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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1851
- Strukturtyp
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- 1851-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1851
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- Deutsch
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456 33 aber den Zettel zurück, mit dem Bemerken: steht gegen baar zu Diensten. Bin ich recht unterrichtet, und ich glaube es zu sein, so hat Herr Keil als Träger der Firma K. öle Co. keinerlei Besitz- titel von dem Verlag Jul. M., sondern ist dafür nur Commiss. ganz in dem Sinne, wie's die Praxis hier am Orte giebt. Ich ging so fort vor die rechte Schmiede, und fragte, ob in Beziehung auf meine Handlung besondere Gründe Vorlagen und ob an den Com. dicser- halb eine Instruction gegeben worden. Ich bekam die Antwort, man habe keinen Grund, so gegen mich zu handeln. Aus dieser Thatsache entsteht wohl folgerecht die Frage: Hat ein Leipziger Commissionair das Recht, willkürlich über das ihm anver traute, also fremdes Eigenthum zu verfügen, und zwar gegen einen Consumenten seines Geschäftsfreundes? — So weit ich, „was Rech tens ist" erfasse, kann ich diese Frage nur mit Nein beantworten.— Herr Keil als Träger der Firma K. ck Co. hat also in die Rechte An derer gegriffen und seine Pflicht gänzlich verkannt. Ist das Anfkündigcn des Crcdits bei triftigen Gründen unter ehrliebcnden und denkenden Geschäftsleuten immer etwas sehr Kränken des, wie weit empörender muß es nicht für den sein, der davon getroffen wird, wenn keine triftigen Gründe vorlicgen, sondern nur Launen oder die Gewohnheit in dem Sortimcntshändler nur einen zudring lichen Bettler zu erkennen, der sein Dasein fristet von den Brosamen, die von der Herren Tisch fallen, den Beweggrund dazu gegeben haben. — Wenn in irgend einem Erwcrbzwcig Handlungen dieser Art Vorkommen, und cs wird über den Verfall und die zunehmende Noth in denselben täglich geklagt, kann man da nicht glauben, es sei auch nur der geringste Schimmer von Wahrheit darin? Nur Eins scheint mir dem gänzlichen Verfall nahe zu sein, ohne das wir weder leben noch handeln sollten. — Leipzig, im April 1851. C- H. Reclam sen. Ueber das Circulair der Pesther Buchhandlungen vom 2». Februar 1831. In den verschiedenen Entgegnungen auf das Circulair der Pesthcr Collcgen, über das Etablissements-Rundschreiben der Herren Lantosy und Lampel, ist zwar viel Gehässiges, doch nichts gesagt, was das ausgesprochene Urtheil über das Auftreten jener Firma auch nur einigermaßen entkräftigt. Verdächtigungen aus bloscgoistischen Gründen sind verächtlicher Natur, doch dazu hat jene Corporation, die, wenn auch von den Zeitereignissen so hart betroffen, wie keine andere, ihre Feder nicht hergeliehen. Ehe die obrigkeitliche Bewilligung erfolgt war, wurde besagtes Etablissemcnts-Circulair an die auswärtigen, doch an keine Pesther Handlung versandt; die Unrcchtmäßigkeit solchen Verfahrens, diese Ueberraschung, so wie die auffallenden Wendungen in dem Circu- lair, die darin sich deutlich aussprcchcndc Unkenntniß des Pesther Buchhandels, und Herrn Lantosy's plötzliche Erscheinung im Kreise der auswärtigen Buchhändler, waren gerechtfertigte Motive, daß die Pesther Buchhändler sich gegen eine Genossenschaft aussprachcn, deren Existenz sic erst von auswärts in Erfahrung brachten. Der neue Compagnon, Herr Lampel, hat durch das Circulair, welches er mit Mottis, als „viribus unitis" — unsere Politik rc. durchflochten, eine so innige Verschmelzung mit Herrn Lantosy's bisherigem Handel documentirt, daß kein Grund vorhanden ist, auf diesen