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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.08.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 24.08.1863
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18630824
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-186308247
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1863
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1768 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 105, 24. August. stes Zusammenhalten seiner Mitglider, um mit vereinten Kräften ihre Interessen zu fdrdern, ihre Rechte zu vertre ten und sie nach jeder Seite vor verderblichen Uebergriffen und Willkürlichkeiten zu schützen. Folgende Hauptpunkte wird sich der Verein zur Aufgabe stellen: l. Die Regulirung der Rabatt frage. sowohl für den Verlag, wie für das Sortiment; 2. die Firirung der Leipziger Abrechnungszeit. resp. Verlegung derselben von der un sichere zu frühen Osterzcit auf die zweite Hälfte des Monats Mai; 3. Abschaffung der Baar-Packetc, welche ohne ein genügendes Aequiva- lent für den Baarbezug gegeben werden; 4. die Vorausberechnung der Journale und deren Vertrieb durch die Post; 5. die Einschränkung des modernen Antiquariats, und 6. die Ermäßigung der Commissions- und Speditionsspcscn. — Namentlich wird der Verein anhaltend bemüht I sein, daß das auf ungerechtfertigte Weise beseitigte Drittel, welches j die Sortimenter dringend nbthig haben*), wieder allgemeiner einge führt, und dagegen der von vielen Verlegern direct an Behbrden, Gesellschaften, Postanstaltcn, Militairs oder Privatpersonen übermäßig bewilligte Rabatt abgeschafft werde. Erst nach Wiedererlangung dieser den Sortimentern mit Recht gebührenden Vortheilc wird es ih nen möglich werden, die bisher üblichen ,,Ueberträgc" ein für allemal abzuschaffen. Kurz, der Zweck des Vereins ist: auf dem Wege der Selbsthilfe die seit Jahren durcb eigene und fremde Schuld gedrückte Lage des Sor timents-Buchhandels möglichst zu verbessern und denselben nach soliden Grundsätzen wieder einem erfreulicher» Gedeihen entgegen zu führen. Unter Selbsthilfe ist auch zu verstehen, daß der bei vielen Sortimen tern mißbräuchlich aufgekommcne Rabatt an Kunden, den sic zu ihrem eigenen Bestehen gebrauchen, immer mehr vermieden werde. II. Mitgliedschaft des Vereins, tz. 2. Aufnahme. Jeder deutsche und mit dem deutschen Buch handel in Verbindung stehende nichtdeutschc Buchhändler kann Mitglied des Vereins werden. — Auch diejenigen Buchhändler, deren größere Hälfte des Geschäfts der Verlag ausmacht, und die den Sortiments- Buchhandel nur nebenbei betreiben, können ausgenommen werden. — Neu etablirtc Handlungen, die dem Vereine bcitreten wollen, haben den Nachweis über die gesetzlich erhaltene Concession zum Betriebe des Buchhandels zu liefern und ein eigenhändig unterschriebenes Etablisse- menls-Circular an den Vorstand cinzufendcn, welcher darüber ein fort laufendes Register führt. Die Aufnahme erfolgt bei schriftlicher An- ! Meldung durch den Vorstand, in zweifelhaften Fällen durch die Haupt-Versammlung. — Ausgeschlossen von dem Vereine sind: 1. alle Antiquare und die sogenannten antiquarischen Buchhandlungen, welche Schleudere! treiben, und 2. diejenigen Buchhändler, welcheHand- lungen übernommen haben, deren frühere Besitzer ihren Verbindlichkei ten nicht nachgekommen sind. tz. 3. Pflichten der Mitglieder. Jedes Mitglied ist verpflichtet: .4.. sich in allen Stücken den Statuten und legalen Beschlüssen der Haupt-Versammlung zu unterwerfen; v ein Eintrittsgeld von 2 Thlrn. oder 3 fl. Ocsterr. für das erste Jahr, und einen jährlichen Beitrag von 20 Ngr. oder 1 fl. Oesterr. > zu entrichten; 6. für die Abschaffung des so v e rd erbliche n Rabatts an Kunden, sowohl auf Rechnung als beim Handverkauf, nach Kräften beizu tragen ; 0. sich nicht zu verwenden I. für Neuigkeiten mit verkürztem Ra batt. die noch nach dem 15. November in Leipzig eintreffen; 2. für Lieferungswerke, deren Fortsetzung noch nach dem 15. Decembcr auf alte Rechnung versandt wird; 3. für Zeitschriften und Zeitun gen. die weiter als das I. Quartal auf alte Rechnung notirt werden, und 4. für diejenigen Schriften, welche dem Buchhandel zur Un ehre gereichen; L. in seinem Wirkungskreise zu veranlassen, daß nach und nach alle Buchhandlungen Deutschlands und der angrenzenden Länder dem Vereine beitreten. 4. Die Rechte der Mitglieder. Jedes Mitglied hat dasRecht *) Anmerkung. Zufolge einer genauen Berechnung betragen sämmtliche Unkosten, nämlichFrachten, Porti, Emballage, Commis- sionsgebührcn, Arbeitskräfte, Materialien, Rcmittendenspesen rc. (cxcl. Localmiethc und Verluste) bei einer Mittlern Entfernung von Leipzig mindestens 15 Proc. vom reinen Gewinn. Es ist darum leicht er klärlich, daß die meisten Sortimenter hauptsächlich wegen der vie len Netto-Artikel, welche in neuerer Zeit laut HinrichS' Bücher- Verzeichniß mehr als drei Viertel aller Neuigkeiten und Fortsetzungen ausmachen, bei einem mäßigen Gesammtabsatz, z. B. von 0000 Thlrn., in den gegenwärtigen theuren Zeiten trotz großer Mühe und Sorge nur ein dürftiges Auskommen finden können. 