730 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 41, 8. April. Im Vergleichsaus schall e: zwei Mitglieder an die Stelle der ausscheidenden: Or. H. Härtel und R u d. Oldenbourg. Im Amte bleiben: Jul. Springer, Theod. Liesching, Jul. Buddeus, H. Mcrcy. Jena, Augsburg und Leipzig, den 26. März 1863. Der Vorstand des Börscnvereins der Deutschen Buchhändler. Fr. I. Frommann. I. P. Himmer. Carl Fr. Fleischer. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostcrmesse soll eine Ausstellung von neuen Dächern, Musikalicn und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegenen Saale des Börsengcbäudcs stattsinden. Die wachsende Bedeutung der Ausstellungen, sowie mehrfache bei uns eingcgangene Beschwerden haben uns veran laßt, die nachfolgenden Bestimmungen zu treffen: tz. 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupferstechern, Holzschneidern, Lithographen, und sonstige Artikel, welche Berkaufsgegenstände des Buch-, Musikalien- und Kunsthan dels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelaffen. Die Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instru mente u. s. w., insoweit dergleichen zur Herstellung der genannten Erzeugnisse Mitwirken, ist nur ausnahmsweise zuläs sig, wenn der vorhandene Raum es gestattet. §. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo mit der Bemerkung: „für die Aus stellung" beizufügen, auf welcher die Verkaufs-Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. §. 3. Auf den auszustellenden Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller eingesandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Leitung der Ausstellung beauftragte Be amte angewiesen. §. 4. Vor dem Schluß der Ausstellung dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurück genommen werden. H. 5. Nur Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler sind berechtigt, die Ausstellung zu beschicken. Andere Buchhändler, sowie Nicht-Buchhändler haben sich der Vermittelung eines Mitgliedes des Börsenvereins zu bedienen. Selbstverständlich finden die Einsendungen der Börsenmitglieder bei eintretendem Mangel an Platz zunächst Berücksichtigung. §. 6. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkaufsstand für das Publicum nicht benutzt werden, tz. 7. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist auch für die bevorstehende Ostermesse Herrn Eduard Wengler von uns übertragen worden, und sind demselben die auszustellenden Gegenstände spätestens bis zum 30. April einzusenden. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweckmäßige Ausstellung gewährleistet werden. Jena, Augsburg und Leipzig , den 21. März 1863. Der Vorstand -es Börscnvereins der Deutschen Buchhändler. Fr. I. Frommann. I. P. Himmer. Carl Fr. Fleischer. Bekanntmachung. Wir haben auch diesmal die Anordnung getroffen, daß das Meßhilfsbnch bereits acht Tage vor der Cantate-Versammlung, vom 24. April an, von den die Messe besuchenden Börsenmitgliedern unentgeltlich durch Herrn Ed. Wengler bezogen werden kann. Das Vcrzeichniß der in Leipzig anwesenden fremden Buchhändler wird zu Anfang der Ostermesse nachgeliefert werden. Jena, Augsburg und Leipzig, den 7. April 1863. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Fr.J. Frommann. I. P. Himmer. Carl Fr. Fleischer.