Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.09.1920
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1920-09-25
- Erscheinungsdatum
- 25.09.1920
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19200925
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192009259
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19200925
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1920
- Monat1920-09
- Tag1920-09-25
- Monat1920-09
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. M 217. 28. September 192«. sicmpcl: 3. Juni 1920 trägt, mi Herrn Donizctti, Schriftsteller, Frank-> surt a. M., Opernhaus, Mrichtet ist nnb salgenderinasten beginnt: »Sehr geehrter Herr! Das allgemeine Interesse, mit dem man gegenwärtig in der Tagespreise Ihr neuestes Werk -Die RegimenistochieO be spricht . . ,« Dann kommen die oben schon erwähnten guten Ratschläge. Falls also Herr Donizetti die IN Mark aus die beigcsügte Zählkarte einsenbet, wird er die bereits »für ihn gesammelte» und ausgeschnit tenen- Besprechungen erhalte» und hoffentlich aus der schonungslosen Ansteckung der Fehler und Blößen seines neuesten Werkes soviel lernen, daß er künftig bessere Opern und Operetten komponiert. Minister Harnisch und die deutschen Schriftsteller. — Der preußische Kultusminister empfing «irzlichAbordnnngen des S ch u h v e r ba n d e S deutscher Schriftsteller und des Verbandes deutscher Erzähler. Di« Erschienenen berichteten von der zunehmenden Exi- stenzbcdrohung des deutschen Schriftstellers und des Schrifttums. In solchem Zusammenhang wurde auch eine grundsätzliche Änderung des Urheber- und Verlagsrechts erörtert, dahingehend, daß das Nutzrecht toter Autoren 3« Jahre nach dem Tode nicht in vollem Umfange der Allgemeinheit und den Einkünsten des Buchhandels, vielmehr wenn auch nur zu einem Teil dem Staat oder einer Kulturkasse zur Unter stützung notleidender Urheber zufallen solle. Der Kultusminister zeigte großes Interesse für eine derartige Neuregelung des Urheberrechts. Im übrigen sprach er die Hoffnung aus, daß die deutschen Dichter und Schriftsteller sich aus eigener Kraft durch ihre Organisation vor den drohenden Gefahren bewahren werden, was freilich vorausseye, baß die bestehenden Organisationen möglichst einheitlich arbeiten. Gehaltskürzung infolge Herabsetzung der Arbeitszeit. — Der R e i ch s a r b e i t s m i n i st e r hat seinen früheren Standpunkt, Laß der Arbeitgeber zu einer Gehaltskürzung der Angestellten infolge ver kürzter Arbeitszeit auch dann nicht berechtigt sei, wenn dem Arbeit nehmer fristgerecht gekündigt worden ist, nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage nicht ausrecht erhalten. In einem Bescheid an den Grvß- Berliner Arbeitgeberverband des Großhandels heißt es: Kündigt der Arbeitgeber rechtzeitig, d. h. unter Jnnehaltung der vereinbarten oder nach allgemeine» Gesetzen geltenden Kündigungsfrist, die beabsichtigte Arbeitsstreckung und Lohnkürzung vorher an, so ist er nach Ablaus der Kündigungsfrist im Falle der Arbcitsstreckung zur entsprechenden Lohn kürzung berechtigt. ' Polnische Museen in Posen. — Das Kaiser Friedrich-Mu seum in Posen, eine Frucht bester deutscher Arbeit, ist in ein Groß- polnisches Museum umgetaust worden. Zum Leiter wurde Or. Gu- mowski ernannt. Ferner wird in Posen ein polnisches Heeresmuseuni geplant. Das polnische Generalkommando veranstaltete dort eine Aus stellung, für die es auch einige Stücke des Deutschen Hindenburg-Mu» scinns verwendete. Die Postgebühr sür Bildpostkartcn. — Der Verband der Postkarken- Großhändler Hamburgs hat an den Rcichspostminister «ine Eingabe gerichtet, worin ebenfalls vorgcschiagcn wird, das Porto für Bildpost karten auf tä -s herabzusetzcu und die Vergünstigung einzufllhreu, daß Bildposttarten mit nur Grußtcxt (fünf Worten) zum Drucksachenporto versandt werden dürfen, wie dies für Beihnachts- und Neujahrskarten der Fall ist. ^ Eprechsial. ^ ^ ^ ^^ Zum Preisabbau im Sortimentsbuchhandel. In derselben Nr. 299 des Bbl., worin mein Vorschlag zum Preis- abbau ausgenommen ist, befindet sich ein Bericht über das wesentliche Ergebnis der .Herbstversammlung des Verbandes der Kr eis- und O r t s v e r e i n c i n Marburg nebst den Anträgen des Herrn Nitschmann-Berlin, sowie dem persönlichen Vorschlag des Herrn Gc- heimrat Siegismund-Berlin mit darauf erfolgter Festsetzung der Richt linien der Versammlung, worauf ich näher eingehen möchte. Sicher bieten alle Vorschläge Gutes und beweisen vor allem das Bestreben des Sortiments, einen Abbau der Biichcrpreise mitzumachen und sich hinter den Börsenverein zu stellen. Doch sind sie meines Erachtens alle viel zu verwickelter Natur und bringen in das jetzige Chaos der Preisfestsetzung bei Mrücksichtigung des Rabatts, der Verleger-Tene- rungsznschläge (teils netto, teils rabattie'rt), der Berechnung des Ein bandes (für Frei-Ex. meist nnrabattiert), der Freiexemplare selbst und unter Umständen der Verpacknngsspesen keine Erleichterung. , Die Festsetzung verschiedener Tenernngszuschlüge seitens der OrtS- und Kreisvereine und die Lieferungsmöglichkeil der Bücher vom Verlag direkt — ohne Zuschlag — würde das kaufende Publikum noch mehr verwirren, als es bis jetzt der Fall war, und vor allem einem neuen Zweig im Buchhandel zur Blüte verhelfen, der fast in allen anderen Berufen sich unter dem Namen »Schieber^ unangenehm be merkbar macht. Daher muß auf die größtmögliche Vereinfachung der Berechnung und Preisbestimmung, somit ans das Festhalten der unverrückbaren Ordinär-Preise losgesteucrt werden, womit allein auch das Vertrauen des kaufenden Publikums zurückerworben werden karm, welches unstreitig auch durch die unglücklichen Veröffent lichungen des Verlegervereins mißtrauisch geworden ist, und dessen tat sächliches Zurückhalten beim Bücherkanf erst durch gänzliche Aushebung der Tenernngszuschläge behoben werden wird. Dieses müßte auch bald geschehen, wenn dem Buchhandel nicht das bevorstehende Herbst- und Weihnachtsgeschäft verdarben werden soll. Daher wiederhole ich meinen Vorschlag, daß alle Preise von den Verlegern revidiert und unter Um ständen derart erhöht werden mögen, daß bei Barliefcrungen dem Sorti ment mit gewissen Ausnahmen 40°/, und mehr Rabatt gewährt werden kann. Hierbei wird es sicher fein Auskommen finden, und ein Preis abbau ist tatsächlich erzielt, sowie viel Mühe, Zeit und Cleld erspart durch einfache Festsetzung des zuschlagfreien Verkaufspreises bei Ge währung von mindestens 40°/» Rabatt, wodurch sich alle weiteren De batten, Beschlüsse, wesentliche Statutenänderungen und Anfeindungen erübrigen würden. Schließen sich gewisse Verleger einem solchen B örsen verein s-Be- schlnsse nicht an, so werden deren Erzeugnisse sich durch weitere Er hebung des Tenerungszuschlages von 20 Prozent für minder rabat- tierte Werke um mindestens 30 Prozent verteuern und diese Verleger letzten Endes selbst die Leidtragenden sein. Zu den Zuschlägen von 20 Prozent selbst und den Ausführungen des Herrn Carl Rölle in Natrbor (Nr. 200) möchte ich doch feststellen, daß dev geringste Rabatt von 25 Prozent, vom Ordinärpreise gerechnet, zuzüglich 20 Prozent Zuschlag, gleichfalls vom Ordinärpreis gerechnet, 60 Prozent Verdienst vom Nettopreis ergibt, welcher Satz im soliden kaufmännischen Leben wohl kaum gang und gebe ist. Bei den meist üb lich gewesenen 33^ Prozent Rabatt macht der Verdienst nach kauf männischer Berechnung (vom Netto) 80 Prozent, woraus ersicht lich ist, daß der Wprozentigc Zuschlag bei anständiger Verlegerrabat tierung ein Unding ist und bei genauerer Betrachtung als Wucher ange sehen werden kann. Auch geht cs nicht an, daß in den meisten Fällen der Sortimenter an einem verkauften Werke mehr verdient, als der Papierfabrikant, Buchdrucker, Buchbinder mit Nebenbranchen (Cellulose, Schriften, Lei nen, Leder, Farbelieferungen) usw. und die Autoren, Illustratoren und Verleger zusammen genommen!! l Verpackung bei direkten Sendungen in der Höhe der Selbst kosten zu verlangen, ist ein im ganzen Handel üblicher Modus, ins besondere wenn es sich um besonders sorgfältige Verpackung (in Well pappe, Karton usw.) handelt, di« z. B. sin Kunstmappen erforderlich ist, wofür bereits vor dem Kriege die damals weniger kostbaren Pappen, Futterale usw. berechnet wurden. Daß Firmen wie Morawe L Scheffelt in Berlin, F. A. Brvckhans in Leipzig und — in Verfolg meines Vorschlages — auch meine be scheidene Firma bereits erhöhte Rabatte mid günstige Bezugsbedingun gen bei Fortfall der Zuschläge gewährt haben, sollte die Verleger zu weiterem Entgegenkommen an die Sortimenter und zur Nachahmung anspornrn. Berlin-Steglitz, am 18. September 1920. I. Hiemesch, i. Fa. Hermatverlag M. Hiemesch L Co. Gebunden oder broschiert. Die Unsitte, vom Verleger alle erdenklichen Bücher gebunden zu bestellen, die dieser nur broschiert liefert, nimmt immer mehr zu. Fängt der Expedient erst an, anzufragen, ob er statt gebunden — broschiert liefern soll, dann kommt zumeist die unfreundliche Antwort: der Kunde will das Gewünschte sofort haben, einerlei vb gebunden oder broschiert. Wird aber einmal im Interesse sofortiger Befriedigung broschiert statt gebunden expediert, dann ist es auch nicht recht. Es wäre sehr zu wünschen, wenn bei allen Bestellungen genau be merkt würbe: nur gebunden ober gebunden, wenn vor handen. Bei der schwierigen Beschaffung von Einbänden können jetzt manche Bücher, die sonst vom Verleger gebunden geführt wurden, nur noch broschiert geliefert werden. M. Verantwort!. Ncd. t. V.: N i ch a r d A l b e r t t. — Perlon: DerBörsenvcrcin der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 lBuchhändlerhauSs. 1152
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder