Erscheint jeden Dienstag u. Freitag: während der Buchhändler-Messe jN Ostern täglich. Börsenblatt Alle Zusendungen für das Börsenblatt sind an die Redaction zu richten. für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börscuvercins der deutschen Buchhändler. ^ 13. Leipzig, Freitag am 14. Februar. 1845. Amtlicher T h e i l. Bekanntmachung, die Aufnahme neuer Mitglieder in den Börsenverein betreffend. Um den in letzter Zeit wiederholt vorgckommenen Fall, daß die Aufnahme neuer Mitglieder wegen Mangelhaftigkeit der dazu erforderlichen Papiere beanstandet werden mußte, für die Zukunft möglichst zu verhüten, bringen wir hierdurch tz 2. unseres Statuts und das Formular der zu unterschreibenden Verpflichtung in Erinnerung. Der gedachte Z lautet folgendermaßen: Fähigkeit zur Aufnahme. Jeder Buch- und Kunsthändler, sowohl des Inlands, als des Auslands, kann zum Mitgliede des Borsenvereins ausgenommen werden. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1) der Nachweis legaler Berechtigung zu Betreibung des Buch- oder Kunsthandels; 2) die Einsendung des eigenhändig Unterzeichneten und von einer öffentlichen Behörde beglaubigten Circulairs, worin der Aufzunehmende sein Etablissement anzeigt; 3) die Ausstellung einer unbedingten und schriftlichen Verpflichtung, in allen Stücken dem Bdrsenstatut, sowie den statutenmäßigen Be schlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse sich zu unterwerfen, und insbesondere sich des Nachdrucks und des Nachdrucksvcrtriebes zu enthalten; endlich 4) die Bezahlung eines Eintrittsgeldes von zehn Lhalern im 21 Guldenfuß. Die unter 1, 2 und 3 bczcichncten Schriften sind dem Vorsteher mit dem Gesuch um Aufnahme zuzustellen und bleiben bei den Acten; der Vorstand hat selbige zu prüfen und vollzieht die Aufnahme sofort, wenn kein Bedenken dabei Statt findet, während im entgegen gesetzten Falle die Aufnahme bis zur Entscheidung der Generalversammlung ausgesetzt bleibt. Die Bekanntmachung der Aufnahme erfolgt im Börsenblatt. Die zu unterschreibende Verpflichtung lautet: Hierdurch übernimmt der Unterzeichnete die Verpflichtung, sich in allen Stücken dem Statut des Borsenvereins der deutschen Buch händler zu Leipzig, so wie den statutenmäßigen Beschlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse, bei Verlust der Mit gliedschaft, unweigerlich zu unterwerfen, und sich insbesondere des Nachdrucks und des Nachdruckvcrtriebes zu enthalten, im Fall persönlicher An wesenheit in Leipzig die Vermittelung der Vcrgleichsdcputation bei Streitigkeiten mit andern Mitgliedern des Vereins anzunchmcn, und den von der Generalversammlung festgesetzten jährlichen Beitrag von zwei Lhatern im 21 Guldenfuß pünktlich zu bezahlen. Lithographirte Exemplare der Verpflichtung können von jedem der Unterzeichneten Vorstands-Mitglieder bezogen werden. Stuttgart, Leipzig u. Berlin, d. 29. Januar 1845. Der Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. H. Erhard. S. Hirzrt. H. Schnitze. Zwölfter Jahrgang. 22