1- auf gleichmäßigen Antheil am Vereins-Vermögen, 2. auf persönliche Theilnahme an den Versammlungen, 3. auf Wählbarkeit zu den Aemtern des Vorstandes, 4. aus alle Bortheile, welche den Mitgliedern durch das Wirken des Vereins zuflicßen- tz. 5. Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft beruht auf der Per son und erlischt mit dem Tode derselben, geht also nicht auf Erben über. — Verkauft ein Mitglied des Vereins sein Geschäft an Jemand, der noch nicht Mitglied des Vereins ist. so kann der neue Besitzer un ter den in tz. 2. und 3. aufgeführten Bedingungen ausgenommen werden. Z. 6. Austritt und Wiederaufnahme. Der Austritt aus dem Verein ist jedem Mitgliede gestattet, jeooch hat kein Mitglied ir gend einen Anspruch auf Rückzahlung der gemachten Einlage und ver liert sein Recht auf das Vereins-Vermögen. — Ein ausgetretenes Mit glied kann nur gegen erneute statutenmäßige Anmeldung und aberma lige Bezahlung des Eintrittsgeldes wieder ausgenommen werden. Z. 7. Ausschließung. Die Ausschließung eines Mitglieds kann nur durch eine Abstimmung in derHaupt-Versammlung stattfindcn. Es ist eine Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen nothwendig, damit der Beschluß Gültigkeit habe. — Der Antrag auf Ausschließung muß an den Vorstand gemacht werden, der unverzüglich die Untersuchungen einzulciten, den Beschuldigten zur Rechenschaft aufzufordern und der Haupt-Versammlung das Resultat vorzulegen hat, wobei sich der An geklagte nochmals mündlich vcrtheidiqen oder durch ein Mitglied ver treten lassen kann. Die unbedingte Ausschließung muß sofort erfolgen 1. bei einem betrügerischen Bankerott, und 2. auf ein entehrendes Verbrechen. Eine Ausschließung kann auch in Antrag gebracht werden wegen Nichtbeachtung der Statuten und wegen Widersetzlichkeit gegen die An ordnungen der Haupt-Versammlung. — Die Ausschließung eines Mit glieds wird durch das Börsenblatt bekannt gemacht. III. Verwaltung des Vereins. tz. 8. Die Angelegenheiten des Vereins werden verwaltet ^4. von der Haupt-Versammlung, 8. von dem Vorstande. Von der Haupt-Versammlung. tz. 0. Die Haupt-Versammlung muß alle zwei Jahre in Leipzig stattsinden, und zwar an dem Tage vor der gewöhnlichen General-Versammlung des Börsen-Vereins. Die Mitglieder des Sor timenter-Vereins werden dazu von dem Vorstande vier Wochen vorher durch ein besonderes Circular und durch das Börsenblatt eingeladen.— Dem Vorstande wird das Recht eingeräumt, in dringenden Fällen auch schon früher eine außerordentliche Versammlung in Leipzig oder ei ner andern Stadt Mitteldeutschlands einzuberufcn und abzuhalten, de ren Beschlüsse ebenfalls Gültigkeit haben, wenn sie wenigstens von 24 anwesenden Mitgliedern statutgemäß gefaßt und vom Vorstande geneh migt worden sind. Au einer außerordentlichen Versammlung wird der Vorstand ebenfalls vier Wochen vorher durch ein besonderes Circular und das Börsenblatt einladen. Die Haupt-Versammlung allein hat das Recht: 1. der Wahl des Vorstandes und deren Stellvertreter; 2. der Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder in zweifel haften Fällen, und Ausschließung eines Mitgliedes; 3. der Bestimmung über die Verwaltung des Vereinsvermögcns; 4. der Entscheidung bei Beschwerden über den Vorstand; 5. der Aenderung der Statuten, oder Auflösung des Vereins. »1V. Die Aenderung der Statuten oder die Auflösung des Vereins kann nur bei Beschluß von zwei Drittel der Stimmen in der Haupt- Versammlung erfolgen- Der darauf bezügliche Antrag muß von 24 Mitgliedern unterstützt drei Monate vorher dem Vorstande angezeigt und zeitig von diesem durch ein besonderes Circular dem Verein mit- gethcilt werden. tz. 10. Anträge. Die Anträge, welche in der Haupt-Versamm lung zur Verhandlung kommen sollen, müssen dem Vorstande so zeitig mitgctheill werden, daß dieser sie vier Wochen vor der Versammlung sämmtlichen Mitgliedern zur Kenntniß bringen kann. — Es ist nd- thig, daß der Antragsteller in der betreffenden Versammlung anwesend sei, wenn sein Antrag zur Besprechung und Abstimmung gebracht wer den soll. Z. II. Geschäftsordnung. Der Vorsitzende oder dessen Stell vertreter eröffnet, leitet und schließt die Versammlung. Ec sorgt für Aufrechthaltung der Ordnung und bringt nach Erstattung des Ge schäftsberichts die auf der Tagesordnung stehenden Anträge zur Ver handlung. Außer den Gegenständen, die auf der Tagesordnung stehen, können nach Erledigung derselben auch solche Anträge zur Verhandlung
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