3987 113 3988 Bekanntmachun g. In dein Vereine der Buchhändler zu Leipzig haben sich seit unserer letzten Bekanntmachung vom 1. März d. I- folgende Veränderungen zugctragen: 1) Neu eingetreten in den Verein sind: Herr Friedrich B randstättcr, Firma Einhorns Verlagserpedition. Frau Johanne Christiane verw. Cichorius, Firma I-ibrsirie etrsngtzre. Herr Heinr. Wilhelm Hahn, Firma Hahn'sche Verlagsbuchhandlung. - Joh. Carl Friedr. Aug. Hentze, Firma Friedrich Hentze. - Carl Günther Orthaus, Firma G. C. OrthauS. - Julius En och Richter. - Carl Ernst Schaefer, Firma Ernst Scharfer. 2) Gestorben sind: Herr Friedr. Kistner. - August Gottlob Liebcski nd. - Carl Heinrich Reclam. 3) Aus dem Verein getreten sind: Herr Philipp v. Kincel. - Carl Gustav Probst. 4) Erloschen sind die Firmen: Neinh'old Beyer. C. G. Probst. 5) Verändert sind die Firmen: Mayer L Wigand in Gustav Mayer, welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Leipzig, den 31. Dccembcr 1844. Die Deputaten des Auchhandcls zu Leipzig. Bekanntmachung. In Gemäsheit §28 der Verordnung vom 5. Febr.1844, die Angelegenheiten der Presse betreffend, ist dem Buchhänd ler K- F. Köhler in Leipzig über die Schrift unter dem Titel: Uebcr Aufdebung und Ausweisung des Jesuitenordens in der Schweiz. Vortrag der Aargauischen Ehrengesandtschaft auf der eidgenössischen Lagsatzung zu Luzern, am 19. Au gust 1844. Von Augustin Keller, zweitem Gesandten des Standes Aargau. Aarau 1844. H. R- Sauerländcr, Sor timentsbuchhandlung. 8. 66 S. der Erlaubnißschein zum Vertriebe ausgefertigt worden. — Es wird daher Solches hierdurch bekannt gemacht. Leipzig, am 28. December 1844. KöniglichSächsischeKreis-Direction. Uebcr Freiexemplare.*) In Nro. 95 des Börsenblattes wurde ein Gegen stand zur Sprache gebracht, welcher für den gesumm ten Buchhandel von größerer Wichtigkeit ist, als man glau ben sollte; es handelt sich um die Lieferung von Freiexemplaren an Recensenten oder Jour nale. Eine nähere Beleuchtung und zwar von verschie denen Seiten und Gesichtspunkten, halte ich für sehr nütz lich, und nehme darum — in der Hoffnung, daß mein Beispiel andere, treffendere Urtheile veranlassen wird — keinen Anstand, meine deßfallsigen Erfahrungen mitzu- theilen. Dieselben beschränken sich freilich auf einzelne Literaturzweige, können also nur einseitig sein; sie ver dienen aber vielleicht doch einige Geltung, da sie auf langjährige Beobachtung und auf Thatsachen gestützt sind. In den ersten 10 — 12 Jahren meines Etablissements vergab ich etwa 25 — 30 Freiexemplare meiner sämmtli- chen neuen Verlagsartikel und glaube, daß es damals nicht ohne Nutzen war. Das Publikum hielt zu jener Zeit noch etwas auf Rccensionen, weil diese nicht, wie jetzt, größtmtheils aus Dankzeichcn der Beschenkten oder aus Cliquen-Lob und Cliquen-Tadel bestanden; darum nützten gute Rccensionen auch dem Sortimentshändler dessen Geschäft damals überhaupt, bei geringerer Concur- *) Aus Nr. 50 der Südd- Buchh.-Zeitung.