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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1861
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1861
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- Deutsch
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1778 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 106, 26. August. Wetter in Bautzen. 6381. Brix, (§. A., alphabetisches Register cnth. alphabetisch geordnetes Vcrzeichniß aller Eisenbahn-Stationen Deutschlands u. der Grcnz- länder in. Angabe der Bahnlinien. 5. Aufl. gr. 8. In Comm. chch- baar ** 8 N-k ichtamtli Der literarische Verkehr und der Buchhandel im Alterthum. (Schluß aus Nr. 104.) Die Billigkeit der Ladenpreise lag im Interesse der Verle ger, um der Eoncurrcnz sowohl der Privatleute, wie der Gc- wcrbsgcnossen zu entgehen; denn je niedriger man sic ansetztc, desto geneigter mußte das Publicum sein, die Neuigkeit unge säumt zu kaufen, und desto weniger durften Andere cs der Mühe wcrth erachten, Nachschriften anzufertigen oder unfertigen zu lassen. Sic ist aber um so überraschender, als die Auslagen der Verleger sich zuweilen auch auf ein Autorhonorar erstreckten. Ich weiß zwar sehr wohl, daß dies von vielen Seiten her in Abrede gestellt wird; auch glaube ich selbst, daß man bei weitem in den meisten Fällen darauf verzichtete, daß die Mehrzahl der Autoren mit ihrem wahren oder eingebildeten Ruhme sich be gnügte, und daß dies eben nicht wenig zu der Billigkeit der Preise im Allgemeinen beitrug. Indessen leugnen läßt sich doch nicht, was als Thatsache bewiesen werden kann. Und namentlich steht es fest, daß gerade Martial, dessen Werke doch billig genug verkauft wurden, ein Honorar von dem Verleger empfing. Denn unwider leglich, aber freilich von den Wenigsten gekannt, ist die Stelle am Ende des ersten Buches, auf welche schon Becker mit Recht den meisten Nachdruck legt, und wo Martial sagt: den Leser gelüste cs wohl noch nach etlichen Gedichten, allein er müsse schließen, weil er Geld brauche; denn — der Wucherer Lupus fordere Zins und die Familie ihr täglich Brod; der Leser möge also gefälligst Zahlung leisten, d. h. das Publicum das Buch tüchtig kaufen. Die zweite Hauptstcllc, die aber wieder Becker nicht kennt, be findet sich bei Scneca. Dieser sucht nämlich zu beweisen, daß es in mannigfachen Fällen ein doppeltes Eigenthumsrccht an einer und derselbe» Sache geben könne. „So reden wir z. B.," fährt er fort, „von Büchern des Cicero; dicsclbigen nennt aber auch der Buchhändler Dorus sein. Beides ist richtig: der Eine eig net sic sich als Verfasser zu, der Andere als Käufer. MitRecht sagt man also von beiden, daß sie ihnen gehören; denn sie sind das Eigcnthum nicht nur des Einen, sondern auch des Andern, wiewohl nicht im nämlichen Sinne. So kann" — schließt er — „auch Titus Livius seine eigenen Werke bei Dorus bekommen oder kaufen." Allerdings sind diese Worte verschiedener Auslegung fähig; allein sei cs nun, daß Dorus von den Erben Eicero's oder seines ersten Verlegers, des Atticus, die Ociginalmanuscriptc, ' deren Zugrundelegung bei neuen Ausgaben von Wichtigkeit war, käuflich an sich brachte, oder sei cs, daß er die Vorrathe älterer Auflagen von Buchhändlern und Abschreibern aufgckauft hatte, um sie seinerseits wieder mir ccneuctcm Eifer ins Publicum cin- zuführcn; oder welchen Fall man sonst sich denken möge, immer hin steht cs fest, daß er selbst erst durch Kauf erworben, was er dem Publicum fcilbot. Wenn der Grammatiker Pompilius Andronicus in Eicero's Zeit das Manuskript seiner Gcschichtstabellcn (klonolii annslium) für 16,000Scstcrzcn (3275 Fr.) an einen Privatmann verkaufte, und wenn eben ein solcher dem älter» Plinius für dessen Ex- ccrptcnsammlung (Oommontarii oleotorum) 400,000 Scsterzen (gegen 80,000 Fr.) bot, so sind das freilich keine Beweise von Wcftcrmcrnn in Braunschwcig. 