Erscheint jeden Dienstag u. Freitag i während der Buchhändler-Messe, zu Ostern täglich. Börsenblatt für dm rutschen Buchhand und die Alle Zusendungen für daS Börsenblatt sind an die Redaction zu richten. mit ihm verwandten Geschäftszweige. M 14. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Freitag am 18. Februar. Amtlicher T h e i l. 1848. Bekanntmachung. In den Börsenverein wurde als Mitglied ausgenommen: Herr Wenzel Heß in Prag. Jena, Leipzig und Berlin, den 12. Februar 1848. Der Börsenvorftand. Fr. I. Frommann. W. Vogel. H. Schnitze. Bekanntmachung. In gestriger Generalversammlung sind durch Stimmenmehrheit gewählt worden: zu Revisoren der Jahresrechnungen von 1847 Herr WA. Barth. - P. E. Maino ni. - Fr. Volckmar und zur Mitbeaufsichtigung der Bestellanstalt für das Jahr 1848: Herr Fr. Volckmar. - W. Engelmann. - F-W. Einhorn. - F-L. Gebhardt. - E-F.E. Langbein. - B- Hermann. Leipzig, 15. Februar 1848. Pie Pcputirtcn des Duchhandcls zu Leipzig. Bekanntmachung. Der Buchhandlung unter der Firma: Earl En obloch in Leipzig ist, wie hierdurch bekannt gemacht wird, in Gemäsheit tz. 28 der Ver ordnung vom 5. Februar 1844, die Angelegenheiten der Presse be treffend, zum Vertriebe der Schrift: „Nachtrag zur Schrift: Meine Betheiligung an der Rathsherr Leu'schen Mordgeschichte und Appellation an die öffentliche Meinung von vr. Kasimir Pfvffer. Zürich, Verlag von Orell, Füßli L Comp. 1848. 8. 86 S. u. 2 S. Nachwort" der erforderliche Erlau bnißschein ausgefertigt worden. Leipzig, den 15. Februar 1848. Königlich Sächsische Kreis-Direction. Fünfzehnter Jahrgang. Zur Prcßgesctzgebuug in Preußen. Die Verordnung wegen des Verbotes der Artikel des literarischen Instituts in Herisau lautet: „In Folge der Beschlüsse der Deutschen Bundesversammlung vom 18. Februar und 17. Juni d. I. bestimme Ich hierdurch für den ganzen Umfang der Monarchie, daß für Verlags- und Kommissionsartikel des vor maligen literarischen Instituts zu Herisau, jetzt der M. Schläpferschen Buchhandlung daselbst, eine Dcbitserlaubniß nicht mehr ertheilt und der Debit bisher erlaubter Verlags - und Kommissions-Artikel des genannten literarischen Instituts und der genannten Buchhandlung nur noch in so weit gestattet sein soll, als es zur Aufräumung der, schon vor Publikation des gegenwärtigen Erlasses von inländischen Buchhändlern wirklich ange kauften Exemplare nbthig ist, deren Zahl die Polizeibehörde deshalb bei jedem zur getreuen Angabe hierüber verpflichteten Buchhändler genau fcst- zustellcn hat. — Im Üebrigen soll der Debit sämmtlicher jetzigen und zu künftigen Verlags- und Kommissionsarlikel des literarischen Instituts zu Herisau und der M. Schläpferschen Buchhandlung bei Vermeidung der an zuwendenden Strafe bis auf Weiteres gänzlich verboten sein." Sanssouci, den 24. October 1847. Friedrich Wilhelm. An das Staatsministerium. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig am 14. u. 15. Febr- 1848. Barth i» Leipzig. 1194. lorirns,! siir prslet. Lkemie, krsx. von 0.1<. ILrllmsnn u. N. iss. iVIar- cksnä. 1allrg.I848.43.öä. I.Ükt. xr.8. pro43.—4b.8ü. oll.24Nkte.*8^ Gustav Bcthgc in Berlin. 1196. Hanf, D. A., bewährtes Mittel, um das Jahnen der Kinder zu erleich tern rc. 8.1847. In Comm. Geh. * ^ 1196. Kuntz,E. W. Th-, Antritts-Predigt, gehalten am 18. Sonntage nach Trinitatis, d.3.Octbr. 1847 in Berlin, gr.8. In Comm. Geh. **2^R-k 1197. Zeitschrift d. landwirthschaftl. Prov.-Vcreins f. d. Mark Brandenburg rc., red. von E.v.Schlicht. 7.Bd. I.Hft. gr.8. In Comm. pro3 Hfte. *1^,^ 29