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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.12.1864
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 19.12.1864
- Sprache
- Deutsch
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2870 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 156, 19. December. unv ihren Verhältnissen nach guten Kunden wiederum 5 bis 10U Rabatt vom Betrage der Rechnung zu bonisiciren, so finden wir, daß Publicum und Sortimenter der über jene Grenzen hinaus gelegenen Städte und Länder Deutschlands im Nachtheil waren; elfteres, weil es ein ebenso großes Recht auf die Vergünstigung hatte, letzterer, weil die Frachtspesen progressiv stiegen, da er nicht allein für die fest bestellten oder im Laufe des Jahres ver kauften Bücher, sondern auch für die unverkauften, zu remittiren- den die erhöhte Fracht zu tragen hatte. Noch im Jahre 1852 zahlte Schreiber dieses an Fracht pro Centner ab Leipzig 4 Thlr. 10 Sgr. gegen 1 Thlr. 22 Sgr. in jetziger Zeit. Die vollstän dige Abschaffung des Rabatts ist unbillig und schon um des willen unausführbar, und es würde kein Sorlimencsbuchhän- dler eine solche Maßregel dem hierbei in Betracht kommenden Theil seines Kundenkreises gegenüber verlheidigen und auf die Länge hin durchführen können. Der Rabatt ist eben ge wissermaßen ein verjährtes Recht, dessen Versagung inner halb der bezeichnten ursprünglichen Grenzen und im vernünf tigem Maße eine Unbilligkeit sein würde. Leider hat sich aber im Laufe der Zeit Charakter und Maß desselben so verändert, daß er in dieser Gestalt ein Krebsschaden geworden ist. Die Sor timenter von Leipzig, welche weder Fracht, noch Commissions spesen, und die Berliner Handlungen, welche geringe Frachtspcsen haben, benutzten diese Gunst ihrer geographischen Lage und such ten durch Rabatt-Anerbietungen, welche soweit gingen, daß ihnen ^ 5 bis 10Lb vomBrutto - Gewinn blieben, ihren Kundenkreis auf die Pcovinzialstadte in größtmöglichstem Umkreis auszudehnen. Die Buchhändler dieser Städte sahen sich natürlich zur Erhaltung ihrer Existenz genöthigt, dem nachzufolgen mit einer den räum lichen Verhältnissen entsprechenden Modifikation. Ja sogar die Ladenpreise gangbarer Artikel wurden und werden z. B. in Ber lin derart reducirt angezeigt, daß der Provinzialbuchhändlec, der natürlich nicht große Partien für sein Lager nehmen kann, sie ! selbst nicht billiger zu beziehen im Stande ist und nur noch da dergleichen Artikel zu den Ladenpreisen verkauft, wo man entwe der aus Bequemlichkeit, oder Unkenntniß, oder Unmöglichkeit so fortiger Zahlung, oder dem Wunsche rascher Befriedigung sich nicht nach Leipzig oder Berlin wendet. Es bleibt demselben also, nachdem ihm das Geschäft mit gangbaren Büchern verküm mert ist, welches die mancherlei Verluste an Zeit und Geld über tragen soll und muß, der mühevolle Novitälenvertrieb. Aber auch dieser selbst wird ihm nicht belohnt in dem Maße der darauf verwendeten Mühe, Zeit und Unkosten. Der jederzeit zahlungs fähige Kunde behält im günstigsten Falle ein paar Broschüren und läßt sich das, was er durch Einsicht als anschaffenswerth! erkannt hat und den Preis von 1 bis 2 Thlr. übersteigt, von Berlin oder Leipzig kommen, von wo er es ja jederzeit mit 20 bis 25 LH Rabatt beziehen kann. Allmählich kommt der Sorti menter dahinter und stellt seine Ansichtssendungen ein, wenn der Kunde nicht billig genug denkt, ihn einigermaßen zu entschädigen, oder beschränkt seine Ansichtssendungen nur auf billigere Bücher, während der Kunde natürlicher Weise in dem Maße, wie ec bis her Nova zu empfangen pflegte, dieselben nicht ab Leipzig oder Berlin zugesandt erhalten kann. Dieser Rabatkunfug benachtheiligr mithin nicht allein den Sortimentsbuchhandel der Provinzialstädte, sondern auch die Verleger, an deren Adresse diese Auseinandersetzung hauptsächlich gerichtet ist, während der Rabatt in seiner ursprünglichen Gestalt beiden Interessen gemeinschaftlich