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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1863
- Sprache
- Deutsch
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151, 9. December. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2711 auf immerhin ins Eigenthum des ihm zur Hand gegangenen Buch händlers gewiesen; das Eigenthum der Welt ist das höhere, und grö ßere Ansprüche fließen daraus her, als sogar die Erben und Nachkom men besitzen. Wenn billig und selbstverständlich scheint, daß bei Lei besleben ein Autor die Frucht neuer Ausgaben mitgenieße, auch daß nach seinem Tode eine Aeir lang noch der erwachsende Dortheil zwi schen Erben und Verleger getheilt und beiden gern gegönnt werde, so hat doch die Gesetzgebung das Bedürfniß gefühlt, Fristen anzu setzen, nach deren Ablauf diese Schriften Gemeingut werden, fortan auch von mehreren Buchhändlern verlegt, von andern Schriftstellern bearbeiret werden dürfen, genau wie es mit weit zurückliegenden Wer ken des Alterthums geschehen mag. Dann wird aller Erfolg von dem Werth der aufgewandten Kritik und der Ausstattung der neuen Aus gaben abhängen. Jakob Grimm bemerkt dann weiter: Wir sehen, daß Sckiller's Werke beinahe siebenmal neun Jahre seit des Dichters Hingang zu erklecklichstem Nutzen der betheiligten Er ben wie der Verlagshandlung ausgebeutet sein werden, welchen in stei genden Progressionen zufällt, was der Dichter selbst nur in kleinem Maßstabe empfing und ihn der Lebenssorgen nicht überhob. Mit all gemeinem Unwillen ist neulich die durch Hrn. v- Cotta ertheilte ab lehnende Antwort auf den Antrag eines für das Schillerfest zu schmü ckenden Abdrucks der keine 500 Verse starken ,,Glocke" gelesen worden, wonach diesem als strafbarem Nachdruck strengstens entgegengetreten werden solle in einem Augenblick, da durch die Feier selbst und unmit telbar ein überreich erhöhter Absatz einzelner wie der Gesammtwerke herbeigeführt sein muß. Und jene beinahe „siebenmal neun Jahre", wahrend welcher bis zum 10. Nov. 1867 Verlagshandlung und Erben die Werke Schiller's und der drei andern deutschen Elassiker zu „erklecklich stem Nutzen" ausgcbeutct haben werden, sollen nun nicht einmal zu diesem Zwecke genügend sein, es ist nun gar noch beantragt worden, die Schutzfrist und das Ausbeutungsprivilegium um weitere 10 Jahre zu verlängern! Welche Ausdrücke des Unwil lens würde Jakob Grimm, wenn er noch lebte, für ein solches Ansinnen haben? Wie beschämend für die deutsche Nation, nein, nicht für die deutsche Nation, sondern für die monopolisirte Buch handlung ist es, wenn Jakob Grimm in seiner Schillerrede darauf hinweist, daß die von A. Regnier ausgeführte französische Ueber- sctzung der Werke Schiller's in mancher Hinsicht der deutschen Ausgabe überlegen sei, und wenn E. Kuh in einem in der Wiener „Presse" veröffentlichten Aufsätze: „Schiller und die Verträge. Zum 10. Nov. 1863", an diese Bemerkung Jakob Grimm's mit Fug und Recht die Worte knüpfen darf: Nicht nur, daß die „ungründlichen" Franzosen ihre klassischen Au toren in den verschiedenartigsten, mit bewunderungswürdiger Sorgfalt redigirten Ausgaben der Nation geboten haben, von gelehrt-kritischen angefangen, bis hinab zu volksthümlichen, die der gemeine Mann um ein paar Sous erstehen kann, sogar für unfern Schiller, unfern treuen Freund, unfern Lehrer und Tröster haben sie durch eine verständigere, mehr wissenschaftliche und mehr künstlerisch anmuthende Aneinander reihung seiner Werke Besseres denn wir geleistet. Kuh weist dann weiter nach, daß wir noch gar keine vollstän dige Ausgabe der Schiller'schen Werke besitzen; man vermisse darin unter andecm z. B. den im Jahre 1856 vom Frhrn. Georg v. Eotta erworbenen, von Schiller's eigener Hand geschriebenen Entwurf zu einem zweiten Theil der „Räuber" mit dem Titel „Die Braut in Trauer" ; die Schiller'sche Bearbeitung von Goe- thc's „Egmont", für deren Einzelabdruck die Eotta'sche Verlags handlung sich noch besonders bezahlen lasse; Schiller's Bearbei tung des „Othello", die sich handschriftlich im Besitze des Sena tors Eulemann in Hannover befinde; die von Hoffmeister und