Erjcheint außer Sonntags täglich. — Bis früh 9 Uhr eingehende Äntelgen kommen in der nächsten Nummer zur Aufnahme. Börsenblatt für den Bkiträge für da« Börsenblatt sind an die Redaktion, — Anieigen aber an die Srpedition deSseldni ja senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum veS BörscnlirreinS der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Mittwoch den 6. April. 1870 Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Auch in der nächsten Ostcrmesse soll eine am 13. Mai beginnende und am 21. Mai endende Ausstellung von neuen Düchcrn, Musikalien und Kunstsachen im untern, links vom Eingang belegcncn Saale des Börsengebäudcs stattftnden. Um den Ausstellungen eine immer größere Bedeutung zu verschaffen und der Ordnung wegen haben wir die nachfolgenden Bestimmungen getroffen: 1. Alle Erzeugnisse des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels, nicht minder Probearbeiten von Zeichnern, Kupfer stechern, Holzschneidern, Lithographen und sonstige Artikel, welche Verkanfsgegenständc des Buch-, Musikalien- und Kunsthandels zu bilden pflegen, werden zur Ausstellung zugelaffen. Die früher gestattete Aufstellung neuer Maschinen, Maschinentheile, Instrumente n. s. w. ist auch in diesem Jahre wegen be schränkten Raumes unzulässig. Erläuterungsweise fügen wir hinzu, daß bereits allgemein versandte und jedem Buchhändler auch ander weitig zugängliche Artikel zur Ausstellung sich im Allgemeinen nicht eignen und daß wir uns Vorbehalten, solche Artikel, sowie diejenigen, die ihrer Natur nach cinenZusammcnhang mit der literarischen Industrie nicht erkennen lassen, nach Befinden zurückzuweisen. Dagegen ist es erwünscht, wenn die in der Herstellung begriffenen hervorragenden Unter nehmungen (fertige Druckbogen, Illustrationen rc.), ebenso Pracht - und andere bedeutende Werke, die nur fest und baar geliefert werden, Berücksichtigung finden. Derartige Sendungen sind zu adrcssiren: an die Ausstellungscommission in der Buchhändler-Börse. §. 2. Allen für die Ausstellung gemachten Sendungen ist eine Begleitfactur in duplo beizufügcn, auf welcher die Ordinär- und Nettopreise, sowie sonstige Bezugsbedingungen anzugeben sind. 8. 3. Auf den auszustcllendcn Gegenständen darf der Nettopreis nicht vermerkt sein. Hierher gehörige Anfragen nach den ihm vom Aussteller cingcsandten Notizen zu beantworten, ist der von uns mit der Ausstellung beauftragte Beamte angewiesen. 8- 4. Vor dem Schluß der Ausstellung, in diesen: Jahr am 21. Mai, dürfen die für dieselbe gelieferten Gegenstände von Seiten der Aussteller nicht zurückgenommen werden. 8. 5. Das Ausstellungslocal darf seitens der Aussteller als Verkanfsstand für das Publicum nicht benutzt werden. 8- 6. Die Aussteller tragen für die von ihnen ausgestellten Gegenstände die Fracht nach und von Leipzig. Die Leitung der Ausstellung ist für die bevorstehende Ostermesse wieder Herrn Ferd. Seidel von uns übertragen worden, und sind die auszustcllcnden Gegenstände spätestens bis zum 7. Mai an die oben angegebene Adresse einzusendcn. Für später eingehende Gegenstände kann weder die Annahme, noch die zweck mäßige Aufstellung gewährleistet werden. . Berlin, Bonn und Leipzig, den 4. April 1870. ^ Der Vorstand des Sörsenvereins der Deutschen Suchhändler. Julius Springer. Gustav Marcus. Franz Wagner. Sikbcnunddreißigster Jahrgang. 168