für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputaten deö Vereins der Buchhändler zn Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. 15. - Dienstags, den 20. Februar. 1844. Bekanntmachung, die Aufnahme neuer Mitglieder in den Börsen-Verein betreffend. Um den in letzter Zeit wiederholt vorgckommencn Fall, daß die Aufnahme neuer Mitglieder wegen Mangelhaftigkeit der dazu erforderlichen Papiere beanstandet werden mußte, für die Zukunft mög lichst zu verhüten, bringen wir hierdurch tz. 2 unseres Statuts und das Formular der zu unterschreibenden Verpflichtung in Erinnerung. Lithographirte Exemplare der letzter» können von jedem der Unterzeichneten Vorstands-Mitglieder bezogen werden. Stuttgart, Leipzig, Berlin, d. 29. Jan. 1844. Der Vorstand des Börsen-Vercins der deutschen Buchhändler. Hcinr. Erhard. S. Hirzcl. F. vrhniigkc. §. 2. Fähigkeit zur Aufnahme. Jeder Buch- und Kunsthändler, sowohl des Inlands, als deS Auslands, kann zum Mitgliede des Börsenvereins ausgenommen werden. Zur Aufnahme ist erforderlich: 1) der Nachweis legaler Berechtigung zu Betreibung des Buch- oder Kunsthandcls; 2) die Einsendung des eigenhändig Unterzeichneten und von einer öffentlichen Behörde beglaubigten Eirculairs, worin der Aufzuuehmende sein Etablissement anzeigt; 3) die Ausstellung einer unbedingten und schriftlichen Verpflichtung, in allen Stücken dem Börsenstatut, sowie den statutenmäßigen Beschlüssen der Generalversammlung, des Vorstandes und der Ausschüsse sich zu unterwerfen, und insbesondere sich des Nachdrucks und des Nachdrucksvertriebes zu enthalten; endlich 4) die Bezahlung eines Eintrittsgeldes von zehn Thalcrn im 21 Guldenfuß. Die unter 1, 2 und 3 bezeichnten Schriften sind dem Vorsteher mit dem Gesuch um Aufnahme zuzustcllcn und bleiben bei den Acten; der Vorstand hat selbige zu prüfen und vollzieht die Aufnahme sofort, wenn kein Bedenken dabei Statt findet, während im entgegengesetzten Falle die Aufnahme bis zur Entscheidung der Generalversammlung ausgesetzt bleibt. Die Bekanntmachung der Aufnahme erfolgt im Börsenblatt. Verpflichtung bei der Aufnahme in den Börsenvercin der deutschen Buchhändler in Leipzig. Hierdurch übernimmt der Unterzeichnete die Verpflichtung, sich in allen Stücken dem Statut des Bbrscnvcrcins der deutschen Buchhändler zu Leipzig, so wie den statutenmäßigen Beschlüssen der Gencratversammtung, des Vorstandes und der Ausschüsse, bei Verlust der Mitgliedschaft, unweigerlich zu unterwerfen, und sich insbesondere des Nachdrucks und des Nachdruck vertriebes zu enthalten, im Fall persönlicher Anwesenheit in Leipzig die Vermittelung der Verglcichsdeputation bei Streitigkeiten mit ander» Mitgliedern des Vereins anzunehmen, und den von der Generalversammlung festgesetzten jährlichen Beitrag von zwei Thalern im 21 Guldenfuß pünktlich zu bezahlen. 11r Jahrgang. 30