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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1844
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1844
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18441029
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3229 95 3230 Beilage 8. Uebereinkunft zur bessern Regulirung de» Rechnungswesen» unter Buchhändler», s. Bei der Versendung soll: 1) nichts und unter keinem Vorwände unverlangt pro nov. zweimal versendet werden, weder: a) bei Erscheinen eines später» Theils die früher», k>) noch complett, was in Lieferungen erschienen war, c) noch alte Bücher mit neuen Titeln, 3) noch komplette Eremplare von Zeitschriften, nach Ab lauf des Jahres, für welches sie erschienen sind und der gleichen mehr. Wer eiwas dergleichen zum zwcitenmale verschicken will, möge durch Circular und Wahlzettel seine Gründe dazu angeben und dem eignen Willen und Urlheile der College» überlassen, ob sie sich dafür interessiren, und davon aufs neue verlangen wollen. 2) Als Neuigkeit keine ersten Blätter oder Hefte von Zeit schriften mit Berechnung auf den ganzen Jahr gang (also nur Probeblälter ohne Berechnung oder be sondere Berechnung der einzelnen Nummern oder Hefte). 3) Ebenso wenig sollen auf den Fakturen einzelne Artikel oder Lieferungen, die noch erscheinen sollen, Rest geschrieben werden, mit alleiniger Ausnahme verlangter oder zur Fortsetzung gesandter Zeitschriften. II. In Bezug auf die Transportangaben und Ab schlüsse soll: 1) jeder Verleger am Anfang des Jahres wenigstens Trans portangaben seiner Seite aussenden, 2) jede Handlung die sich findenden Differenzen durch sofor tige Specisication ihrer Seite zu heben suchen, und sich niemals das Zurücksenden der Transporte mit blos summarischer Angabe der abweichenden eigenen Seile, oder der nackten Bemerkung „stimmt nicht" erlauben. 3) Ebenso wenig soll eher abgeschlossen werden, als bis jeder Lheil vom andern die Bestätigung der konformen Bu chung seiner Remittcndcn und Disponenden erhalten hat. Alle Fehler beim Rcmittiren und Disponiren sollen in alter Rechnung ausgeglichen werden. 4) Wenn im Laufe ves Jahres Novitäten vom Verleger zu rückverlangt werden, so soll diesem Verlangen Folge ge geben werten, insofern der Sortimentshändlcr Gelegen heit zur Remission hat. Ei» Verpflichtung zur Rück sendung vor der nächsten Ostermcffe findet jedoch nicht statt. Ol. Alle Remittenden müssen gut verpackt sein. Ruinirte Eremplare gehen an den, welcher sie remittirt hat, zu rück, werden ihm jedoch nur mit der Hälfte des Laden preises netto belastet. Alles aus dem einen oder andern Grunde von den Remit tenden Zurückgesandte muß pro und contra notirt werden. IV. Zur Disposition darf nicht gestellt werden: 1) was sich der Verleger im Allgemeinen oder Besonderen auf der Ncmiltendcnfactur, die spätestens im Januar versen det werden muß, ausdrücklich verbeten hat, 2) was sich nicht mehr in dem Zustande befindet, worin es der Verleger versandt hat, z. B. verdorbene oder vom Empfänger gebundene Eremplare, 3) was nicht wirklich zur Disposition des Eigenthümers steht, z. B. Bücher, die sich auf sehr entfernten Lagern befinden, 4) was auf neue Rechnung schon wieder verlangt worden ist. Alle vom Eigenthümcr zurückverlangte Disponenden, die nicht bis Ende Julius in Leipzig eintreffen, sind demselben spä testens bis Ende Oktober zu bezahlen. Disponenden-Angaben, die nicht vor Pfingsten eintreffen, werden nicht