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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1870
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- 1870-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1870
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73. 31. März. Nichtamtlicher Theil. 1095 die Sachen frciacgeben sind, mit anderen Worte», wenn die Sachen nachge- drnckt werden können. Meine Herren, erlauben Sie mir, Sic zurllckzuführc» auf die Periode, wo der Nachdruck am meisten blühte. Zn welcher Zeit haben denn die großen Heroen unserer deutschen klassischen Literatur gearbeitet und gewirkt? Sic haben wesentlich gewirkt zum Theil ganz in der Periode der Nachdruckö- blüthc, zum Tbcil fielen wenigstens ihre letzten Jahre noch in diese Vlüthe hinein, denn der Nachdruck blühte ganz besonders etwa in den ersten vier Dccennicn dieses Jahrhunderts. Damals also war der Nachdruck thatsächlich frei. Schiller, Goethe und Wieland sind nachgcdruckt worden in der aller- anSaicbigstcn Weise. Damals war cS also nicht die Verthcuerung dcS lite rarischen ProducicS, was das Publicum verhindert hat, dasselbe zu genießen. Sind denn aber die große» Heroen unserer Literatur wirklich während der Zeit, wo der Nachdruck blühte, von dem Publicum so genossen worden, mit solcher Ausgiebigkeit, daß darin irgend eine Förderung gelegen hätte? Nicht im allcriniudestcn, sondern später erst hat unsere Nation anaefangen, sic vollständig zu erkennen und ihnen näher zu treten. Also die Billigkeit, die Freigabe der Sachen war durchaus kein Mittel, daö Volk mehr anzutrciben, von diesen geistigen Früchten Gebrauch zu mache». An diesen einen Grund aber, daß wir nnS anzuichliehcn haben an unsere bisherige Rcchtsentwickc- lung, und daß, wenn wir dieselbe verlassen sollen, erst schlagende Gründe dafür angeführt werden müßten, warum wir etwas Anderes nehmen sollten, an diesen einen Grund schließe ich einen ganz anderen und ich gestehe, daß der letztere für mich durchschlagend ist und den Kern der Sache bildet. Meine Herren, wir sind nicht frei in dieser Angelegenheit, wir haben nicht völlig sreie Bahn, denn wir haben in dieser Angelegenheit das allerstärkstc Interesse, nnS nicht von Süddcntschland zu trennen. DaS schreibt uns den Weg vor, den wir hier zu gehen haben. Das Gesetz, welches wir machen, erstreckt sich allerdings aus den Norddeutschen Bund, aber eö umfaßt doch die ganze deutsche Literatur. ES ist ein Gesetz, welches sich factisch auf den Süden erstrecken wird, wie auf den Norden, in der deutschen Wissenschaft, in der deutschen Literatur gibt cs zur Zeit eine Mainlinie nicht und soll cö auch nicht geben, und Sic würden sic schassen, wenn Sic hier sich von Süd deutschland trennen wollten. Süddcntschland und Oesterreich haben sich erst vor einer Reihe von Jahren den Bestimmungen angcschlosscn, die in Nord- dcntschland geherrscht haben, sic haben jetzt sämmtlich den Schuh ans Lebens zeit und aus 30 Jahre nach dem Tode hinaus; diese Staaten sind nicht in der Lage, mit solcher Leichtigkeit ans einmal die Gesetzgebung wieder zu ändern, die erst vor einer kurzen Reihe von Jahren in Wirksamkeit getreten ist, und welche Wirkung cintrcten würde, wenn im Norden ein kürzerer und geringerer Schutz dcS literarischen EigenthnmS vorhanden wäre, als im Süden, das ist in der That schwer abzusehcn. Das Eine ist klar zu sehen, daß die ganzen Ucbelständc der früheren Nachdrnckspcriode wieder cintrcten würden; daß die Schriftsteller sich nicht dabei Wohlbefinden, und daß die Bevölkerung selbst keinen Vortheil davon hat, das haben wir in der damaligen Periode gesehen. Ich weiß, cS ist gesagt worden, Süddeutschland müsse sofort wieder dem Norddeutschen Bunde folgen, wenn der Norddeutsche Bund mit dieser Gesetzgebung vergeht. Meine Herren, daö mag in manchen Dingen so sein, gerade in dieser Angelegenheit aber wird cs ganz gewiß nicht der Fall sein. Süddcntschland hat zunächst gar keinen Nachthcil davon, wenn wir nnS von ihm loötrcnncn, cS hat aber einen sehr großen Vortheil davon, eö hat unter anderm den Vortheil der Schadcnsrendc, cs hat den Vortheil zu sehen, daß wir einen Politischen Fehler machen, wenn wir nnS in dieser Angelegen heit von ihm scheiden, wenn wir gewaltsam in unsere Wissenschaft und Literatur hinein eine Mainlinic ziehen, wie wir im Begriff sind, cs zu ihn», wenn wir in diesem wesentlichsten Prinzip von den bishe rigen Verhältnissen abweichcn wollten, cö hat den Vortheil, daß der wissenschaftliche Verlag dann ans Norddentschland sich nach Süd- dcutschland flüchtet. Und, meine Herren, wer sind denn Diejenigen, denen wir den EigcnthumSschutz in diesem Gesetze angcdcihcn lassen wollen oder nicht wollen, wer sind denn Diejenigen, bei denen eö sich also darum handelt, ob der Norden ihnen einen geringeren Eigenthumöschntz gewähren soll, als der Süden? Es ist daS Kostbarste, was die deutsche Nation hat, eö ist das Einzige, was die deutsche Nation noch nngcthcilt hat, denn es ist die deutsche Wissenschaft, cs sind die deutschen Schriftsteller, um die cö sich handelt; soll cö der Norddeutsche Bund sein, der zuerst hintritt und diesem edelsten deut schen Gute einen geringeren Schutz gewährt, als er bisher gewährt worden ist? Oder soll man die Parallele in der Zukunft so ziehen, daß die deutsche Wissenschaft und die deutschen Schriftsteller sagen müssen: in, Südbnnd und in Oesterreich sind wir besser geschützt; der Norden hat bald nach seiner Constitnirnng den Schutz, den wir bis dahin genossen, uns entzogen ? Und, meine Herren, wer sind denn spccicll uns Norddeutschen und den, nord deutschen Reichstage gegenüber die Männer, um deren Schutz cö sich hier handelt? In welcher Stellung steht denn die deutsche Wissenschaft, die deutsche Presse gerade der deutschen Entwickelung gegenüber, wie sic sich im Norddeutschen Bund verkörpert hat? Wer sind denn die besten Stützen unserer ganzen nationalen Entwickelung gewesen? Keiner von Ihnen wird leugnen können: ganz wesentlich sind die Vorarbeiter und die Förderer unserer deutschen Entwickelung unsere deutschen Schriftsteller gewesen. ES ist neulich an dieser Stelle mit beredten Worten darauf hingewrcsen worden, welche politische Nothwendigkeit gerade für uns vorliege, daß die sogenannte besitzlose Intelligenz nicht ausgeschlossen sei von unserer politischen Bcrathung. Meine Herren, diese besitzlose Intelligenz — und ich anerkenne vollständig die Richtigkeit dcS damals Gesagten — diese besitzlose Intelligenz ist cS, um deren vermögcnSrechtlichen Schutz es sich hier handelt; diese besitzlose In telligenz ist eS, der wir anstatt unserer deutschen Rcchtsentwickclung und unseres deutschen Rechtsschutzes den englischen Schutz gewähren sollen, die wir mindern sollen in dem, was sie bisher hatte. Nach meinem Dafürhalten, meine Herren, kann in der That kaum ein politisch grö ßerer Fehler begangen werden, als wenn wir in den ersten Jahren unseres Bestehens dem Süden cS so leicht machen wollen, die Sympathien von uns abzuwenden und sie sich zuzuwcndcn. Denn wenn wir den Arbeitern des Geistes, die in der That unter großen Mühen und Entbehrungen für unsere geistige Nahrung sorgen, Denen, auf deren Arbeit das geistige Leben der Nation beruht, Denen, die seit Jahren die Vorkämpfer der nationalen Ent wickelung gewesen sind, und cs noch sind, Denen, die die trenesten Bundes genossen gerade unseres nationalen Strebens sind, meine Herren, wenn wir denen, nachdem sie das gcthan haben und noch thun, wenn wir diesen Stützen unseres Norddeutschen Bundes so lau und karg gegenübertrete», wenn wir denen kärger gcgenübcrtrcten in der Gewährung von VcrmögcnS- schutz, als dem Arbeiter, der mit seiner Körpcrkraft arbeitet, können Sic sich wundern, wenn dann gesagt wird, im Norddeutschen Bunde und im nord deutschen Reichstag mag die Vertretung der nationalen Interessen eine zweck mäßige sein, aber für die höheren, für die geistigen Interessen findet sich keine Sympathie, kein Verständlich. Um diese Vertretung geistiger Interessen handelt cS sich in diesem Falle. Allerdings ist das Gesetz weiter nichts als ein vcrmögensrcchtlicher Schutz und beabsichtigt keinen andern Schutz, als den, aber cS beabsichtigt einen vcrmögensrechtlichen Schutz für Diejenigen, auf denen unsere ganze geistige Bildung beruht. Was das gesammtc Deutsch land denen schuldig ist, muß das hier erst noch gesagt werden? Ich bitte und wünsche, daß der Norddeutsche Reichstag diesen Dank nicht dadurch kürzt, daß er den Eigcnthumsschntz ihnen gegenüber kärglicher gewährt, als er es jedem einfachen Arbeiter gegenüber thut. Deshalb bitte ich dringend und angelegentlich, daß Sie das Gesetz nur in solcher Fassung annchmcn, wodurch wir mit dem Süden in dieser Beziehung auf einem Niveau bleiben, daß Sic vor allen Dingen das Prinzip des Gesetzes nicht ändern, welches beruht in der Schutzfrist auf Lebenszeit und dreißig Jahre nach dem Tode. Ich für mein Theil muß gestehen, daß, wenn irgend eine andere Schutzfrist gestellt würde, ich eö für besser halten würde, wenn dies Gesetz überhaupt nicht zu Stande käme, damit nicht ein so scharfer Schnitt gemacht wcrde zwischcn dem Süden und Norddeutschland, zwischen der deutschen Wisscnschaftdes Südens und Nordens, denn cs gibt nur Eine deutsche Wissenschaft und Literatur. Sie soll nicht getheilt werden. Ich empfehle Ihnen angelegentlich die Annahme des §. 8. des Entwurfs. Vice-Präsident Fürst zu Hohenlohe Herzog von Ujcst: Der Ab geordnete Duncker hat daS Wort. Abgeordneter Duncker: Meine Herren, ich will an dieser Stelle nicht noch einmal auf die Erörterungen cingehcn über daö Wesen des Autoren rechtes, sondern lediglich vom Standpunkte desselben aus daö zu §. 8. von Ilr. Becker und mir gestellte Amendement, also die Verkürzung der Schutz frist, gegenüber den Einwendungen einiger Vorredner vertheidigen. Ich glaube, meine Herren, daß von beiden Seiten sowohl Diejenigen, die das Gesetz, wie cs die Regierung vorgclegt hat, vertheidigen, als auch Diejenigen, die cö bisher, wenigstens in diesem Hause, angegriffen haben, in der Heftigkeit der Beweisführung und der Ausschließlichkeit der daraus gezogenen Folgerungen weit über das Ziel hinausgegangcn sind. Ich habe neulich schon angedculct, daß nach den Voraussetzungen, die der Abgeordnete Braun in seiner ersten Rede gestellt hat, er eigentlich hätte dazu kommen müssen» das Autorenrecht ganz aufzuhcbcn. Indessen, davon ist man ja abaegangen, und cs ist also nicht mehr nöthig, dies Recht selbst sicher zu stellen, auch die ewige Dauer des Autorenrechts, die der erste Vorredner angcdcntet hat, und welches — das muß ich ihm eiftgegcnhaltcn — allerdings ein Weg ist, der schon einmal betrete» war, denn daö allgemeine preußische Land- recht stand wesentlich ans diesem Standpunkte, also diese ewige Dauer des Autorenrechts, auch sic kommt heute bei uns nicht mehr in Frage. Denn jener erste Redner hat cs nicht einmal gewagt in Aussicht auf die Chancen, die ein solcher Vorschlag haben würde, einen derartigen Antrag wirklich zu stellen, er hat ihn nur als etwas WünschenSwcrthcö signalisirt. Es kann sich also bei der Formulirung des Gesetzes, da von allen Seiten zugegeben wird, es soll daö Autorenrecht bestehen, da ferner zugegeben wird, daS Autorenrecht soll kein ewiges sein, doch nur um die richtige Formulirung» um die zweckmäßige Abgrenzung der Dauer handeln, und das sind Fragen» die man mit aller Ruhe und daher — wie der erste Herr Vorredner mir nachgesagt hat — allerdings selbst mit seidenen Handschuhen behandeln kann — ohne nach der einen oder anderen Richtung hin in Harnisch zu. gerathcn oder die Folgen der Maßregeln zu übertreiben, und ich werde
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