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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.12.1863
- Sprache
- Deutsch
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2682 Börsenblatt für den deutschen Bnchbandel. »U 150, 7. December. der gemachten Einlage und verliert sein Recht auf das Vereins- Vermögen. Ein ausgetretenes Mitglied kann nur gegen erneute statutenmäßige Anmeldung und abermalige Bezahlung des Ein trittsgeldes wieder ausgenommen werden. §. 7. Präsumtiver Austritt. Wer zwei Jahre seinen Beitrag zu zahlen verweigert, ist als freiwillig ausgetreten zu betrachten. §. 8. Ausschließung. Die Ausschließung eines Mitgliedes geschieht durch Ab stimmung in der Hauptversammlung. Der Antrag auf Aus schließung muß an den Vorstand gemacht werden, der unverzüg lich die Untersuchungen einzuleiten, den Beschuldigten zur Re chenschaft aufzufordccn und der Hauptversammlung das Resultat vorzulegen hat, wobei sich der Angeklagte mündlich verlheidigen oder durch ein Mitglied vertreten lasten kann. Dem Ausge schlossenen steht innerhalb 4 Wochen nach Empfang des Be schlusses der Hauptversammlung das Recht zu, eine allgemeine Abstimmung der Mitglieder zu verlangen. Es ist in beiden Fal len eine Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen nothwendig. Eine Ausschließung kann in Antrag gebracht werden wegen Nicht beachtung der Statuten und wegen Widersetzlichkeit gegen An ordnungen der Hauptversammlung. Die sofortige Ausschließung durch den Vorstand muß erfolgen bei einem betrügerischen Bankrott oder einem entehrenden Verbrechen. Die Ausschließung eines Mitgliedes wird durch den Vorstand bekannt gemacht. III. Verwaltung des Vereins. S-9. Die Angelegenheiten des Vereins entscheidet: 4. der Vorstand, ll. die Hauptversammlung, L. die allgemeine Abstimmung. A. Der Vorstand. §. 10. Der Vorstand des Vereins der deutschen Sortimcntsbuch- handler besteht aus fünf Mitgliedern, welche in der Hauptver sammlung sammt deren Stellvertretern durch einfache Stim menmehrheit gewählt werden. Zuerst geschieht die Wahl des Vorsitzenden, darauf die der übrige» vier Mitglieder des Vorstan des und zuletzt die der fünf Stellvertreter. Der Vorstand erwählt aus seiner Mitte den Stellvertreter des Vorsitzenden und den Eassiccr des Vereins. Die Wahl ist gültig für 2 resp- 3 Jahre. Alle 2 Jahre scheiden die 2 resp. 3 ältesten Vorstands-Mitglie der im Amte aus, für welche in der Hauptversammlung neu ge wählt wird. Die Ausscheidenden können wieder gewählt werden, dürfen jedoch eine Neuwahl für die nächsten 3 Jahre ausschlagen. Uebrigens ist jedes Vereins-Mitglied bis zu seinem 60. Lebens jahre verpflichtet, dieWahl anzunehmen. Ueber die Gültigkeit et waiger Weigcrungsgründe entscheidet der bisherige Vorstand und es wird, wenn diese ausreichend gefunden werden, neu gewählt. Es sollen nie mehr als zwei Mitglieder des Vorstandes der selben Stadt angehören. §. 11. Wirksamkeit des Vorstandes. Der Vorstand vertritt den Verein in allen seinen Angelegen heiten nach innen und außen. Insbesondere soll der Vorstand: 1) die Aufrechthaltung der Statuten überwachen und bei Verletzung derselben die nöthigen Schritte thun; 2) die Ausführung der legalen Beschlüsse des Vereins be wirken; 3) die Aufnahme neuer Mitglieder bewirken; 4) mit denjenigen Verlegern, die für den Sortimentsbuch handel nachtheilige Geschäftsprinzipien verfolgen, Ver handlungen zur Abstellung derselben führen, und nöthi- genfalls die Vereins-Mitglieder bestimmen, sich für den Verlag solcher Verleger nicht ferner zu verwenden; 5) alle zur Förderung der Wohlfahrt des Vereines zweck dienlichen Maßregeln ergreifen und durchführen. §. 12. Beschlußfassung des Vorstandes. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse durch einfache Stimmen mehrheit. H. 13. Unentgeltliche Verwaltung. Die Mitglieder des Vorstandes verwalten ihr Amt unent geltlich, doch werden denselben alle n o t h w e n di g e n Auslagen aus der Vercinscasse ersetzt. tz. 14. Geschäftsvertheilung des Vorstandes. 1) Der Vorsitzende hat die Leitung der Verhandlungen und Geschäfte zu übernehmen, für jede Versammlung den Protokollführer zu ernennen, sowie alle Schriften und Acten aufzubewahren. 2) Der Stellvertreter unterstützt den Vorsitzenden in seinem Amte. 3) Der Cassircr besorgt die Einnahmen und Ausgaben d Vereins, vermittelt unter Zuziehung des Vorstandes d nutzbringende Verwendung und sichere Anlage des Ver einsvermögens, und legt den Rechenschaftsbericht jeder Hauptversammlung vor. H. 15. Form der Ausfertigungen. Der Vorstand zeichnet: „Der Vorstand des Vereins der deutschen Sortimentsbuchhändler" und führt dasselbe Siegel. Jeder Erlaß muß von sämmtlichcn Mitgliedern des Vorstandes unterzeichnet sein, im Verhinderungsfälle eines Vorstands-Mit gliedes durch dessen Stellvertreter. §. 16. Rücktritt vom Amte. Sollte ein Mitglied des Vorstandes sein Amt niederzulegen beabsichtigen, so entscheidet der Vorstand über die Zulässigkeit der Gründe und beruft eventuell den Stellvertreter. Geräth ein Vorstands-Mitglied in Accordverfahren oder Insolvenz, so muß er sein Amt niederlegen. k. Die Hauptversammlung. §. 17. Die Hauptversammlung findet jährlich in Leipzig statt, und zwar am Tage vor der gewöhnlichen Generalversammlung des Börsenvercins. Die Mitglieder des Vereines werden dazu von dem Vorstande 4 Wochen vorher eingeladen. Dem Vorstande wird das Recht eingeräumt, in dringenden Fällen eine außeror dentliche Versammlung in eine Stadt Mitteldeutschlands einzu- berufen- Die Hauptversammlung hat das Recht: 1) der Wahl des Vorstandes und dessen Stellvertreter; 2) der Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder in zweifelhaften Fällen und Ausschließung eines Mitgliedes; 3) der Bestimmung über die Verwaltung des Vercinsver- mögens; 4) der Entscheidung bei Beschwerden über den Vorstand; 5) der Aenderung der Statuten, oder Auflösung des Ver eins. Beide können nur durch Beschluß mit einer Majo rität von zwei Drittel der Stimmen erfolgen. Der daraus bezügliche Antrag muß von 24 Mitgliedern unterstützt drei Monate vorher dem Vorstande angczeigt und recht zeitig von diesem in angemessener Weise dem Vereine mitgekhcilt werden.
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