Herrn eine andere Ansicht zu übertragen, als wozu er sich selbst in seinem Circulair bekennt. — Der Leipziger Protector der neuen Firma hat sich nicht ge scheut, um derselben Credit zu verschaffen, bei mehrern Verlegern den Grund hervorzuheben, daß die Herren L. und L. darum Ver trauen verdienen, weil sie nicht wie manche andere Pesther Colle- qen, durch die Zeitereignisse gelitten haben; diese Bemerkung ent behrt wahrlich so sehr aller Anständigkeit und Humanität, daß man sie nur mit Entrüstung lesen kann. Dies war auch der Haupt-Beweggrund zum Erlaß des Rundschreibens der Pesther Buchhandlungen, welche sonst gewiß die Sache keiner Erwiderung werth gehalten hätten. Dieses sind die Ansichten eines Collcgen, der es, nebenbei ge sagt, in Berücksichtigung derUmständeganzlogisch und gerechtfertigt findet, wenn die Pesther Buchhandlungen an die Verleger das Ersuchen stellten „bei Bücheranzeigen in den Zeitungen jede Zusammenstellung mit der neuen Firmazuvermeiden. **bi. Berlin, 22. April 1851. In einem Rescript des Ministers des Innern an die Regie rungen v- 30. März 1851 heißt cs unter Andcrm: Bei dieser Gelegenheit kan» ich nicht umhin, der königlichen Re gierung auf das Dringendste anzucmpfehlcn, gegen die Producte einer der Ordnung und Sitte feindlichen Presse mit aller Energie zu ver fahren und danach sämmtliche Polizeibehörden mit strenger Anweisung zu versehen. Schriften oder Artikel, welche durch Angriffe auf die Re gierung das Vertrauen untergraben, oder die Liebe zum Könige und zum Vaterlande, auf welcher wesentlich die Kraft des Staats beruht, unterwühlen, sind sofort mit Beschlag zu belegen und dem Staatsan walt zur weitern Veranlassung zu übergeben. Gegen Beamte, welche in dieser Beziehung lässig verfahren, ist ohne Weiteres mit Einleitung der Disciplinaruntersuchung, resp. Amtssuspension, vorzugchen. Wien, 17. April 1851. Die zur Bestimmung der Verkaufspreise ausländischer Bücher in Papiergeld, erwählte und bevollmächtigte Section hat in ihrer Sitzung vom 16. April Nachfolgendes einstimmig beschlossen: 1) der ausländische Thalcr soll mit 2 fl. C.-Mzc. Papiergeld be rechnet werden und sofort ganz analog 1 N-s mit 4 kr. und 1 G-s mit 5 kr.; 2) der französ. Franc mit 40 kr., endlich: 3) der englische Schilling mit 48 kr-, wofern nicht etwa binnen 3 Tagen in Beziehung auf diesen dritten Punkt eine Rekla mation stattsindet. Diese Bestimmungen haben vom 22. d. M. an in's Leben zu treten. Für Südveutschlaud. Warum wird für den süddeutschen Geschäftsbezirk nicht ein Commissionsplatz (am passendsten Frankfurt a. M.) gewählt! Die Zersplitterung durch zwei bis drei Commissionsortc taugt nichts, weil der Verkehr außerordentlich erschwert wird. Und dann die Einrichtung allgemeiner Francozuscndung auf diesem Platze einge führt, was nöthig ist! Kommt's nicht dazu, dann wäre Leipzig als einziger Commissionsplah am Vortheilhaftesten für vic Raschheit der Versendungen. 2. Miscellen. Ein Brief des in Turin erscheinenden Risorgimento aus Kon stantinopel vom l5. März meldet, daß dort die öffentliche Aufmerk samkeit in hohem Grade durch die Entdeckung eines unermeßlichen Schatzes griechischer Manuskripte von sehr hohem Alter erregt wurde, welche ein gelehrter Grieche in einer Höhle am Fuße des Berges Athos entdeckt habe. Nach dem Berichte des turiner Blattes ist die Wichtigkeit dieser Entdeckung unberechenbar, da sie eine sehr große Menge berühmter Werke ans Licht bringe, die von verschiedenen alten Schriftstellern angeführt worden, bis jetzt aber für vollständig verloren gehalten waren. Unter diesen kostbaren Rollen von sehr
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