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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.02.1863
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 25.02.1863
- Sprache
- Deutsch
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M 24, 25. Februar. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 427 mehr in alte Rechnung versenden, sonst — keine Verwendung! und was dergleichen Blödsinn mehr. Es wird hier über die gesammte Literatur in einer Weise gesprochen, als ob es sich um Mist handelte, von dem es freilich gleichgültig sein wird, ob ich ein Fuder aus dem oder jenem Stalle aufs Feld' fahren laste. Aber von einem sein sollenden Träger der Literatur über deren Erzeugnisse in dicserWeise reden zu hören, ist mehr als Ekel er regend, es ist für uns und unfern ganzen Stand beschämend. Wenn das gute Buch nur mit 25 A oder gegen baar zu haben ist, wird es unterdrückt, dagegen der Schund, der mit 40 oder 50 U in Rechnung gegeben wird, mit Behagen und Befriedigung über die würdevolle Erfüllung des Berufes dem Publicum einge trieben. Es ist übrigens wünschenswcrth, daß das Circular des Hrn. X. kl. baldigst Efolg haben möge, damit die Verleger die jenigen Sortimenter kennen lernen, die eine gleich edle Auf fassung unseres Geschäftes haben. Die wenigen Verleger, die unserem Stand nicht gerade zur Ehre gereichen, stellen wenigstens sich und ihre Gesinnung offen durch ihre Verlagsartikel hin. Die Sortimenter aber, die ihrem Stande nur Schande machen, bringen ihr Dasein im Dunkeln zu, vielleicht kommen sie jetzt ans Tageslicht. Am Aschermittwoch. kl. 5V. „Bestimmungen über einige den buchhändlerischen Verkehr betreffende Punkte." XII.*) Der Aufsatz des Hrn. Frommann in Nr. 20 kennzeichnet sich als die erste Stimme, die für die „Bestimmungen" imBör- senblatte sich aussprechen will. Wir finden das Befremden, mit welchem der Artikel be ginnt: daß die Gegner erst nach der im November v. I. durch den Börsenvorftand geschehenen Mitthcilung der „Bestimmun gen" in der aus der Bcrathung mit mehreren Verlegern und Commissionärcn hcrvorgcgangencn Feststellung hervorgctreten seien, nicht begründet. Es soll zwar nickt geleugnet werden, daß die Discussion in der letzten Cantatevcrsammlung über den Gegenstand im Allgemeinen eine wenig erschöpfende war und je denfalls der Hervorhebung der ganzen Tragweite der neuen Gc- schaftsgrundsätze ermangelte; untersuchen wollen wir dabei frei lich auch nicht, ob allein der Umstand die leichte Discussion ver schuldet, daß die Angelegenheit den letzten Gegenstand der Ta gesordnung einer Versammlung bildete, in welcher gar Mancher, sobald der Zeiger der Börscnuhr der XIl sich nähert, der Thüce naher rückt. Die Discussion in diesen Blättern konnte eher doch nicht wieder beginnen, als bis die Commission, in deren Hände die Angelegenheit nach der Cantatevcrsammlung gelegt war, das Ergebnis ihrer Berathungen dem Buchhandel mitge- theilt hatte. Sobald dies im November v. I. durch den Bör- scnvorstand geschehen, traten mit Schreiber dieses auch die vielen Gegner der „Bestimmungen" auf, und abgesehen von dem Werthe ihrer Gründe, waren sie auch formell außcrStandc, solche eher vorzubringen. Dem von Hrn. Frommann ausgesprochenen Befremden, daß weder die Antragsteller, noch die Berichterstatter, noch ein Mit glied des Ausschusses ein Wort der Vertheidigung ihres Werkes haben, darf man wohl beistimmen, ja vielleicht so weit gehen, daß damit die „Bestimmungen" in der zur Zeit vorliegenden Fassung gefallen sind. Und — gerade heraus gejagt: auch der sich als Nertheidigcr *) XI. S. Nr. 23. der „Bestimmungen" documentircnde Artikel in Nr. 20 läßt ei gentlich eine Widerlegung der Gründe, aus welchen die Geg ner die „Bestimmungen" angceifen, vermissen. Diese Angriffe gel ten wesentlich dem oft genannten Punkte 4.: erstens, daß nur für Saldirungen ohne jeden Uebertrag die auf einen halben Neugroschen pro Thaler erhöhte Bonisication gutkommen soll, und zweitens, daß die alte Einrichtung, diese Bonisication vom quittirtcn Saldo baar abzuzichen, fortbcstehcn und daß dem ent sprechend bei nicht voller Saldirung diese baar in Abzug ge brachte Bonisication wieder belastet werden soll. All I. werden die eingehend ausgeführten Darlegungen der Gegner, daß eine Saldirung ohne Uebertrag zur Messe für den Sortimentshandel eine Unmöglichkeit ist, gar nicht berührt; steht im Allgemeinen diese Unmöglichkeit aber fest,^ so würde Punkt 4., wie er in den „Bestimmungen" lautet, in vielen Fallen einer Abschaffung der Meßbonisication gleichkommen, welche der Artikel in Nr. 20 doch auch für thunlich nicht halt. Diese Meßbonisication soll allerdings sozusagen eine Prämie für rechtzeitige Zahlung sein; sie zu einer für v o l l e Zahlung zu machen, liegt außerhalb der Möglichkeit, und daraus beharren, heißt nur: grvßentheils die Bonisication ganz aufhören machen. Was sä kk. in dem Aufsatze gegen Quittirung der wirklichen baaren Zahlung mit spaterer Gutschrift des halben Neugroschen pro Thaler angeführt wird, haben wir nicht ganz verstanden. Da Punkt 4. der „Bestimmungen" festsetzt, daß das Meßagio von einem halben Neugroschen nur für ganze Thaler, nicht für Bruchtheile vom Thaler gewahrt werden soll, so versteht es sich doch ganz von selbst, daß, wird diese Bestimmung gehandhabt, bei den durch den Commissionar auf Liste erfolgenden Meßzah lungen die Summe d er G r o s ch en, der Bruchtheile vom Tha ler, ohne Abzug des Meßagio zu zahlen ist, solches vielmehr al lein von der S umme der vollen Thaler gekürzt werden kann. Dem Zahlenden würde so auch nur an Agio entgehen, was ihm bei wirklicher Zahlung des quittirtcn Saldos nicht gutgcschricben werden würde: nämlich das Agio an dem nicht vollen Thaler! Aber nun vergegenwärtige man sich oicse neue Erschwerung des Meßzahlung-Empfanges. Da werden die langen Listen der Cöm- missionare summirt; die Summe der Groschen muß besonders ausgestellt und baar ausgezahlt werden; von der dann gezogenen Summe der Thaler wird das Agio gekürzt. Und nun, wenn die ses Agio bei nicht voller Saldirung wieder belastet werden soll! wenn vielleicht vor dem Richter die quittirte Summe minus des cinbehaltenen Agios geltend gemacht wird als die, welche gezahlt ist! Man stelle dem die natürliche und einfache Einrichtung der vereinbarten Gutschrift des halben Ncugroschen pro Thaler gegenüber, — kann da noch ein Zweifel sein, welchen Einrichtung der Vorzug zu geben?! Die übrigen Punkte der „Bestimmungen", welche der Arti kel in Nr. 20 vertheidigt, sind wesentliche nicht; es handelt sich dabei mehr um eine correctere Fassung, über die eine Verstän digung sehr leicht sein wird. Ueberrascht hat die Aufstellung des Hrn. Frommann, daß, nachdem den vomB örsenvorsta,nde versandten„Bestimmungen"von Vielen bereits beigestimmt sei, die U eb er ei n ku n ft geschlossen wäre und eine Besprechung der einzelnen Artikel zu nichts mehr führen könne! Dem müssen wir denn doch auf das entschic- denste widersprechen! Wir können nicht sagen: wieviele von den Unterzeichnern durch die Debatten im Börsenblatte über die „Bestimmungen" eines Besseren belehrt worden; von Ein zelnen wissen wir es. Aber abgesehen hiervon, wie kann nur behauptet werden, daß fürdcnjenigenvondenUntcrzeichnern, wel cher die Unhaltbarkeit der,Bestimmungen" einsieht und wesent- 61*
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