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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.04.1863
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 01.04.1863
- Sprache
- Deutsch
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696 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 39, 1. April. Tcubucr in Leipzig ferner: 2580. Dvmincrich, F. A., Lehrbuch der vergleichenden Erdkunde f. Gym nasien u. andere höhere Unterrichtsanstalten in 3 Lehrstufcn. Nach dem Tode des Verf. Hrsg. v. Th. Flathe. 2. Lchrstufe'. gr. 8. Geh. 27 N-s 2581. Lconbardi, G., lutherische Altarrcden. I. Bd. Consirmations-, Beicht- u. Lbendmahlsredcn. 2. Aust. gr. 8. Geh. 1 2582.1-uviLN, ausAevväklte 8ckristen. k'ür clen 8«>>lll§nl>rnu>:>> erklärt v. K. lacokitn. 2.L<Ickn. viel'ollteiiAeLpräeke, ausAevvälilteOöt- terAespräebe, <ier Oabn. Ar. 8. 6et>. * sh 2583. Lopkolrles. bür eien 8rkulAebrauck erklärt v. 6. 4V»I<I. 2. VKI. Llsktra. Ar. 8. Oeb. * sh 2584/WüIIner, Ik., I>ekrbuck ster Lxperlmeirtslpb^slk m. tkeilrveiser LenutrA. v. lami»'» cours 6e pk^sicjue Ne l'äcole pol^tscknik>ue. 1. Lü. 2. ^btk. Optik. I>ex.-8. Oeli. * 2 ^ 12 2585.XeiiopI»oiiti8 »per» omnin recensitn et commentnriis ingtructn. Vol. IV. 8ect. IV. eont. Hellenicvrum pnrtem II. ecl. I.. Lreiten- liscli. Zr. 8. Oek. 1 ^ 18 IV Uttech s Buchh. in Fürstcnivaldc. 2586. Fraude, A., Leitfaden beim geographischen Unterricht s. Mittelschu len. 2. Lufl. gr. 8. Geb. * sh >,» Voigt sc Günther in Leipzig. 2587. Eichendorff's, I. v., sämmtliche Werke- 2. Aust. 7. Hft. gr. IS. *4N-s Wencdikt in Wien. 2588. Patuzzi, A-, Geschichte Oesterreichs, dem Volke erzählt. 7. Hft. hoch 4. ^ Wengler in Leipzig. 2589. -j- Velä-^otiL-Lettel, neuester. 10. l^ex-8. 2 Wilfferodt in Leipzig. 2590. Buchwald, C. F>, Enthüllungen aus dem Criminalleben. 1. Thl. Authentische Aufzeichngn. u. Erzählgn- v. unschuldig Verurtheilten. 8. Geh. * Ish >? 2591. Gedanken u. Maximen Friedrichs d. Große». 2. Aust. 7. u- 8. Hft. 8. ä4 N/ Nichtamtlicher Th eil. „Bestimmungen über einige den buchhändlerischen Verkehr betreffende Punkte." XIX.*) Bis zum Ekel ist die Sache nun schon erörtert; Jeder wird seine Meinung und Ansicht über dieselbe schon fcstgestellr haben, je nach seinen Begriffskrästen und seinen selbstsüchtigen oder selbstsuchtslosen Gefühlen von Recht und Billigkeit. Was Neues über die Sache selbst wird wohl Niemand mehr bringen können. Nur das gönne man Schreiber dieses noch zu sagen: den Bestim mungen beizutrcten oder nicht beizutreten wird Niemand gezwun gen. Der Börsenverein ist kein Gesetzgeber, aber er regt zur Bildung von Geschäftsgebrauchen an, und soll und hat das gethan. Da stößt nun unter XVll. einSortimcnter wieder seinJam- mergeschrei aus und sehnt die gute alte Zeit herbei. Ach, könnte man ihn doch in diese gute alte Zeit versetzen! wie würde er da schreien! Er möge mal das Krieger'sche Wochenblatt Nachlesen von vor 40 Jahren. Dieselben Jercmiaden! Der Herr aber Nr. XVII. findet cs sonderbar, daß die 850 Börsenmitglieder die 1890 Nichtbörsenmitglieder nicht mikstim- men lassen. Wahrlich eigenthümlichc Rechtsbcgriffe. Warum sind die 1890Firmen nichtBörsenmitgliedcr? Hauptsächlich wohl des halb, weil sie die Kosten scheuen, und weil sie die schlaue Rech