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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1863
- Sprache
- Deutsch
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2684 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 150, 7. December. Anspruch nimmt, die ihm die Möglichkeit gewahren, bei Einhal tung des Ladenpreises zu existiren? Würde in irgend einer kauf männischen Branche etwas Anderes geschehen? Wenn der Fabri kant dem Kaufmanne den Preis bestimmen wollte, über welchen hinaus zu gehen er ihm nicht gestattet, so würde ganz ohne Zwei fel der praktische Kaufmann, den man dem Buchhändler so oft als Muster aufzustellen beliebt, dieselben Forderungen an den Fabrikanten stellen und ini Weigerungsfälle den Verkehr aufheben. Und wenn, wie es im Buchhandel geschieht, unter denProducentcn irgend einer Waare Verabredungen und Vereinigungen stattfän- den, um dem Wiederverkäufe,? die Bedingungen der Abnahme und der Bezahlung vorzuschreibcn, so würden ganz gewiß die Abnehmer sich vereinigen, um ihrerseits die Bedingungen aufzu stellen , unter denen cs ihnen möglich wäre mit der betreffenden Waare zu handeln. Dies ist also durchaus nicht unkaufmännisch gedacht und auch kein ,,entnervendes Beginnen", wie ein geist reich sein wollender Gegner der Sortimcntervereinigung sich aus zudrücken beliebte. . Wir glauben ferner mit Zuversicht aussprechen zu dürfen, daß die Verleger bei der übergroßen Mehrzahl ihrer Artikel den O r d i n ä r- Prei s calculiren könnten, ohne der Absatzfähigkeit irgend einen Eintrag zu thun, und daß die Einführung der leider so häufig gewordenen Netto-Artikel in den neuen Verhältnissen durchaus keine Begründung findet. Der Umstand, daß manche Sortimenter an den Netto-Artikeln mehr verdienen, weil sie von den Ordinär-Artikeln Rabatt geben, kann nicht maßgebend sein, denn das allgemeine Rabatkiren ist doch nur in der Nähe von Leipzig eingecissen; in größeren Entfernungen kommt es nur aus nahmsweise an Wiederverkäufe!?, Bibliotheken oder sonst sehr bedeutende Kunden, bei diesen aber auch von den Netto-Artikeln vor, und dann gehört cs ja eben zu den Aufgaben des Vereins, die Schleuderei abzuschaffen. Den Nachweis zu führen, daß die allgemeine Wiedereinführung der Ordinär-Preise eine wich tige Lebensfrage des deutschen Sortimentsbuchhan dels sei, behalten wir uns für eine Ansprache vor, die wir demnächst speciell an die Herren Verleger zu richten die Absicht haben. Kaufmännisch schulgerecht und praktisch ist gewiß auch das Bestreben der Sortimentsbuchhändler, den Producentcn das Un statthafte des directen Verkehres mit dem Publicum ihres Wir kungskreises begreiflich zu machen. Es ist keine gewagte Behaup tung, daß die praktischen Geschäftsleute anderer Branchen ganz dieselbe Anschauung haben würden. Der Fabrikant irgend einer Waare weiß seinen mehrjährigen und soliden Geschäftsfreund zu schätzen, und hütet sich, ihn wegen eines momentanen Mehrge winnes vor den Kopf zu stoßen. Daß der Sortimentsbuchhändler sich den Credit nicht ver kürzen lasten will, das dürfte wohl nicht unkausmännisch und unpraktisch gefunden werden? In allen Richtungen des kauf männischen Verkebrs wird unablässig und energisch nach Ver längerung des Crcdits getrachtet. Man errichtet zahlreiche Cre- dit-Jnstilute und Banken, welche den Zweck haben, den geschäft lichen Verkehr zu erleichtern und zu unterstützen. Dies findet Niemand sonderbar! Fabrikanten von wie immer genannten Waaren creditiren an ihre Geschäftsfreunde in Sum men, gegen welche die buchhändlerischen Zahlen wahre Pygmäen sind, sechs, neun, zwölf Monate, häufig genug ohne Accepte, und schätzen sich glücklich, wenn sie ihr Geld von den ihnen als solid bekannten Geschäftsfreunden ungefähr in der stipulirten Zeit er halten. Der buchhändlerische Credit allein wird fortwährend von bestimmter Seite als übermäßig lang dargestellt, und es werden