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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1863
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18630311
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534 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. ^>?30, 11. März. schriften colportirt oder Inserate für Zeitungen sammelt rc., in Leipzig seinen Kommissionär findet und infolge dessen in daS Adreßbuch für den deutschen Buchhandel als „deutscher Buch- Hand I e r" ausgenommen wird, ohne das genügende Verständ- niß für die vielseitige Bedeutung des Buchhandels zu haben. Der Hauptsache nach enthalten demnach die vorgelegten Be stimmungen nur Neuerungen zum Schuhe der Verleger, Bela stungen der Sortimenter. Es liegt nun die Frage nahe: wie hat eine Versammlung des Börsenvereins, da der größte Theil der Buchhändler Sortimenter ist, einen Entwurf zu Verkehrsnormen - mit solcher Tendenz beschließen können mit dem Anspruch, selbige als zur Gültigkeit für den gesammten deutschen Buchhandel ge eignet zu halten? Die Sache erklärt sich sehr leicht. Zahlen sprechen immer am deutlichsten. Die Zahl der sämmtlichen im Adreßbuch verzeich- neten Buchhändler beträgt circa 2690; davon sind ungefähr 831, also ein Drittel, Mitglieder des Börsenvercins. Von diesen waren circa 346 — laut Börsenblatt waren Ostermesse 1862 un gefähr 300 fremde Buchhändler in Leipzig anwesend; von diesen waren etwa 200 Börscnvercinsmitglicder, hierzu 146 Leipziger, gibt vorstehende Summe—, also 45 Procent des Börsen- vcreinS oder 12 Proccnt des Gesammtbuchhandels in der Ver sammlung anwesend, von welcher der Brockhaus'sche Antrag be- rathen und der Vorstand beauftragt wurde, die natürlich dem Sinne der Majorität der Versammlung entsprechenden Bestim mungen, wie sie gegenwärtig vorliegen, zu entwerfen. Unter die sen 346 anwesenden Börsenvereinsmitgliedern waren aber circa 87 reine Verleger und 146 Leipziger, die eben als Sortimen ter kaum zu rechnen sind, wenn sie auch den Sortimentsbuch handel theilwcise milbetreibcn. Diese unsere Behauptung be darf wohl nicht der Erläuterung, doch verweisen wir auf die Spe sen einer Leipziger und einer hiesigen Sortimentsbuchhandlung. Diese zusammen außerhalb des Sortimentes stehenden circa 230 Mitglieder — also ein Elftel der Gcsammtzahl der Buchhändler und ein Viertel des Börsenvercins — haben diese Bestimmun gen, die für den ganzen Buchhandel normirend sein sollen, be schlossen. Wir fragen nun jeden Unbefangenen: kann sich eine so einseitig zusammengesetzte, geringe Minorität vernünftiger Weise für materiell — von formeller Berechtigung ist nicht die Rede — für competent halten, wirklich die Interessen des ge sammten deutschen Buchhandels zu vertreten? Kann sich eine solche Minorität, die noch dazu, wie klar zu Tage liegt, fast nur aus den Wohlhabenderen des Buchhandels besteht, welche sich in die Verhältnisse der kleineren Sortimenter nicht hineinversetzen können oder wollen, für competent Hallen, den allgemeinen In teressen des deutschen Buchhandels, nicht ihren Particular-In teressen, Ausdruck zu geben? Wir antworten, ohne irgend Jeman dem zu nahe treten zu wollen, aus vollster Ueberzeugung: Nein, und halten uns der Zustimmung Aller, welche die gegebenen That- sachen und Verhältnisse ruhig und unbefangen würdigen, für versichert. Gegen die kleine Anzahl der Mitglieder, von welcher der Beschluß zu diesen Bestimmungen gefaßt, könnte man an und für sich nichts einwenden, wenn sie eben Abgeordnete ver schiedener allgemeiner Vereine wären; so aber steht sie in der Thal zu dem gesammten Buchhandel in weniganderemVerhältniß, als in gewissen Staaten — vorzüglich werden wir an den altehr würdigen mecklenburgischen Landtag erinnert — die Junkerpaccei zum gesammten Volke. Nach alledem können wir nicht anders, jals gegen die von dem Vorstände des Börsenvereins zur Annahme empfohlenen „Bestimmungen'', so wie sie vorliegcn, einfach und entschieden protcstiren. Miscellrn. Von Hrn. A. Büchting in Nordhausen ist soeben ein wissenschaftlichesRepertoriumüberdieErzeugnisse desBuch-u.Landkartenhandelsderletztverflossenen fünf Jahre*) erschienen. Als Grund zu dessen Herausgabe gibt das Vorwort den Umstand an, daß der Buchhändler am mei sten um die neuere und neueste Literatur befragt werde, während unsere Fachkataloge nur in selteneren Fällen die gewünschte Aus kunft geben können, deren einer, wie es in der Natur der Sache liegt, nur bis zu dem und dem Jahre geht, ein anderer noch frü her erschienen ist, und neue Auflagen einander nicht sobald folgen können; die wissenschaftlichen Uebersichten der Hinrichs'schen Halbjahrkataloge aber durchzusehen, sei nicht allein sehr zeitrau bend, sondern dieselben lassen einen auch noch gelegentlich im Stiche, indem sie die einzelnen Titel der vielen Sammelwerke nicht berücksichtigen, wovon allein fast 4000 in dem vorliegenden Repertorium mehr vorhanden sein sollen. Bei der Bearbeitung der einzelnen Literaturfächer hat sich Hr. Büchting im Allgemei nen an die Hinrichs'schc Aufstellung und Reihenfolge gehalten; die 35 wissenschaftlichen Abtheilungen sind jedoch in 437 verschie dene Rubriken zerlegt, so daß das Ausstichen auss möglichste er leichtert ist, zumal noch ein specielles Sachregister von 613 Arti keln folgt. Nach dieser Darlegung wird gewiß Jedermann dank bar anerkennen, daß der literarische Verkehr durch dieses Reper torium ein neues wichtiges Hilfsmittel gewonnen hat, dessen Er scheinen nach jedem Jahrfünf man fortan ebenso sehnlich als seinen einzelnen Vorläufern, den Hinrichs'schen Halbjahrkatalo gen, entgegensetzen wird. Um so mehr ist aber auch das Büch- ting'sche Werk der Beachtung des Buchhandels zu empfehlen, indem durch dessen zahlreiche Verbreitung einerseits die Tätig keit des Sortimentshandels eine neue förderliche Unterstützung findet, und anderseits dem Hrn. Herausgeber die wohlverdiente Anerkennung für seine aufgewandte große Mühe und Fleiß zu- theil wird. Aus Oesterreich. Nach der General-Eorrespondenz wurde von Seiten des Polizeiministeriums auf Grund des neuen Preßgesetzes und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Justizministerium bereits vor längerer Zeit die Weisung erlassen, daß die in Wien, Krakau und Lemberg bestandenen Bü ch e rr ev i si o n s c o mm > ssi o n en mit dem 9. März, als dem Beginn der Wirksamkeit des neuen Preßgesetzes, aufgelöst wer den und von diesem Tage an in allen jenen Ländern, für welche das neue Preßgesetz Rechtskraft hat, die bisher übliche Bücherre vision überhaupt als aufgehoben zu betrachten sei. Hr. Hugo Till in Altona hat sich am 12. Januar insol vent erklärt. Personalnachrichten. Herr Friedrich Hahn, Assvcie der Hahn'schen Hofbuch handlung in Hannover, ist von der Universität Göttingen zum Doctoc der Philosophie ernannt worden. Herr Ferdinand Eggenbcrgcr in Pesth ist nach länge ren Leiden am 1. d. Mts. in seinem 59. Lebensjahre verschieden. *) Repertorium über die nach den halbjährlichen Verzeichnissen der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung zu Leipzig in den Jahren 1857— 1861 erschienenen Bücher, Landkarten rc- Nach den Wissenschaften geordnet und bearbeitet von Adolph Büchting, Buchhändler. Mit ei nem Sach-Register und specieller Hinweisung auf genannte Bücherver zeichnisse. 8. (X u. 489 S ) Nordhausen 1863, Büchting. n. 2^
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