berücksichtigt. V. Das Risiko unabwendbarer Unglücksfälle für Disponenden, welche sich in den obigen Schranken halten, trägt der Eigenthümer (Verleger). Sobald aber der, welchem dieser sein Eigenthum anvertraut hat, die obigen Bedingungen verletzt, haftet er dafür, und zwar zum vollen Nettobeträge. Streitigkeiten, die unter diese Uebereinkunft fallen, gehören vor das Schiedsgericht des Kreisvereins, und alle Unterzeichner derselben unterwerfen sich dessen Ausspruche unbedingt und mit Verzicht auf alle Appellation. Außerdem wird das Schiedsgericht übcr alle Verletzungen dieser Uebereinkunft, die ihm vorgelegt werden, und dazu geeig net erscheinen, eine Liste entwerfen, und mit seinem Protokolle durch das Börsenblatt veröffentlichen. Weimar, 2. September 1844. Fr. I. Fromm«»» F. Schuster. F. A. v-upel. B. F. Voigt. W. Körner. H. Kaniy. 0. Bo- «kelniann. L. Rcnovanz. Fr. Luden. E. Ries». Lippert K Schmidt. G. F. Grogman». Für da» Landes, Industrie . t^ompioir -Hölterhofs. I. K. G. Wagner. Die Preisherabsetzungen betreffend- Was jüngst ein ehrenwecther College in M., sowie spä ter ein anderer geachteter Buchhändler über die oft uner hörten Preisherabsetzungen öffentlich sagte, hat ganz gewiß Anklang in jedes Sortimenters Brust gefunden. Schreiber dieses kann auch jedesmal seinen Unwillen nicht unterdrü cken, wenn er wieder und immer wieder liest, wie oft jetzt Bücher, die kaum 2, 3 Jahre alt, herabgesetzt, oder von Antiquaren verkauft werden, Bücher, die oft noch lange einen wenn auch langsamen, doch nachhaltigen Absatz ge währt haben würden. Aber man scheint heutiges Tages nicht schnell genug die Waare (Bücher) zu Gelbe machen zu können! — Will sich denn aber gar kein Verein bilden, diesem so verderblichen Handel Seitens mancher Verleger entgegen zu wirken? Ich habe schon vor einigen Jahren zur Bildung eines solchen Vereins aufgeforderl, aber noch immer will kein solcher bei uns in Norddeutschland zu Stande kommen; wir Norddeutschen sind, so scheint es, zu träge, um An strengungen gegen als schädlich anerkannte Uebelstände zu machen! Da lobe ich mir die süddeutschen Herren! Diese zeigen doch noch Energie; sie wissen was sie wollen, sie schreiten schon kräftig ein gegen Mißbräuche *), und bei ihnen wird es hoffentlich bald besser werden. Gebe der Him mel, daß auch wir bald Nachfolgen möchten! Aber ich glaube es noch nicht! *) Vergleiche die Verhandlungen des Rhein. Wcstphäl. Kreisvcrcins (Börsenblatt Nr. 90), die Versammlungen der Süddeutschen in Stuttgart und Frankfurt a. M. rc. ic. Neber die Abgabe von Freiexemplaren an belle tristische Litcraturblattcr. Neber das Abgcbcn von Freiexemplaren an die Reda kteure belletristischer Zeitungen ist sehr verschieden geurthcilt worden. Es giebt Verleger, die ihre neuen Erscheinungen ohne Wahl und Unterschied an alle Journale dieser Act ausstreuen, welche überhaupt manchmal Recensionen brin gen. Dabei berücksichtigen sie weder die besondere Richtung und die Wirksamkeit des Blattes, dem sie ihre Neuigkeiten vorlegen, noch untersuchen sie, mit welchem Grade von Ge wissenhaftigkeit die beziehentlich«:» Redaktionen ihrer kriti schen Verpflichtung zu genügen pflegen. Auf der entgegengesetzten Seite stehen einzelne Buch handlungen, die gar keine Freiexemplare ausliefern lassen. Sie glauben Alles mit bloßen Ankündigungen ausrichten zu können, entziehen aber dadurch den Redakteuren die Gelegen- 226 *
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