Erich«!»! «liier Sonntag« »»glich. — «i» früh S Uhr -in- gehende Inzeigen kommen in der Regel ».wenn irgend miglich tn der nichsten Nr. zur Ausnahme Börsenblatt Beitrtge sür da» Börsenblatt sind an dt« Redaction — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigeuthnm de« BiirseuliereinS der Deatfche» Buchhändler. Leipzig, Mittwoch den 28. März. 1883. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Während der bevorstehenden Ostermesse soll eine am 2t. April beginnende und am 28. April endende Ausstellung von neuen buchhäudlerischen Grzeuguisseu in den Parterreräumen der Buchhändlerbörse stattfinden. Mit der Leitung dieses Unternehmens ist vom Vorstande des Börsenvereins der Unterzeichnete Ausschuß beauf tragt worden. Hinsichtlich der Beschickung dieser Ausstellung werden folgende Bestimmungen getroffen: 1) Zulässig sind diejenigen neuen, d. h. nicht vor der letztjährigen Ostermesse erschienenen Erzeugnisse des Buch- und Musikalienhandels, welche sich durch innere oder äußere, das Maß des gewöhnlichen Werkdruckes überragende * Ausstattung auszeichnen, Probebogen und Probeblätter (in Mappen) von Pracht- und Bilderwerken, welche in Vorbereitung begriffen sind, literarische Seltenheiten und Curiositäten, endlich Kunstblätter, aber nur insoweit als sie diesen Namen in der That verdienen. Außerdem sollen, soweit es der Raum gestattet, zugelassen werden: Proben von Leistungen der dem Buchhandel verwandten Geschäftszweige, als Schriftgießerei, Buch binderei, Steindruck, photographischer Pressendruck rc., sowie Probeleistungen auf dem Gebiete der graphischen Künste. Ausgeschlossen sind dagegen alle Arten von Maschinen, Instrumenten rc. Ausnahmsweise sollen auch ältere Artikel zugelassen werden, jedoch nur insofern, als sie mit neuen Erscheinungen sich zu einem durch seine Eigenart interessanten Ganzen verbinden. Für fremdländische Erzeug nisse gilt die oben erwähnte Zeitgrenze nicht. 2) Die Aussteller werden ersucht, zunächst ein Verzeichniß der auszustellenden Gegenstände dem mit unterzeichneten Vorsitzenden einzusenden, vor der Uebersendung der Ausstellungsobjecte selbst aber zunächst die Aufforderung der Ausstellungscommission zu erwarten, welche vom Unterzeichneten Ausschüsse mit der Sichtung des Materials und der Anordnung der Ausstellung betraut ist. 3) Die erbetenen Sendungen, denen eine Begleitfactur in äuxlo mit Angabe der Ordinär- und Nettopreise beizu fügen ist, sind zu richten an den mit der Jnspection der Ausstellung betrauten Herrn Carl Wilfferodt in Leipzig. 4) Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht bemerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Noüzen zu beantworten ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung Beauftragte angewiesen. 5) Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesem Jahr am 28. April, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. 6) Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 7) Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die von der Ausstellungs-Commission erbetenen Ausstellungs-Gegenstände sind spätestens bis zum 7. April an die oben angegebene Adresse einzusenden und im Börsengebäude abzugeben. Bei umfangreichen Gegenständen ist schon zuvor annähernde Angabe des Flächenraumes, welcher beansprucht wird, zu machen. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweckmäßige Aufstellung gewährleistet werden. Leipzig, den I. März 1883. Der Verwaltungsausschust des Äörsenvereins der Deutschen Buchhändler. Johannes Grunow, Vorsitzender. Felix Liebeskind, Schriftführer. Fünfzigster Jahrgang. 1S6