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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1863
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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M 139, 11. November. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 2431 uns als unberechtigtes Concurrenzmittcl ancechnct, daß wir für unseren Geschäftsbetrieb ein so geräumiges Locol halten, wo eben derlei Ausstellungen ohne irgend eine Störung und in der bequemsten Weise sich veranstalten lasten. Consequenz der Jn- consequcnz wäre eine solche Zumuthung allerdings! Ein weiterer Punkt der gegen uns erhobenen Anklage ist der, daß wir denjenigen Kunden, welche bei uns ihren Bedarf an Schulbüchern sich janschafften, Ansichten des Realschulgebäudes oder Gymnasiums verabfolgten. Darin liegt wohl auch der Schwer punkt der ganzen Anklage, der aber bei unparteiischer Würdigung als sehr leicht befunden werden dürfte. Wir stellen keineswegs in Abrede, daß wir einen Theil dieser Abbildungen, deren Werth selbstverständlich nur irrelevant sein kann, dazu verwendeten, um unsern Kundschaften eine kleineAufmerksamkeit zu erweisen, de ren einzige Wesenheit darin liegt, daß die bei uns ihre Bücher saufenden Studicenden in dieser Weise ein Andenken an jene Prachtbauten erhalten, in welchen sie ihre Studien vollbringen. Wenn wir damit eine erfolgreiche, aber selbst im günstigsten Falle immecnicht besonders cinträglicheSpcculation hätten durchführen wollen, dann wäre es unerläßlich gewesen, inPlacatcn undJnse- raten auf diese zufällige Zugabe für die Käufer hinzuweiscn. Da durch hätte allenfalls die Sache jenen Charakter erlangt, welchen man ihr beilegen will, während sie jetzt keine weilergehende Be deutung hat und eben nur in ihrer Ungewöhnlichkeit die Hand habe zu einem Angriffe bildet. Es wird nach diesemAllem, so wie uns, auch jedemUnbefan- gcnen nicht leicht begreiflich erscheinen, wie unsere Hrn. Eollegcn in sich selbst überstürzender Leidenschaftlichkeit sich Hinreißen las ten konnten, die Mücke zum Elephanten zu potenzircn und einen solchen Schmerzensschrei über angebliches unreelles Gebaren und Schleudern in die Welt hinauszuscnden. Die angeblichen ,,Künste" reduciren sich, wie man sieht, so zu sagen auf Null, und zum Schleudern gehören, wie unsere Hrn. Collcgcn wohl selbst wissen werden, andere Prämissen, die man aber hoffentlich bei uns vergeblich suchen wird. Wir haben das Bewußtsein, die günstigen Erfolge unsers jungen Unternehmens andern !Factoren zu verdanken, und als ersten derselben rechnen wir: geschäftskundige Thätigkeit, Solidität und strenge Einhal tung unserer Verpflichtungen, sowie aufmerksame Bedienung des Publicums. Das sind unsere „Künste", auf die wir sogar stolz fein zu dürfen glauben. Durch diese „Künste" haben wir es dahin gebracht, daß wir im Interesse der Verleger, mit welchen wir in Verbindung stehen, lohnende Erfolge erzielten und so, um nur vom hiesigen Platze zu sprechen, der Firma Buschak L Jrr- gang 4449 fl., der Firma E. Winiker 580 fl. und der Firma Fr. Karafiat 733 fl. an Jahces-Saldo entrichten konnten! Doch genug, mehr als genug der Worte in einer Angelegen heit, in welcher von anderer Seite so viel Lärm um nichts ge macht und ein förmlicher Windmühlflügclkampf eröffnet wird. Alle gegen uns erhobenen, unserer Ehre nahctretcnden In sinuationen mit gebührendem Ernste zurückweisend, stellen wir cs der unbefangenen Würdigung anderer Hrn. College» anheim, zu entscheiden, ob die Unterzeichner des fraglichen Artikels berechtigt waren, einen so hämischen Ausfall gegen unsere Firma zu unter nehmen. Brünn, 4. November 1863. I. Seipt L