücklich erklärt ward, die Sicherheit einer unerschütterlichen Grundlage haben sollte. Das Motiv dieses Schrittes, sagt Naumann, möge gewesen sein welches es wolle, jedenfalls war Schweden der erste Staat, der ein Gesetz über Preßfreiheit als einen integrirenden Theil seiner Constitution cinführle. Zugleich damit ward die Cen sur abgcschafft, ausgenommen für Schriften religiösen Inhalts. Die Prcßvcrgehen sollten von den gewöhnlichen Gerichten behan delt werden. Durch die Regierungsform des Jahrs 1772unter Gustav III., welche alle von 1680bis1772 als Fundamcntalgesctzc angesehenen Verordnungen abschaffte, sank die Preßgcsetzstiftung wieder zu einer bloßen Polizeiverordnung herab. Die Verordnungen von 1774 und 1780 vernichteten beinahe die Freiheit der Presse. Im Jahr 1785 ward eine Theatercensur eingeführt, und daneben auch festgesetzt, daß keine periodische Schrift ohne dazu ertheiltes königliches Privilegium herauskommen solle. Unter der Vor- mundschaflsregierung (Karl's von Südcrmannland für Gustav IV. Adolf 1792 bis 1796) ward die Preßfreiheit durch k. Verordnung vom 11. Juli 1792 zurückgegeben, aber durch k. Bekanntmachung vom 26. März 1798 wurden die Awangsgesetze vom Jahr 1785 wieder ins Leben gerufen. Als dann das Kanzleicollegium im Jahr 1801 aufgehoben war, kam die Presse unter Aufsicht des Hofkanzlers, der für diesen Zweck von einem besonder» Bevoll mächtigten unterstützt ward. Der nach Absetzung Gustav's IV. zusammcngetcetene Reichstag von 1809 bis 1810 nahm eine ganz freisinnige Prcßverfassung an, die am 9. März 1810 gesetzliche Kraft erhielt, aber dennoch auf dem Reichstag von 1812 wesent lichen Veränderungen unterzogen ward, namentlich durch Errich tung der sogenannten „Einziehungsmacht", kraft deren der Hof kanzler das Recht halte, in gewissen Fällen die Herausgabe eines Tagblattes oder einer periodischen Zeitschrift zu sistiren. Diese Befugniß ward jedoch durch den Reichstag von 1844 bis 1845 wie der abgeschafft. In dem jetzt noch geltenden Preßgesetz vom 16. Juli 1812 ist alle dem Druck oder der Herausgabe hinderliche Be aufsichtigung der Buchdcuckcreien, sowie der Schriftsteller und Herausgeber verboten, und ist cs Schriftstellern unbenommen, über alles, was Gegenstand menschlicher Kunde sein oder werden kann, ihre Gedanken durch den Druck zu veröffentlichen. Tag blätter oder periodische Schriften kann jedermann herausgebcn, der nicht eines entehrenden Verbrechens schuldig gesprochen oder unwürdig für einen andern vor Gericht zu sprechen erklärt ist. Die noch übrig gebliebene Controle über Veröffentlichung von Schriften wird vom Justizminister oder von den von ihm einge setzten Beamten geführt; die Gesetzlichkeit des Inhalts angeklag- tcr Druckschriften wird von einer Jury geprüft, die aus neun von beiden Seiten und von dem Gcrichtsstuhl, bei dem die Klage ein gereicht ist, ernannten Personen besteht. Niemand hat ohne Erlaubniß des Verfassers das Recht, wäh lend dessen Lebenszeit eine Arbeit desselben herauszugeben; wenn aber des Verfassers Erben oder Rechtsinhaber nicht innerhalb zwanzig Jahre nach seinem Tod das Recht der Herausgabe benützt haben, und diese Benützung nicht alle zwanzig Jahre von ihnen erneuert wird, so steht es jedem frei, die hinterlassenen Schriften des Verfassers herauszugeben. Ueber die Entwicklung dec schwedischen Literatur in quanti-
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