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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1851
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1851-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1851
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- Deutsch
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444 32 ß. 11. Absatz. 2. Zum zweiten Absätze wäre der Zusatz wünschenswerth „daß die Placate an den Schaufenstern der Buchhändler hiervon ausge nommen sind", denn nach der bisherigen Praxis der hiesigen Poli zeibehörde müssen wir befürchten, daß jene Bestimmung auch auf die Placate an den Schaufenstern angewandt werde. In Betreff der Paragraphen 13, 14 und 19 beziehen wir uns auf unsere Petition vom 8. Februar d. I. §- 31. Warum die Aburtheilung der Preßvergehen den Gcschwor- nen entzogen werden solle, vermögen wir um so weniger einzuschen, als diese Ausnahmebestimmung dem Artikel 94 der Verfassung gera dezu widerstreitet. Wir bitten den §. 31 einfach zu streichen. §- 36. Wiederholt bitten wir, den ganzen zweiten Absatz als überflüs sig oder zweideutig zu streichen; eventuell wäre dcrZusatz zu machen: „In Bezug auf die Verhaftung bei Preßvergehen und Preßverbrc- chen wird an den allgemeinen Bestimmungen nichts geändert." §- 37. Im Schlußsätze dieses Paragraphen ist eben so willkürlich als unrichtig angegeben, daß „bei Zeitungen und Zeitschriften die Ver öffentlichung erfolgt sein soll, sobald der Rcindruck des ersten Exem plars vollendet ist." So lange dieses erste Exemplar sich noch in der Druckerei, und nicht im Publicum befindet, ist es eben nicht ver öffentlicht. Es scheint also hier nur der gute oder schlimme Einfluß berücksichtigt zu sein, den die Lesung dieses ersten Ercmplars auf das Druckerpcrsonal haben könnte. Die Durchführung dieser Be stimmung würde aber andere nachtheiligc Folgen herbcizichen. Nicht selten kommt, namentlich bei Zeitungen, der Fall vor, daß einzelne Nummern, auch nach Vollendung desRcindrucks, ver worfen und maculirt werden, weil der Herausgeber bei erneuerter Durchsicht Bedenken trägt, sie zu veröffentlichen. Fände sich auf einem solchen Maculaturbogcn der Thatbcstand eines Preßvcr- gchcns, so müßte dies nach dem Buchstaben des Gesetzes so betrach tet werden, als ob die Veröffentlichung bereits erfolgt wäre. Daher wird der Schlußsatz als zweckwidrig zu streichen sein, in dem der erste Theil des Paragraphen auch für Zeitungen vollständig bezeichnend ist. §- 40- Hier würde wiederum der Deutlichkeit halber statt „in Commis sion" zu setzen sein „in Eomissionsvcrlag." §. 41. Dieser Parapraph steht mit den allgemeinen Rcchtsgrundsätzen in so grellem Gegensätze, daß wir wiederholt auf gänzliche Strei chung antragcn müssen. Es liegt nach unsrer Ansicht ein uner klärlicher Widerspruch in der Bestimmung, daß Jemand, der als nicht schuldig befunden wird, dennoch bcst rast werden soll. §. 48. Hier ist die Härte des alten Entwurfs unverändert in den neuen übcrgegangen. Da sehr leicht eine bloße Vergeßlichkeit zum Verkaufe eines verbotenen Buches Anlaß geben kann, so wäre eine Strafe von 5 bis 50 Thalern vollkommen hinreichend. Jene Härte gegen den Verkauf von verbotenen einheimischen Druckschriften erscheint um so auffallender, da das Verfahren bei außerpreußischen Schriften (§. 