Erschein! iiigilch mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. «»-.»eigen: so Pfg. die dretge'pallen« Petitjetle oder deren Raum. Zurückweisung von Anjetgen Vorbehalten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Donnerstag den 3. April. 1890. Des Karfreitags wegen erscheint die nächste Nummer Sonnabend den 5. April. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler findet statt am Sonntag Kantate öen 4. Wai 1890, vormittags 9 Htkr, zu Leipzig iin Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht (Z 16 der Satzungen). 2. Bericht des Rechimugs Ausschusses über die Rechnung 1889 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses, betreffend den Voranschlag für 1890. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Im Borstand: a) der erste Vorsteher, b) der zweite Vorsteher an Stelle der ausscheidenden Herren Adolf Kä'öner-Stuttgart uno !>,. Eduard'Brockhaus-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausjcheidenden Herren Elwin Paetel-Berlin und Johannes Stettner-Freiberg i/S. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Emil Strauß-Bonn und Alfred Voerster-Leipzig. Im Vcrwaltnngs.Ausschuß des Deutschen Buchhändlerhauses: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren K. F. Koehier und Or. Alphons Dürr. 5. Antrag des Borstandes: Die Hauptversammlung wolle die aus den Beratungen des Börsenblatt-Ausschusses und des Rechnungs-Ausschusses hervorgegangenen und im Börsenblatt vom 2. April d. I. (Nr. 76) abgedruckten »Bestimmungen, das Börsenblatt und seine Verwaltung betreffend,« nach tz 38 der Satzungen genehmigen. 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle nachstehenden Antrag des Herrn Rob. Voigtländer-Leipzig betreffend Erlaß einer Verlagsordnung für den deutschen Buchhandel annehmen: Die Hauptversammlung wolle sich einverstanden erkläre» mit dem Erlaß einer Verlagsordnung für den deutsche» Buchhandel. Sie wolle zu deren Ausarbeitung die Bildung eines zur Zuwahl schriftstellerischer und juristischer Sachverständiger berechtigte» außerordentlichen Ausschusses beschließen und letzteren beauf tragen, seine» Entwurf baldmöglichst der Hauptversammlung zur endgültigen Beschlußfassung vorzulegen. Mitglieder der einunddreißig vom Borstande des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen als bei allen auf der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegenständen ihre Stimme auf eiu Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptver sammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen. Die Vollmachten müssen lt. 8 t7 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsenbl. Nr. 52 vom 4. März d. I.). Siebenundfünf igster Jahrgang. 248