nung machen, daß sie alles das, was der Börsenverein an ge schäftlicher Ordnung seit 40 Jahren geschaffen hat, wodurch das Geschäft gegen früher ins Immense erleichtert ist, ums onst haben und genießen. Diese Herren nehmen das so hin, genießen die Früchte, wo sie nicht gesäel haben, und tragen nichts bei zur Beackerung, und aus Dankbarkeit klagen sic dann noch über Ge walt! — Ihr 1890 Herren solltet doch Börscnmitglicdcr wer den, und wenn Ihr alle gleich dächtet, so hättet Ihr dann ent schieden die Majorität und könntet Eure weltverbcsserndcn Pläne dann ausführen, oder Ihr solltet einen Gegenvcrein gründen und cs bester machen, wie der Börsenverein. Nicht aber solltet Ihr die Früchte eines Vereins, der ungemein viel Segen für den gan zen Umfang des Buchhandels — für Euch auch — gestiftet hat, ohne zu seinen Lasten beizulragen mit genießen, als müßte cs nur so sein, dann ihn noch als Rechtsverletzer verunglimpfen, und die Nase rümpfend sagen: Wozu nützt er?! XX. Berlin, 26. März. In der gestrigen Generalversammlung des Vereins der Berliner Buchhändler, welche behufs Bespre chung der Bestimmungen des Börsenvorstandes anbe raumt war, wurde zunächst beschlosten, überhaupt von denjenigen Paragraphen ganz abzusehcn, durch welche bestehende Geschäfts einrichtungen des Buchhandels in einer bestimmten Fassung sixirt werden sollen, weil dies Sache jedes Einzelnen sei, der im In teresse seines Geschäftes dessen Einrichtungen zu bestimmen habe. Dagegen wurde von 26 Mitgliedern des Vereins beschlossen, an Stelle des vom Börsenvorstande vorgeschlagencn ß. 4., angehend die Abrechnung zur Messe, folgende Bestimmung, wie solche vom Vorstande des Berliner Vereins in Gemeinschaft mit demHaupt- Ausschustc proponirt worden, aufzustellen: Die bisher geltende Buchhändlerwährung oder Mcßzahlung hört mit diesem Jahre auf und sind vom nächsten Jahre ab alle Zahlungen nur noch in wechselmäßigem Gelde zu leisten; da gegen wird an Stelle des bisherigen Meßagio allen Denjenigen, welche in der Messe oder spätestens bis zum Mittwoch vor Pfingsten ohne Uebertrag saldiren, auf jeden vollen Thaler Sgr. in Rechnung gulgeschrieben. Dieser Vorschlag wird dem Börsenvorstande übermittelt wer den, um denselben auf die Tagesordnung der nächsten Cantate- Versammlung zu setzen. XXI. Theorie und Praris. DieHcrrenDictatoren wollen abschaffen: die sogen.S a l d o - Uebcrträge; von vollständiger Saldirung abhängig machen: die Gestattung des Mcßagio. Das ist die Theorie! und nun die Praxis! Einsender dieses beginnt seine Remittenden - Arbeiten Anfang Februar, ohne Rücksicht ob Ostern früh oder spät fällt. Jede Woche ge hen Remittenden-Ballen ab, dasjenige enthaltend, was binnen acht Tagen erledigt werden konnte. Alle Rechnungs-Auszüge werden sofort beantwortet und mit wöchentlichen Postsendungen expedirt. Alle Reklamationen für Nachremittendcn werden bald thunlichsterledigt. DieZahlungsliste wird rechtzeitig angcfertigt, eingesandt und mit der nöthigen Deckung begleitet. Bei Auf stellung der letzteren wird alles beachtet, was man beachten kann; in einem gemischten Geschäfte mit etwas Verlag bedarf es einer Rücksicht der eigenen Seite, welche aufs bescheidenste ge- *) XVIII. S. Nr. 22.
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