6382.Macaulai>'s, Lli. B., sämmttiche Werke. Deutsch v. W. Bcseler, F. Steger, A. Schmidt und I. Althaus. 43 — 46. Lsg. gr. 8, Geh. s * 8 N-s cher Th eil. Honorarzahlungen, weil es sich in diesen Fällen gar nicht um eine Herausgabe der betreffenden Manuskripte, sondern nur um deren Pcivatcrwcrb handelte. Indessen mußten doch dergleichen Vorgänge maßgebend auf den Buchhandel zurückwirkcn. Nicht minder das Beispiel der Thcatcrvcrwaltungcn oder der Theater- dirigcnten, Schauspieler und Mimen, welche, wie wir bestimmt wissen, den Dichtern die Manuskripte ihrer dramatischen Stücke abkauftcn, um sie auf die Bühne zu bringen; wiewohl viele Dichter cs verzogen oder sich begnügen mußten, ihre Trauer spiele nur vorzulesen und dann hcrauszugcben, zumal wenn sie, wie unter Vcspasian der „Cato" des sreimüthigen Maternus, von politischen Anspielungen voll waren. Andere, scheint cs, machten dadurch ihre Stücke und vielleicht auch sonstigeDichtun- gcn zu Gelbe, daß sic dieselben in Auctionen versteigerten. Er innert man sich endlich daran, mit wie eifrigen und zudringlichen Werbungen manche Autoren von Seiten der Buchhändler um Manuskripte behufs der Herausgabe angegangen wurden, so wird man vollends nicht an der Leistung eines Honorars in ein zelnen Fällen, und am wenigsten in solchen zweifeln dürfen, wo, wie bei Martial, den Werbungen eines gewinnsüchtigen Verlegers die Dürftigkeit des Autors entgegentrat. Nichts ist wunderlicher,als dasHauptargumentDcrcr, welche das Honorar gänzlich in Abrede stellen. Es lautet kurz gefaßt also: die Schriftsteller, die Dichter klagen unaufhörlich über ihre Armuth, mithin können sie kein Honorar empfangen haben. Aber welch' ein Sprung im Schlüsse! Als ob nicht der arme Pocc auch trotz des Honorars arm sein und bleiben konnte! Wie viele Schriftsteller und gar Dichter gibt es denn heute, die durch den Verkauf ihrer Gciftcsproductc, ich will nicht sagen—-reich werden, sondern nur — ihr Leben fristen können! Man bedenke doch nur, daß cs nach dem Maßstabc unserer jetzigen Verhältnisse gewiß kein unbedeutendes Honorar gewesen sein würde, wenn z. B. Martial für die Gesammthcit seiner Gedichte 25,000 Sc stcrzcn, d. i. etwa 4400 Fr. od. 1100 Thlr., erhalten hätte, also für den heutigen Druckbogen der Tauchnitz'schcn Ausgabe unge fähr 1000 Scsterzen oder 44 Thlr. Da nun aber die Gedichte stück- und bücherweise, in vielleicht 14 oder 15 verschiedenen Pu blikationen und in einer Reihe von vielleicht cbcnsv vielen Jah ren (zwischen 82 und 102 nach Ehr.) erschienen, so würde er doch jährlich im Durchschnitt nach unscrm Gelbe nicht mehr als 70 bis höchstens 100 Thlr. bezogen haben. Und dabei konnte er denn doch allerdings so wenig Jubcllicdcr singen und so gut ein Hungerleider sein, wie die modernen Dichter, die trotzdem, daß sic Honorar erhalten, wegen ihrer Armuth zum Sprichwort ge worden sind. Mit Grund durfte ec dabei klagen, daß das Dich- tcrhandwcrk „kein Geld einbringe", daß „sein Beutel nichts da von spüre", wie seine Gedichte im Gctcnlandc und selbst in Bri tannien gelesen und gesungen würden. Mit Grund durfte er sich dabei als einen „Armen" bezeichnen, der in Rom drei Treppen hoch unter dem Dache schwitzen müsse. Inzwischen wußte er sich doch durch seine Gedichte bei Domitian beliebt zu machen und durch die Hofgunst Gnadenspcnden zu erlangen, so daß er, noch che er vcrheirathct war, mit dem Drei-Kindcr-Rechtc, auch einem kleinen Gute und einem kleinen Hause in der Stadt bedacht
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