diente. Von der Uederzeu- gung der Nvthwendigkeit einer Abhilfe getrieben, haben sich ver schiedene Kreisvereine gebildet, aber dieselben konnten als ver einzelte Corporationen selbst innerhalb ihres eigenen Kreises, , ebenso wenig als der einzelne Sortimenter eine dauernde Selbst- j Hilfe ausführen, und der Verein der deutschen Buchhändler um faßt zwar den größten Theil derselben und somit auch Sortimen ter, wird aber in der Cantate-Versammlung nur durch Verleger und eine Minorität benachbarter Sortimenter vertreten, welche sich vorzugsweise mit Dechargirung, Wahl von Vorständen und Beschlüssen über Fragen von allgemeinen ideellen Interessen be schäftigen.— Der größte Theil der Verleger hat sich ganz indiffe rent verhaltend die Rabattfcage für eine interne Angelegenheit des Sortimenkshandels angesehen, während dieselbe, wie ich nachzu weisen versucht habe, den Verlagshandcl um so mehr angeht, als er die Lösung derselben in Händen hat und die Beseitigung so mannigfacher Uebelstände, die seitens der Verleger Gegenstand nicht ungerechtfertigter Klagen gewesen sind, als da sind un mäßige Ueberträge, mangelnde Saldirung, mangelnde Regulirung u. s. w., welche also mit der Rabatlfrage auf das innigste zu- sammenhängen. Nachdem ich nun die vorliegenden Fragen nach allen Seiten hin beleuchtet zu haben glaube, schließe ich mit meinem Vorschlag zur Lösung derselben. 1) Die Conti werden wieder wie in früheren Zeiten wenn möglich durchweg ordinär geführt. Es würde sich vielleicht empfeh len, das Festbezogenc und unvermeidliche Netto-Artikel in einer zweiten Ordinär-Columne auszuwerfen. 2) Es stände dem Sortimenter frei, innerhalb des dritten Quartals den ungefähren Betrag des Absatzes des ersten Seme sters an die Verleger unter Genuß eines Mehrrabatts von 8Zü bis 10U zu bezahlen. Ob hieraus ein allgemeines Obligo zu machen sei, würde am besten Gegenstand specieller Uebereinkunst sein, ebenso wie der Errraprocentsatz des Rabattes und die Höhe des geforderten Absatzes. Die Möglichkeit, durch Bezahlung des im ersten Halbjahr Abgesetzten und des im voraus zu erhoffenden Absatzes während des dritten Quartals eine Bonifikation von 10 bis 12fhLH zu erlangen,würde vieleSorlimenter zur vortheilhaften -Verwendung müßigliegendec Casse veranlassen und zugleich dem Verleger eine willkommene Einnahme bieten, als auch die Mög lichkeit, in seinem Geschäftsbetrieb richtig disponiren zu können. Für diese Arr Abrechnung hat Hr. Bädekec einen Präcedenzfall geschaffen, und würde sich dieselbe namentlich auch für Schul bücher empfehlen, welche dann durchweg ä cond., aber mit Be dingung der halbjährigen Remission und Abrechnung geliefert werben könnten. In derOstermesse selbst müßte den Handlungen, welche halbjährig saldirt haben, eine gleiche Extrabonification für den Saldo gewährt werden, während die nicht hiervon Gebrauch gemacht habenden nur das Mcßagio genössen. Durch den ohne Ausnahme festgehaltencn Ordinär-Ansatz würde die Abrechnung keineswegs erschwert, sondern im Gegentheil übersichtlicher wer den. Für dringende Remissionen könnte dann der Monat Juli als fester Termin angesetzt werden, ebenso könnten in dieser Ziit unabhängig von der Halbjahrs-Saldirung die Transporte pr. 1. Semester provisorisch fesigestellt, und so der Abschluß zur Oster messe erleichtert werden. Die kleineren Verleger würden aller dings nur jährlichen Abschluß Hallen können, wenn sie es nicht vorzögen, ihren Verlag durch ihre Herren Commissionäre debiti- ren zu lassen. 3) Die Baarpackete im allgemeinen mit Ausnahme von Commissionsartikeln hören auf. Ebenso hört das Stellen von Journalen pro 1. bis 4. Quartal und anderen Fortsetzungen, die nach Neujahr erst anlangen können, in alte Rechnung auf. Journale könnten eventuell baar mit 33U°,H geliefert werden, wenn es gewünscht würde, uni den Sortimenter für den mühe vollen und im günstigen Falle nur indirekt lohnenden Vertrieb
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