Erscheint außer Sonntags täglich. — Biß früh 9 Uhr eingehende Anzeigen lom.nen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Beiträge iür oaü Börsenblatt sind an di» Redaction, — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum dcS BörscnvcrelnS der Deutschen Buchhändler. 100. — Leipzig, Mittwoch den 4. Mai. —1870. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Nachstehend bringen wir die Geschäfts-Ordnung für die Buchhändlermesse zur Kenntniß, wie solche nach dem Beschlüsse der Cantate-Versammlung vom Jahre 1866 bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der Börsenvorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zusammenkünfte anberaumt, spätestens am Freitag Vormittag vor Cantate. 2) Die Mitglieder des Rechnung sausschusses haben ihr Eintreffen in Leipzig so cinzurichten, daß ihre Conferenzen am Sonnabend Vormittag ihren Anfang nehmen können; Nachmittags sollen diejenigen der übrigen Aus schüsse folgen. Es werden an die Ausschußmitglieder mindestens 14 Tage vorher besondere Einladungen von Seiten des Börsenarchivariats ergehen; wer am Erscheinen verhindert sein sollte, hat das Archivariat bis Mittwoch vor Cantate davon in Kenntniß zu setzen. 3) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittags Uhr statt; wer bisvUhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen; unentschuldigt Ausbleibende verfallen in eine Geldbuße von 1 Thalcr. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Auszählen der Stimmzettel stattzu finden, derart daß womöglich noch vor dem Schluß der Versammlung sämmtliche Namen der Neugewählten, jedenfalls aber das neue Vorstandsmitglied und sein Stellvertreter proclamirt werden können. 4) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet; erst Montag nach Cantate, den 16. Mai beginnt das Abrechnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr bis Nachmittags 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschloffen. Es haben die sämmtlichen Leipziger Commissionärc sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung einznfinden. Die auswärtigen Sortimentshandlungen werden ausdrücklich auf diese Bestimmung im wohlverstandenen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingcwiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslisten, genau bis zu den ihnenvon ihren Kom missionären bczeichneten Tagen besorgt zu sein, um jenen das pünktliche Erscheinen auf der Börse zu ermöglichen. 5) Jeder, welcher für Fremde abrechnen und Gelder in Empfang nehmen will, hat vorher eine Vollmacht, in doppelten Exemplaren vollzogen und die Echtheit der Unterschrift des Ausstellers von dessen Leipziger Kom missionär bescheinigt, beim Archivar (während der Messe im Börsengebäudc anwesend) cinznreichen; davon wird das eine Exemplar abgestempclt znrückgegeben, das andere aber zu den Acten genommen. 6) Nur Börsenmitgliedcr sind berechtigt, Geschäfte auf der Börse zu besorgen. 7) Bei den Mcßzahlnngen sind nur zulässig: klingend Courant oder königl. sächsische und preußische Cassen-An-- Weisungen, auch Noten der Leipziger und der Sächsischen Bank, sowie Banknoten von zehn Thalern und darüber derjenigen Geldinstitute, welche Einlösungsstellen in Leipzig errichtet haben. Berlin, Bonn und Leipzig, den 5. April 1870. Der Vorstand des Sörsenvereins -er Deutschen Suchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Sirbtnunddreihigster Jahrgang. 213