besonders in letzterer Zeit gewaltsame Anstrengungen gemacht, ihn zu kürzen. Es hieße Eulen nach Athen tragen, wollten wir es unternehmen, hier des Langen und Breiten nachzurcchnen, daß der buchhändlcrische Credit kein übermäßig ausgedehnter sei. Aber selbst der oberflächlichen und laienhaften Anschauung wird ein Lmonatlicher Credit, und darauf reducirl sich der buchhändlcrische, wenn man alle Verhältnisse genau abwägt, als ein ganz verhält nismäßiger erscheinen. Es muß dabei noch besonders in Betracht gezogen werden, daß die Producentcn die zur Erzeugung ihrer Waare nothwendigcn Materialien und erforderliche Arbeitskraft auch ebenso lang creditirt erhalten, als sie selbst creditiren. Pa- piechändlcr und Buchdrucker geben bekanntlich bis zur Ostermcste und auch in vielen Fällen noch länger Credit! Und doch will man die Ueberträge abschaffcn, welche der Sortimcntsbuchhändler gewiß nur macht, weil er sie machen muß, weil seine Kunden, die er in beiderseitigem Interesse zu erhalten gezwungen ist, ihm zur Zeit der Messe noch lange nicht zwei Drittel der Rechnungen ge zahlt haben! Der Gebrauch, Ueberträge zu machen, ist eben auch eines jener aus langjähriger Praxis hervorgegangenen Rechte, welche in den allgemeinen Verhältnissen und dem ganzen Bau des Orga nismus tief wurzeln, und die Norhwendigkeit einer Abstellung dieses Gebrauches kann nicht zugcstandcn werden; denn wie wir gezeigt haben, ist der Credit, welcher im Buchhandel gewährt wird, alles, auch die Ueberträge mit eingerechnet, ein ganz ange messener, und würden durch die Kürzung desselben gar manche Sortimentsgeschäfte empfindlichen Schaden leiden, abgesehen davon, daß an dem ultra passe eine solche gewaltsam versuchte Reform gründlich scheitern müßte. Wir wollen übrigens nicht läugncn, daß aus dem Wege der Transaction und allmählichenAnbahnung dieAbschaffung der Ueber- lräge erreicht Iverden könnte; nur müssen erst gewisse Vorbeding ungen erfüllt sein, deren Erreichung eben eine der wichtigsten Aufgaben des Vereines der Sortimcntsbuchhändler ist. Man wird sich auch erinnern, und es darf zur Beuctheilung des eigent lichen Standes dieser Frage nicht übersehen werden, daß der erste Anstoß zu einer Reform von dem Brockhnus'schen Anträge auf Verlegung der Messe in den August ausging. Dieser Antrag hat sich Dank einer wunderbaren commissioneUen und schließlich re daktionellen Behandlung nach 2 Jahren in eine Abschaffung der Ueberträge verwandelt, wogegen dem Sortimentsbuchhändler nur eine geringe Erhöhung des Mcßagio's geboten wird; was sich sonst noch in den „Bestimmungen", deren Octroyirung beab sichtigt wird, breit macht, ist in der Nähe betrachtet ganz unwe sentlich, ja zum größten Theile ohnehin in der geregelten Praxis üblich. Die Kürzung eines seit vielen Jahren üblichen Crcdits ist aber eine so einschneidende Maßregel, daß das dafür zu bietende Äquivalent wohl aufs genaueste abgewogen werden muß. Dar über kann aber kein Zweifel obwalten, daß die ge borene Erhöhung des Mcßagio's um 1 Pfennig auch nicht im entferntesten ei neEntschädigungfürdcnge- kürzten Credit biccet. Bei dieser Gelegenheit kann nicht verschwiegen werden, daß der Böcsenverein nicht das Organ ist, durch welches ähnliche Fra gen, welche die Interessen der verschiedenen Branchen des Buch handels nicht gleichmäßig berühren, entschieden werden kön nen. Dieser Verein ist zu einer Interessenvertretung der einzelnen Branchen des Buchhandels weder nach seinen Staturen noch nach seinen sonstigen Gepflogenheiten berufen. Der §. 1. der Statuten führt ausdrücklich als Zwecke des Vereines: Die gemeinsame Ver handlung und Betreibung der allgemeinen Angelegenheiten des Buch- und Kunsthandcls rc. an, und die Zahlungsbedingungen über die eingegangenen Verbindlichkeiten des Einzelnen können doch keine allgemeine Angelegenheit sein? Oder glaubte man
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