Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1844
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- 08.05.1844
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- Deutsch
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1323 43 1324 Nack,druck, welcher nach Ablauf der gesetzlichen Schutzfrist erfolgt, ist nicht verboten. Es kommt daher bei der Frage, ob ein unerlaubter Nachdruck vorliege, vor Allem darauf an zu wissen, von wem, wann und unter welchen Verhält nissen das ursprüngliche Werk verfaßt und respective heraus gegeben worden ist. Sobald, wie dies bei der vorliegenden Sammlung, mit Ausnahme der Seiten 3 bis 8 der Fall ist, alle diese Umstande nicht erhellen, laßt sich ein unerlaubter Nachdruck von der Eensur nicht erkennen. Hiernach hat in Betreff der Seiten 1 bis 2 und 9 bis 16 des Censurstücks der von dem Eensor für die Versagung der Druck-Erlaubniß geltend gemachte prajudicielle Grund, daß ein N ach d r uck vorliege, verworfen und insoweit die erhobene Beschwerde für begründet erkannt werden müssen. Da jedoch der Inhalt der Schrift als solcher bisher von dem Eensor in Betreff seiner Zulässigkeit nach den Eensur- Vorschriften noch gar nicht beurthcilt worden ist, so hat die Entscheidung auf jenen Pcäjudicialpunkt sich be-1 schränken müssen und im klebrigen nur die Bestimmung ausgesprochen werden können, daß das Ecnsurstück dem Eensor Behufs der Prüfung des Inhalts anderweitig vor zulegen sei. Anders verhält es sich mit dem auf Seite 3 bis 8 mit- gethcilten Gedichte: „das Solo-Lustspiel, von M. G. Sa phir." Dies Gedicht wird als von einem bestimmten frem den, noch lebenden Verfasser hercührcnd bezeichnet. Hier findet daher, wenn auch nicht constatirt, ob und von wem dasselbe bereits anderweitig in Druck gegeben worden, der § 3 des Nachdruckgesetzes Anwendung, wonach Publikatio nen der Werke eines fremden Autors, wenn sie ohne dessen Genehmigung erfolgen, dem Nachdrucke gleich zu achten sind. Bei diesem Punkte hat daher die Entscheidung des Eensors aufrecht erhallen werden müssen. Der w. Freund hat zwar in seiner Bcschwerdeschrift ge sagt, daß er die Sammlung „zum Uebersetzen ins Französische für den Schulgebrauch" bestimmt habe, und er scheint hiermit die Bestimmung des § 4 «uli 2 des Nachdrucksgesetzes für sich in Anspruch nehmen zu wollen, wonach als Nachdruck nicht anzusehen ist: die Aufnahme einzelner Aufsätze, Gedichte u. s. w. in kritische und lilerar.-historische Werke und in Sammlungen zum Schulgebrauche. Daß jedoch hier eine solche Sammlung zum Schulgebrauche vorliege, läßt sich um so weniger annehmen, als die Behauptung des Be schwerdeführers, daß die fragliche Sammlung die angege bene Bestimmung habe, jeder Begründung entbehrt. Das vorliegende Eensurstück charakterisirt die Sammlung durch Nichts, selbst nicht durch den Titel, als einer solchen Be stimmung gewidmet. Hiernach hat überall, wie geschehen, erkannt werden müssen." Verantwortlicher Redakteur: I. de Marie. Bekanntmachungen Dächer, Musikalien u. s. w. unter der Presse. s3082.j Den geehrten Sortimcntshandlungen nochmals zur ge fälligen Beachtung die Nachricht, daß in nächster Woche, je doch nur auf Verlangen versendet wird: Prospectus zum deutschen Volksfrcund und Plan einer, auch dem Aermsten zugäng lichen Versicherungs-Anstalt eines sorgen freien Alters, oder unwiderleglicher Beweis, wie es möglich ist, selbst bei einer täglichen Ersparniß von nur einemSilberpfennigeine namhafte, alljährlich steigende Rente zu erlangen, welche für Jeden bis zu 150 jähr lich anwachsen kann, für Einzelne aber sogar diese Höhe erreichen muß. Preis 2^ N-s oder Der hier entwickelte Plan einer solchen Anstalt ruht auf so überzeugenden sicheren Grundlagen, die Ausführung desselben ist so sehr ein Bedürfniß der Zeit, daß sicher eine allgemeine lebhafte Theilnahmc zu erwarten steht, sobald die Hrn. Sorti- mentshändlcr der Verbreitung der Idee ihre fördernde Mitwir kung angedeihen lassen. Nun liegt aber eine recht zahlreiche Theilnahmc des Pub likums an dem Unternehmen gerade vorzugsweise in dem Inter esse der Hrn. Sorkiments-Buchhändler, wie aus folgender kurzer Andeutung der Idee hervorgehen wird. Die projectirte Anstalt ist ein Rentenversicherungs- Institut ohne Cap i ta leinlag everpflich tu n g. Jedes Mitglied steuert zeitlebens die Zinsen der beabsichtigten Ein lage und zwar in dem Abonnement auf den Volksfreund, welcher Eigenthum und Organ der Anstalt wird. — Jeder Abonnent ist daher auf Lebenszeit gebunden — der vermittelnde Buchbändler auf dem gewöhnlichen Geschäftswcge lebenslänglicher Agent der Anstalt, dadurch aber im Besitz einer bleibenden und durch ver mehrte Theilnahmc steigenden Jahresrente. — Das Ergebniß der begründeten Rentcnansprüche wird mit der Zeit ein höchst großartiges, für viele Tausende unendlich wohlthätigeS sein und die Mitbegründer und Mitbeförderer des Instituts dürfen sich eines höchst erfreulichen Lohns für die aufgewendete Mühe ver sichert Hallen. Bedingungen: ^ Rabatt auf Rechnung, ^ gegen baar und 50 in Partien von 25 Exemplaren. — Bei besonderer Verwendung stehen auch Placate zu Diensten. Leipzig, den 12. April 1844. Expedition der Handelsschule. s3v83s AM» Das halbjährige Bncher- verzeichniß für 1844 1s Semester (92te Fortsetzung) erscheint wie im vo rigen Jahre in 2 Ausgaben, eine sür Nord- unv eine sür Süddeutschland, pünktlich bis Mitte Juli auf schönem weißen Maschinenpapier. Wir erbitten uns die Partiebestellungen vor Cnde Mai. Leipzig, O.-M. 1844. A C. Hinrichssche Duchh.
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