für ven Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von de» Deputaten des Vereins der Buchhändler zn Leipzig. Amtliches Blatt des Börscnvercins. 9?. Dienstags, den 5. November. 1844. Bekanntmachung. In Gemäßheit § 13 der Ausführungs-Verordnung zu dem Gesetz, den Schutz der Rechte an literarischen Er zeugnissen rc. betr. vom 22. Februar 1844 wird von der Unterzeichneten Königlichen Kreisdirection hierdurch bekannt gemacht, daß im Monat Oktober d. Js. nachverzeichncte Werke sub hlris. 28 bis mit 33 in die Eintragsrolle einge tragen und auf den Grund dieses Eintrags 1) dem Buchhändler Christian Ernst Kollmann in Leipzig über nachbenannte Schriften: u) Ko. 28. Der ewige Jude. Deutsche Originalausgabe. Sech stes Bändchen- ti) Ko. 29. Le)uis erront. ltomsri en dix volumes par Lu xen« 8ue. 8!xieme livrsisvn. c) Ko. 3l. Der ewige Jude. Deutsche Originalausgabe. Sie bentes Bändchen. d) Ko. 32. Le ) ulk errant. Nomon en <lix volumes pur Lu- xene 8ue. 8eptleme Ilvraison. 2) Dem Buchhändler Friedrich Fleischer in Leipzig über die Schrift unter dem Titel: Kn. 30. Lvunxelisclies Lboralbuch. Lin Hundert acht und dreissix vierstimmixe Ckoriiie init xenuuester Le- rüclcsichtixunx des neuesten Leiprixer Oesunxbuchs von 6arl Lerdinand Leclcer, Orxuuist sn der Ki- colailclrcbe ete. ru Leiprix. 3) Dem Buchhändler Johann Paul Meline in Leipzig über nachbenanntes Werk: Ko. 33. Ilistoire du 6onsuli>t et de I'Lmpire pur 31. Itner», oncien kresident du Lonseil des ^linistres etc. Verlagsscheinc ausgestellt worden sind. Leipzig, am 1.November 1844. König!. Sächsische Kreis-Direction. Die Censur unter Kaiser Joseph II. 1780.*) Zu Wien ward der Eensur eine Schrift übergeben, die außer der Verläumdung vornehmer Personen geistlichen *) Mitgetheilt in: Carricaturen und Silhouetten des 19. Jahrh., vom Vers, des Mefistofeles. 3. Sammlung. Ilr Jahrgang Standes, eine Vertheidigung des wegen Verfälschung eines Bancozetlels zum Gassenkehren und Schiffzug verurtheil- ten Grafen P. zugleich aber auch eine unverschämte Lobrede des Nachdrucks enthielt. Der Eensor trug auf das Verbot der Schrift an und setzte in Ansehung des Nach drucks Folgendes hinzu: „Wenigstens ist es conscquent ge dacht, daß die Vertheidiger der Banknotenvcrfälscher auch die Lobrede und Vertheidigung des Nachdrucks auf sich neh men. Beides ist Diebstahl, und kein Monarch der Welt ist so im eigentlichen Verstände Herr seiner Banknoten, als z. B. Wieland Herr seines Musarion ist. Der Bancozet- telverfälscher wird zum Schiffzug verdammt, und der Nach drucke — durch Gesetze unterstützt; weil im ersten Falle ein Monarch, der den Werth eines Wielands zu erkennen nicht im Stande ist, und im zweiten Falle— ein Schrift steller darunter leidet." — Joseph II. dem, wie alle Mei nungen der Censoren, auch diese vorgelegt werden mußte, bestätigte das Verbot, und nahm die Freimüthigkeit des Censors nicht übel auf. Börse in Leipzig am 4. November 1844. im Vierzehnthaler-Fuß. Kurze Gicht. Ang. Gesuch!. 2 Monat. Ang. Gesucht. 3 Monat. Ang. Gesucht. Amsterdam . . . . - 140j — — — — Augsburg . . . . - I02j 7^ — — Berlin - S9z — — Bremen - NI» , — — Breslau — 99» —- — Krankfur» a. M. . . - 57^ — — — Hamburg . . . . 150^ — — — — London . . . 6.23j - Pari» .... 80 — 79L - 79» - Wien — 104» Louisdor 11 j, Holl-Duc. ,Aaiserl.D»c.6^ , BreSl.Duc. 6Z, Paff.-Duc.6j, Con»,SpecicS ». .Guldens, Co»». Zehn. u. Zlva»zig-Ar. 4j. Verantwortlicher Redacteur: I. deMarlc. 233