58.) viel milder ist. Außerdem machen wir darauf aufmerksam, daß die in diesem Paragraph verhängten, äußerst harten Strafen consequcnterwcise nicht nur die Gewerbtreibcnden treffen würden, sondern auch die Erben, welche nachgelassene Bibliotheken verkaufen, dicAuctionscommissarien, welche sie versteigern, die Vor münder rc., ja selbst die hohen Gerichtsbehörden, welche die Veräu ßerung des Nachlasses decrctiren. Auch wäre wohl näher zu bezeichnen, daß unterBeschlagnahme nicht die vorläufige polizeiliche, sondern die definitive richterliche zu verstehen sei. §.51. Da bei einer Prcßpolizei - Uebcrtretung wohl in den allerwenig sten Fällen eine strafbare Absicht, sondern meist nur eine Fahrlässig keit zu Grunde liegt, so beantragen wir, die Verjährungsfrist von 5 Jahren auf 6 Monate herabzusetzen. §. 54. Die Fassung dieses Paragraphen ist vieldeutig, und läßt der Willkür einen großen Spielraum. Der Gesetzgeber selbst würde wahrscheinlich in Verlegenheit kommen, wenn er näher angcbcn sollte, was er unter einem „Lächerlichmachen der Familie" verstanden habe. Besser würde es sein, für diesen Paragraphen die Fassung des §. 24 der Verordnung vom 30. Juni 1849 in Anwendung zu bringen. §. 57. Wir beziehen uns im Betreff dieses Paragraphen, welcher die Preßfreiheit in Bezug auf die Hälfte der deutschen Literatur ver nichtet, auf unsere frühere Petition. §. 58. Zu der großen Leichtigkeit, ein solches Verbot zu übersehen, steht selbst im Wiederholungsfälle der Verlust des Gewerbebetriebes in gar keinem Verhältnis. Unseres Erachtens dürfte die Strafe nur eine äußerst geringe Ordnungsstrafe sein, welche im Wiederholungs fälle nicht einmal zu verdoppeln wäre. Außerdem scheint uns das öffc n tli che Verbot ungnügend, vielmehr überall eine besondere Bekanntmachung nothwcndig, analog der bisherigen Praxis. §. 60. Wiewohl aus verschiedenen Paragraphen des Gesetzentwurfs schon die Absicht hcrvorzugehen scheint, daß die nach der Gewerbe ordnung fast unbegränzt zulässige Entziehung des Gewerbebetriebs nur in den vom Gesetzentwurf speciell angegebenen Fallen eintretcn soll, so legen wir doch ein besonderes Gewicht darauf, daß noch aus drücklich die §§. 48, 71 — 74 der Allgemeinen Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 für aufgehoben erklärt werden. Berlin, den 10. April 1851. Wir verharren ehrfurchtsvoll die Buchhändler und Buchdru ckcrcibesitzcr: (Folgen die Unterschriften.) Neuigkeiten der ausländischen Literatur. (Mitgetheilt von Wfg. Gerhard.) Englische Literatur. Ununin, »ixron ?. 1., supernatursl illusions. 2 vols. in I. 8. 1-on- äon. 16 s. Inn Oxi-nrinxir ok tke ^nglican Okurck illustratell. 8. Oxkorrl, Par ker. 10 s. 6 ä. Oi-xusni», 6nnv., Max Ootton: a pampklet, giving full ancl complete Instruction« kor tke 6rowtk ans Oultivation ok Plax; its present anä prospective IVlarkets, Lc. 8. 1-onllon. 1 s. Oorro«, 8 p., pktkisis null tke 8tetkoscope: s Ooncise practica! 6u!tle to tlie pk^sical Diagoosis of Oonsumption. 12. Donclon. 3 s. 6 <1. Von, 1. 8-, ans Llrrisins, 1. 8., Kllectrical ps^okolog)'; or, tbe Llec- trical pkilosopk^ ok lVlental Impression«, incluclinga dlsw pkilosopk^ ok 8Ieep anä os Oonsciousness. Uevisell ancl ellitell k^ N. 6. Dar ling. 12. 1-onilon. 3 s. poansrna, l'noiaxs, Lrerarll Iknstall; a tale ok tke Xakkir War«. 3 vols. post 8. 1-onllon. 31 s. 6 <1. Xox, W., ^ 8riek Niskor;' ok Wesle^an Ulissious nn tke Western Ooast ok America, inclucling Uiograpkical 8ketckes ok all tke INis- sionaries vvko kave Dies in tkat Important pielll ok 1-abour, src. 8. Doniloo. 10 s. 6 ä. Nsnn, W. N., na. Oox, ans na. Hl. tlooo, Uiogrspkicsl 4nnals ok tke Nebrevv Xation, krom tke Xarliest limes to tke Destruktion ok
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