Boas herausgegebencn und von diesen als zuverlässig von Schil ler herrührend anerkannten Nachträge zu den Gedichten; die Abhandlungen und Kritiken über die Hoffmcister'sche Encyklo- pädie, über Herzberg's „Friedrich II." rc. An alledem seien nur die Verträge schuld, welche die Verlagshandlung in Stand setzen, nach Willkür zu verfahren und Andere zu verhindern, die von ihr begangenen Unterlassungssünden gut zu machen. Ein großer Theil des deutschen Volks wird infolge dieses Monopols eines fruchtbaren Bildungsstoffes beraubt; denn wenn der Geist un serer klassischen Autoren den Massen in Blut und Saft über gehen soll, so ist es nöthig, wohlfeile, zweckmäßige und correcte Ausgaben ihrer Werke zu veranstalten. Aber wenn sich ein an derer Buchhändler unterfangen wollte, von Schiller's lyrischen Gedichten oder von Goethe's dramatischen Werken, von Schil ler's historischen oder ästhetischen Schriften oder von Goethe's „Italienischer Reise", oderRomancn, oder „Dichtung undWahr- heit", von Wieland's „Oberon" oder von Herder's „Eid" oder „Ideen zur Geschichte der Philosophie der Menschheit" wohlfeile und correcte Ausgaben ins Volk zu werfen, so wird ihm die Eot ta'sche Verlagshandlung mit ihrem Monopol in der Hand efltge- gcntrelen, diesen Ausgaben den Krieg erklären, sie mit Beschlag belegen lasten und einen Prozeß wegen Nachdrucks anstellen. Was wird die Bundesversammlung thun? Sie hat sich durch ihren Beschluß vom 6. Nov. 1856 verbindlich gemacht, die Werke unserer Elassiker mit dem 10. Nov. 1867 der Nation als freies und gemeinsames Eigenthum zu übergeben, sie hat dadurch einen Vertrag mit der Nation geschlossen, und da sie doch sonst prätendirt, auf dem Boden der Verträge zu stehen, so läßt sich nicht denken, unter welchem Rechtsvorwand sie sich dazu verstehen könnte, ihr Versprechen zurückzunehmen und dadurch zu erklären, daß sie am 6. Nov. 1856 nicht gewußt, was sie that. Oder wer steht uns dafür, daß nicht nach dem Ablaufe weiterer zehn Jahre die Schutzfrist für eine gleiche Periode verlängert wird und so fort in alle Ewigkeit, solange wenigstens noch in Frankfurt eine Behörde tagt, die sich Bundestagsversammlung nennt? Wir glauben hoffen und erwarten zu dürfen, daß sämmtliche deutsche Regierungen ihre Bundestagsgcsandten dahin instruiren werden, das Gesuch der Eotta'schen Buchhandlung, zu dessen Einreichung und Befürwortung sich aus uns unbekannten Gründen die in allem sonst so freidenkende großherzoglich wcimarische Regierung herbeigelassen hat, einfach abzulehnen. (Dtsch. Allg. Ztg.) Das Circular der Bazar-Expedition an die oester- reichischen Sortimentshandlungen. In einer Zeit, wo die Klagen des Sortimentsbuchhandels über verkümmerte Bezugsbedingungen, hohe Spesen, geringen Verdienst und saure Arbeit leider mehr als begründet sind, muß es doppelt erfreulich wirken, wenn einsichtsvolle Verleger auf Mittel bedacht sind, den gerechten Beschwerden der Sortimen ter nach Thunlichkeit abzuhelfcn. Die Bazar-Expedition hat in dieser Beziehung den oester- reichischen Sortimentshandlungen gegenüber in jüngster Zeit einen Schritt gethan, welcher alle Anerkennung verdient und von dem dieselbe mitRecht erwartet, daß er das beiderseitige Interesse fördere. Wenn es auch in einem gewissen Sinne zu beklagen ist, daß sich die Expedition zur Rückkehr auf den ursprünglichen Rabatt nicht entschließen konnte, so wußte sie doch in anderer Weise die oesterreichischen Sortimcntshandlungen in Rücksicht auf deren hohe Spesen und das Risico ihrer Valuta für den verkürzten Rabatt bedingungsweise zu entschädigen, indem sie sich verpflich tete, ihre Zeitschrift von 1864 an nach Prag, Wien und Pesth franco zu liefern und die gleiche Begünstigung den Handlungen in den anderen oesterreichischen Städten einzuräumen, deren Eon- tinuationen sich auf 300 belaufen. Es zeigt dieser Schritt jedenfalls eine sehr kluge Berechnung der Jnteressenverknüpfung, und die Wiener, Prager und Pesther Firmen haben alle Ursache, mit dem Zugeständniß zufrieden zu sein, aber wir glauben, daß die Bazar-Expedition einen Schritt 376*
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