Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1863
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18630223
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186302233
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18630223
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-23
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
410 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 23, 23. Februar. Jahren in vielen Köpfen herumspukte, abzusehen und uns daran zu gewöhnen, juristische Fragen in unserem geschäftlichen Ver kehr, dessen matccielleSeite doch dem anderer Geschäfte sehr nach steht, nach den für letztere geltenden Rechtsgrundsätzen und Ge setzen entscheiden zu lassen. stü. „Bestimmungen über einige den buchhändlerischen Verkehr betreffende Punkte." IX.*) Der Vorsteher des Börsenvcreins der deutschen Buchhänd ler, Hr. Fr. I. Frommann in Jena, spricht in einem in Nr. 20 des Börsenblattes abgedruckten Artikel sein Erstaunen darüber aus, daß in Beziehung auf die Angriffe, welche von mehrern Seitengegen die „Bestimmungen rc." gemacht worden seien, „weder die Antragsteller, noch der Berichterstatter, noch ein an deres Mitglied des Ausschusses bisjetzt Anstalt gemacht haben, das gemeinsame Werk zu vertheidigen". Ich weiß nicht, wie meine Hrn. Eollegen im Ausschuß diese Angelegenheit jetzt betrachten, ich möchte aber glauben, daß sie wie ich der Ansicht sind, unsere Aufgabe sei zunächst völlig gelöst, nachdem der Vorstand des Börsenvereins die Sache in die Hand genommen und zur Beitrittserklärung aufgefordert hat. Die Ansichten des Ausschusses sind ja eben in dem von ihm erstatte ten Bericht niedergelegt. Mich persönlich hat aber noch der Umstand abgehalten, in dieser Sache weiter die Feder zu ergreifen, daß ich bei aller Ach tung für die Verfasser der bisher publicirten sieben Artikel nichts in denselben gefunden habe, was geeignet gewesen wäre, mich in der Ucberzeugung irre zu machen, daß das, was der Ausschuß vorgeschlagen hat, immer das relativ Beste bleibt. Gewiß sind die Verfasser der sieben Artikel von dem redlichsten Streben für das Wohl des Buchhandels erfüllt, aber sie bringen in ihren Artikeln nichts vor, was nicht entweder schon widerlegt worden, oder was überhaupt einer Widerlegung bedürfte. Daß große Mängel in unserm bisherigen Rechnungswesen stattfinden, wird von Niemand in Zweifel gezogen. An die Stelle des Veralteten und Ungenügenden soll etwas Besseres treten, als welches das von dem Ausschuß Vorgeschlagene im Ganzen auch bereitwillig anerkannt wird. Aber anstatt nun zunächst das Bes sere anzunehmen, es der Zeit überlassend, daraus nach und nach etwas absolut Gutes zu gestalten, wird an Einzelheiten herum- gcmäkelt und Mücken werden dabei schier zu Elephanten gemacht. So kann man gegen jede neu vorgeschlagencEinrichtung Beden ken und Zweifel erheben, die, wenn man ihnen Gehör gibt, nur die Einführung des Bessern verhindern. Den Artikel Frommann's finde ich ganz vortrefflich; seine Vertheidigung der „Bestimmungen" scheint mir überaus schlagend zu sein und als Antragsteller acceptire ich dieselben für mich unbedingt. Ich kann nur wünschen, daß zu der ersten bekanntgemachten Liste bald weitere Zustimmungserklärungen kommen, glaube aber, daß es angemessen sein würde, wenn der Vorstand des Börsen vcreins Diejenigen, die sich noch nicht erklärt haben, wiederholt zur Abgabe ihrer bestimmten Erklärung bis zur diesjährigen Eantateversammlung aufforderte, damit dann in dieser in Kcnnt- niß der Ansichten einer großen Anzahl Abstimmendec — das Weitere in der Angelegenheit beschlossen werden kann. Leipzig, 17. Februar 1863. Heinrich Brockhaus. X.*) . Die Reformvorschläge des Börsenvereins nehmen begreif licherweise auch unser Interesse lebhaft in Anspruch. Jcmehr dies aber der Fall ist, desto näher liegt es uns, die Vorlage eingehend zu prüfen. Es ist dies auch schon von anderer Seite mehrfach geschehen. Man hat im Allgemeinen auszusetzcn gehabt, daß die Fassung der gemachten Vorlage bei manchen Punkten an Un klarheit und Mangel an Bestimmtheit leide. Dies ist wichtig. Solche Festsetzungen müssen vor allem bündig, präcis und klar gefaßt sein, so daß im voraus jede Uneinigkeit hinsichtlich der Interpretation abgeschnitten wird. Bei dem jetzigen Wortlaute ist dies nicht der Fall, und wir schließen uns deshalb den in die sem Betracht von anderer Seite geäußerten Wünschen an. Wir haben aber auch materiell, an dem Inhalte selbst, mehrfache Aus stellungen in xstto. Bei Punkt 3. vermissen wir das bei den heutigen Vertriebsformcn nöthig, ja unentbehrlich gewordene Zurückverlangen von Neuigkeiten und ü eonä. nach verlangter Exemplare von solchen. Es erscheint durch aus nothwendig, daß hierüber etwas ausgesprochen wird, zumal wenn die Verleger den desfallsigen Wünschen der Sortimenter gegenüber sich bereitwillig gezeigt haben. Es muß ja nach und nach kommen, daß in öfteren Fällen» eouä.-Sendungen nur auf kürzere Fristen gemacht werden. Man wird also berechtigt sein, Termine wie: zwei Monate nach Ergehen der Rückforderung o. ä. zu stellen. Die Ausnahmen bei entfernten Handlungen in Ruß land rc. ergeben sich dann gerade so von selbst, wie jetzt schon die dorthin bewilligten Verlängerungen des Eredits. So viel uns bekannt, haben die oben genannte Norm von zwei Monaten mehrere größere Veclegervereine bereits adoplirt, und man hätte also Vorgänge. Der Punkt 4. — unzweifelhaft der wichtigste — gibt uns weiterhin am meisten Gelegenheit zu Ausstellungen. Es ist hier von einer nicht unbedeutenden baaren Concession der Verleger an die Sortimenter die Rede. (Wenn ich als Sortimenter z. B. 6000 Thlr. zu zahlen hätte, so beträgt zu meinen Gunsten das Meßagio jetzt 100 Thlr., früher nur 667h Thlr.; und hatte ich als Verleger bisher nur letztere Summe nachzulassen, so jetzt ebenfalls 100 Thlr.) Also anstatt einer schon öfters beantragt gewesenen Ab schaffu ng des Meßagio's ist dasselbe erhöht. Es liegt naturgemäß die Frage der Verleger nabe: was wird uns nun hiefür? Unsere Reformers fühlten dies auch und nahmen deshalb den Anlauf zur Abschaffung der Ueberträge. Das ließe sich hören. Allein — wir sagten mit Bedacht — cs ist nur ein Anlauf, und der Sprung über den Graben scheint nicht gelun gen. Man statuirte nämlich neben der Regel der vollen Saldi rung ein ganz einfaches Mittel für die, welche eben nicht ohne Uebertrag zu saldircn Lust haben. Sie sollen nachträglich des Meßagio's wieder verlustig gehen! Das wird nun an sich keine große Einbuße sein und fast die Zinsen bei späterer Zahlung der Ueberträge compensircn. Was wäre also gewonnen? Nichts, oder weniger als nichts, nämlich lediglich eine Fülle von üblen Rechnungsdiffcrenzen, ,um so widerwärtiger, als sie meist kleine und kleinste Beträge ausmachen, um die man an sich nicht strei ten mag. Wir gestehen, daß wir nicht begreifen, warum man nicht frischweg bei einer klingenden Concession sich auch eine solche, und zumal nicht große, ausgebeten hat: das einfache Abthun der Ueberträge! 8»n3 pliruss st s»n8 oonciltion. Ist etwa der Credit im Buchhandel noch nicht lang genug? Wie lange soll die Naivetät noch dauern, daß im Sortiment das Be triebskapital eingestandenermaßen aus dem Credit der Verleger besteht? Lasse man sich doch durch Jeremiaden, wie neulich noch *) VIII. S. Nr. 20. *) Aus d. Süddeutschen Buchhändler-Zeitung.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder