Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1863
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18630420
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186304205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18630420
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1863
- Monat1863-04
- Tag1863-04-20
- Monat1863-04
- Jahr1863
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wengler in Leipzig. 3000. Gesangs-Komiker, der. Lusgewählte Couplets, Einlagen, Quodli bets mit Melodien re- Hrsg. v. K. W. Leipold u- A. 10. Bd. 8. Geh. * 3001. — dasselbe. 1. Bd. 2. Lufl. 8. Geh. * Vz ^ O. Wigand in Leipzig. 3002. Matthiac, C., Controversen - Lexikon d. römischen Civilrechts. Ein Hülfsbuü> f. prakt Juristen derjenigen Länder, in welchen rö misches Recht gilt. 3. Lhl. Der Civilprozeß- 1. Abth. 1- Lsg. u. 2. Lbth. I. Lsg. hoch 4. Geh. ä * A ^ Wilffcrodt in Leipzig. 3003. Gedanken u. Maximen Friedrichs d. Großen. 2. Lufl. 9—11. Hst. 8. ä 4N-s Zdarssa's Buciili. in Viidwciö. 3004 8-r^eI, V)dranä leürsni. 3 4'llle. ^r. 8. 6et>. * 1 ^ 22 Didot FrercS, Fils St Co. in Paris. Rrnnel, 5. 6., lVIamiel Zu libraire et de 1'amuteur de livres. 5. klldit. 1'ome 3. Partie 2. k,ex.-8. 6eb. ** 2HH Arand panier ^ Sr/z Lacroir, Vcrboeekhov-n S> Co. in Brüssel. IiLrovke, L., et 6. Dould, I'enker des kemmes. 8. 6ek. * l^h ^ Liret, X., Oictiounaire kistorigue des peintres et toutes >es ecoles de- puis l'ori^iue de la peinture iusciu'ä nos iours. 2. sildit. 4. IAvr. k,ex.-8. 6el>. * Nichtamtlicher Th eil. „Bestimmungen über einige den bnchhandlerischen Verkehr betreffende Punkte." XXIII.*) In vollständiger Uebercinstimmung mit den Hamburger und Wiener Collcgen erklären die Unterzeichneten, daß sie die vom Vorstande des Börsenvcrcins vorgeschlagenen „Bestimmungen über einige den buchhandlerischcn n i ch t annehmcn. Prag, den 12. April 1863. K. Andre. S. Bcnsingcr. Christoph L Kühe. F. A. Credner. Ehrlich's Buchh. Fischer. W. Heß. I. Hoffmann's Wwc. Kuranda. Nie. Lehmann. Verkehr betreffende Punkte" F. Rziwnatz. I. Schalek. Schalek L Wctzler. V. Schmied. Schönscldcr L Reinitzer. Silber L Schenk. Steinhäuser. A. Storch. I. Taubcles. XXIV. Als vor zwei Jahren der Antrag des Hrn. Brockhaus auf Fixirung der Messe auf der Tagesordnung der Generalversamm lung stand, war die Stimmung unter den Verlegern eine solche, daß man an einer Fixirung auf den Monat Mai nicht zweifeln konnte. Aus Berlin wie aus Stuttgart sprachen sich corpocativc Stimmen für den Mai aus. Es verging darüber ein Jahr, während desselben tagte eine Commission der Frage wegen, und als im vorigen Jahre der Antrag wieder auf der Tagesordnung stand, erklärten die Corporarionen von Berlin und Stuttgart, daß weiß inzwischen schwarz geworden sei, und daß sie zu dieser Erkcnntniß gleich ihrem ersten Votum auf dem Wege „reiflicher Erwägung" gelangt seien. Unter dem Einflüsse dieser unmittelbar vor der Generalver sammlung abgegebenen Erklärung faßte die Versammlung den Beschluß, die Fixirung fallen zu lassen, dagegen wurde der Vor stand beauftragt, die übrigen anläßlich der Fixirungsfrage pro- ponirten „Bestimmungen" endgültig zu redigircn und die geeigne ten Schritte zu deren Verwirklichung cinzuleitcn. Darüber verfloß wieder ein Jahr, wieder steht eine Generalversammlung bevor, von der Meßsixirung wird nicht mehr gesprochen, sie bildet keinen Gegenstand der Tagesordnung und beleidigt kein Ohr mehr, von der Spree aus wird aber der Versuch gemacht, ein neues Ferment in die Sache zu bringen. Was Meßsixirung, was Be stimmungen! Entziehung des Meßagio Jenen, welche nicht voll *) XXll. S. Nr. 42. saldircn, das ist jetzt die Losung, welche von Berlin aus gegeben wird.. Wir unserseits beklagen ernstlich den voraussichtlichen Aus gang der Sache, nicht der Uebertcäge halber, diese können die Verleger, wenn sie wollen, auch ohne Generalversammlung abschaf fen; wir beklagen diesen Ausgang, weil er in hohem Grade das Vereinslcbcn des Gesammtbuchhandcls bloßstellt, weil er factisch den Beweis liefert, daß man Beschlüsse, bei deren Fassung man mitgewirkt hat, unter Umständen selbst zum Spielzeug im Buch handel macht. x. Erwiderung. Die Bekanntmachung des Vorstandes des Schweizer. Buch- händlervereins in Nr. 39 d. Bl. veranlaßt uns zu folgender Er widerung. Die Thatsachcn, wie der Vorstand sie mittheilt, sind wahr heitsgetreu, nur in Bezug auf die Zeitfolge dieser Thatsachen müssen wir uns die Berichtigung erlauben, daß wir erst nach dem der Schweizer. Buchhändlervcrein seine Maßregeln gegen uns dadurch verwirklicht hatte, daß er unseren Anzeigen die Aufnahme in denjenigen Blättern verweigerte, die er dazu bestimmen konnte; erst nachdem dieses uns bekannt wurde, zeigten wir in andern, uns nicht verschlossenen Blättern eine Anzahl Werke an, die von uns billiger bezogen werden können, weil wir den Thaler nicht höher als zu seinem vollen Werth, nämlich ä 3U Fr. reduciren, während die Mitglieder des Vereins ihn ä 4 Fr. berechnen. Wir bestreiten nicht, daß der Schweizer. Buchhändlervcrein berechtigt ist, diejenigen Maßregeln zu ergreifen, welche die Sta tuten verschreiben, und die geeignet sind, die beabsichtigten Zwecke zu erreichen; im vorliegenden Fall ist keine andere Absicht denk bar, als die, uns den Absatz so viel als möglich zu erschweren; da die Statuten für uns aber keine bindende Kraft haben, weil wir dem Vereine nicht angchören, so nehmen wir für uns das Recht in Anspruch, den uns schadenden Maßregeln mit allen er laubten Mitteln entgegen zu wirken; wir sagen es offen heraus, daß wir den Thaler s 3U Fc. reduciren, um durch die dadurch bil ligeren Preise uns Kunden zuzuziehcn; jedes Geschäft bestrebt sich, Abnebmer zu gewinnen. Daß wir uns erboten, die Sendungen franco zu liefern, ist auch wahr, wie der Vorstand des Schweizer. Buchhändlervcrcins in seiner Bekanntmachung sagt; er verschweigt aber, daß wir nur dann franco liefern, wenn wir den Betrag baar nachnchmcn dürfen! das hätte darin auch gesagt werden sollen! wir babcn in unserer „Abwehr" in derSüddtsch. Buchh.- Ztg.Nr. lOnachgcwiesen, daß dicFrancatur solcher Baarscndungen durchschnittlich 5j/-> Procent ausmacht; wenn wir nun diese gegen baar bewilligen, so lhun wir nur, was jeder Geschäftsmann thut,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder