Erscheint jeden Dienstag n. Freitag; während der Buchhändler . Messe zu Ostern täglich. Börsenblatt für den Alle Zusendungen für da» Börsenblatt sind an die Redaktion zu richten. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Gigcnthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Freitag am 23. April. 1847. Amtlicher T h e i l. Bekanntmach u n g. Die Ausstellung von neuen Büchern und Kunstsachen wird anch in der bevorstehenden Messe wie seither im untern Saale des Börsengebäudes staltsinden. Die hierzu bestimmten Artikel sind mit Factur und Preisangabe an Herrn Georg Wigand, der sich auch diesmal zur Annahme gütigst bereit erklärt hat, einzusenden. Jena, Leipzig und Berlin, den 14. April 1247. Der Börsenvorstand. Fr. I. Frommann. W. Vogel. H. Kchulhc. B c k an u t m a ch u u g. Der Buchhandlung unter der Firma: C. F. D ö rsflin g in Leip zig ist, wie hierdurch bekannt gemacht wird, in Gemäßheit § 28 der Verordnung vom 5. Februar 1844, die Angelegenheiten der Presse betreffend, zum Vertriebe der Schrift: „Die Reise auf gemeinschaftliche Kosten, unternommen von einer Gesell schaft von Schriftstellern und Künstlern. Erster Band. Lieferung II. Spanien und die Spanier. Brüssel und Leipzig. Die Verlagsbuch handlung von Earl Muquardt. Druck von Delevignc u. Callewaert in Brüssel. 4. 16 S." der erforderliche Eclaubnißschein ausgefertigt worden. Leipzig, den 12. April 1847. Königlich Sächsische Kreis-Direction. Zur Preußische» Prcß-Gcsetzgcbung. No. 17 der Gesetzsammlung für die König!. Prcuß. Staaten enthält folgendes Patent: Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preu ßen re- Die deutsche Bundesversammlung hat am 14. Juni 1832 in ihrer 2!. Sitzung in näherer Erklärung des § 7 des in das Censuredict für die Preuß. Staaten von, 18. Ocl. 1819 aufgenommencn Bundesschlusses vom 20. Scpt. 1819 sich dahin vereinigt, daß der § 7 Absatz 2 *) des Bundestagsbeschlusscs vom 20. Sept. 1819 nicht in dem Sinne genommen werden könne, daß die dort genannten Verfasser, Herausgeber oder Verleger, wenn sie den Vorschriften dieses Beschlusses gemäß gehandelt haben, für die von ihnen verfaßten, her- »> Dieser lautet: Die Verfasser. Herausgeber und Verleger der unter der Hauxt. bestinimung de» § I begriffenen Schriften bleiben übrigens, wenn sie den Vorschriften diese» Beschlusses gemäß gehandelt haben, ovn aller weitern Verantwortung frei, und die in § ü erwähnten Aussprüche der Bundesversammlung werten ausschließend gegen die Schriften, nie gegen die Personen gerichtet. Vierzehnter Jahrgang. ausgcgebenen oder verlegten Schriften auch gegen die einzelnen Bundes staaten von aller weitern Verantwortung entbunden seienj di>ß es viel mehr eine selbstverstandene Sache sei, daß in dieser Beziehung die An wendung der Landcsgesctzc auf die durch die Presse begangenen Verbrechen oder Vergehen durch die Bundesgesetze keinerlei Beschränkung unterwor fen sei. Da in neuerer Zeit einzelne Unserer Gerichtshöfe dem gedachten tz 7 in Verbindung desselben mir Art. XIII. des Eensuredicts eine entgegenge setzte Auslegung gegeben haben, so machen Wir obigen Beschluß vom 14. Juni 1832 als eine authentische Erklärung des § 7 des in das Cen- surcdict vom 18. Oct. 1819 aufgenommenen Bundesbcschlusses vom 20. Sept. 1819 hiermit für Unsere Staaten öffentlich bekannt und verord nen, daß danach, insbesondere auch bei Auslegung und Anwendung des Art. XIII. des Eensuredicts vom 18. Oct. 1819 verfahren werde. Unser StaatSministerium hat die Aufnahme dieses Publicationspatents in die Gesetzsammlung zu veranlassen. Urkundlich unter Unserer Höchstcigenhändigen Unterschrift und beige drucktem König!. Jnsicgcl. Gegeben Berlin, 8. April 1847. (1>. 8.) Friedrich Wilhelm. Prinz von Preußen. v. Doyen. Mühlcr. Nvther. Eicyhorn. v. Thilc. v. Savigny. Gr. zu Stolberg. Uhden. Frh. v. Canitz, v. DüeSbcrg. Für den Minister des Innern: Math,». Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinrichs'schc» Buchh.) Angekommen in Leipzig am 19. u. 20. April 1847. Bacnsch in Magdeburg. 2787. Gewerbe-Ordnung, die allgem., v. 17. Jaiss. 1845. Nebst d.ergänzenden u. erläuternden Ministerial-Reskripten. Hrsg. v. W. G. v. d. Heyde- 8. Geb*i>!,.g