L. Hoffmann. Miscellen. Wien, 6. Nvv. Bezüglich der von Ihnen reproducirtcn Notiz aus der „Presse" (Nr. 135) erlaube ich mir Ihnen mit- zuthcilen, daß bei mir weder eine Haussuchung, noch sonst eine gerichtliche Pcocedur stattgefunden hat, und daß diese Nachricht vollständig aus der Luft gegriffen ist. Wie Sie aus der „Rüge" der Ocsterr. Buchhändlec-Correspondcnz werden ersehen haben, rcducirt sich die ganze Geschichte auf einige polizeiliche Recherchen, welche bei mehreren hiesigen Buchbindern und Papierhändlern wegen unbefugten Vertriebes von Preßcrzcugnissen stattgefunden haben. Mein Name gerieth nur dadurch dazu, daß sich die Redac tion der „Presse" erlaubte, den in der Ricdel'schen Corresvondenz, woraus sie die Notiz nahm, richtig stehenden Namen Becher aus mir unbekannten Gründen in Lechner umzuändcrn. In dem ich Sie um Aufnahme dieser Zeilen ersuche ic. Rudolf Lechner. Curiosum.— Welchen großen Nutzen die buchhändleri schen Prüfungen in Preußen in Bezug auf die Ausbildung der jüngeren Generation unseres Standes ausüben, davon werden wohl viele College» außerhalb Preußens schon Gelegenheit gehabt haben sich zu überzeugen. Kürzlich wurde die Prüfungscom mission in B. durch die glänzenden Leistungen eines Candivaten nicht wenig in Erstaunen gesetzt. Nachdem dieser Herr, der aller dings nicht mehr zu der jüngeren Generation gehört, fast alle, selbst die unbedeutendsten Fragen unbeantwortet gelassen, wünschte einer der Examinatoren von ihm den Verfasser der Lebensbe schreibung von General Uork zu wissen. Ohne Zögern nannte besagter Candidat, wahrscheinlich im Stillen selbst überrascht über seine Liceraturkennlniß, „von Wartend erg" ! Trotzdem haben wir bereits im Börsenblatt sein Circular gelesen. — Wann werden diese lächerlichen Examina ihr Ende erreicht haben? Ein Krebsiancr. Die vorstehend indem preußisch-belgischen Vertrage erwähnten Anmeldungs-Formulare ist Herr E. B o ck (Behr's Buchh.) in Berlin, wie wir von demselben in Kenntniß gesetzt sind, bereit den Verlegern zum Kostenpreise abzulassen, sowie Hr. Bock auf Wunsch auch die Anmeldung bei der König!, belgischen Gesandtschaft in Berlin vermitteln will. Aus Aegypten. Das zu Kairo in französischer Sprache erscheinende Journal L'Egyptc hat von der Regierung eine Pceß - ordonnanz zugcfcrtigt erhalten, die in sieben Artikeln Folgen des bestimmt: „Die Zeitungen haben sich durchaus jeder Kritik der Regierungshandlungcn zu enthalten und sorgfältig jede Po lemik zu vermeiden, welche die guten Beziehungen der Regierung zu den andern Mächten trüben könnte. In den Correspondenzen darf nur Thatsächliches berichtet und dies auch nicht eher abge druckt werden, als bis das Preßbureau davon Einsicht genommen hat. Der Inhalt des Leitartikels muß vor dem Drucke dem Diri genten des Preßbureau mitgetheilt werden. Jede Contravcntion gegen dieses Reglement wird mit einer Verwarnung bestraft; nach drei Verwarnungen tritt eine zeitweilige Suspendirung oder die Unterdrückung des Blattes ein." (Dtsch. Allg. Ztg.) IVeuer /irr »„ck Hrbliotäe1io»rs»sr.7,a/l!. kler- susAe§. von vr. 1. Lolrlioidt. dslirx. 1863. Holl 11. 1nl>.: keilrsK rar lienntniss lies 2uslsndos uncl dor knnriobtunA dos düsdorlöndisellon Luoldiandols jm 17. u. 18. Istirkundert. Von 1. kontfes. d. Uolländisolion übersotrt von L. 6. ku- ciolpln. (8oli!uss.) — OIironoloZisclie lloborsiolit der von .1. ketrlloldt verölksntlioliten Selirikton und rluksiikro. (kortsetruiiA.) — vis kibüotliolc dos lombardisolien Instituts ruülsilsnd. Von dom Ookoimorstlio bioiKobour. — littorstur und Aliseellon. —- ^IlAomoino lliblioKropkio.
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