für den Deutschen Buchhandel und für die inIt ihm verwandten GeschättsZweige. Herausgegeben von den Deputaten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt -es Börsenvereins. M 37. Mittwochs, den 1. Mai. 1844. An alle zu gegenwärtiger Messe hier anwesenden College». Die in der Jubilatemesse deS vorigen Jahres veranstalteten täglichen Abcndzusammenkünfte auswärtiger wie hiesiger Buch-, Musik- und Kunsthändler erfreuten sich beifälliger Aufnahme und frequenten Besuches, daher unter lassen die Unterzeichneten nicht, hierdurch mitzutheilen, daß auch für die diesjährige Blesse die Herren Großberger Kühl im Hütet äe kotoZne zugesagt haben von Montag den 29. April an der gesummten Collegenschaft einen ihrer Säle zur ausschließlichen Verfügung zu stellen und zwar Montag und Dienstag den 29. 30. April den kleineren Parterre-Saal, Mittwoch den 1. Mai und folgende Tage einen der oberen großen Säle die während der Messe jeden Abend (den Sonntag ausgenommen) von 8 Uhr an beleuchtet und zum Speisen ä I» carte vorbereitet sein werden. Wir laden die Herren College« zu recht häufigem und zahlreichem Besuche dieses Locales hiermit frcundlichst ein. W. I. Darth. F. Köhler. CH. E. KoUmann. G. Wigand. Zum ersten Mai 1844. An die sächsischen College». Der 1. Mai 1844 bringt endlich auch uns, was so viele unserer deutschen College» langst nicht anders wissen: die Censurfreiheit von Schriften über zwanzig Bogen. An uns wird es nun sein, zu zeigen, daß es an uns nicht lag, wenn man den sächsischen Ver- lagshandcl zwang, minder selbstständig, minder mündig zu scheinen. Herr Heinrich Brockhaus hat schon in unserer Leipziger Generalversammlung im Jan. d. I. treffend an geregt, worauf cs nun ankommc. Das in Sachsen vom 1. Mai an geltende Gesetz gestattet zwar, auch für Schrif ten über zwanzig Bogen die Ccnsur einzuhvlen, aber sollte man nicht erwarten dürfen, daß die sächsischen Buchhändler eine Ehrensache daraus machen werden, in der Beurthei- lung und Vertretung solcher Verlagsuntcrnehmen nicht hinter ihren College» in andern deutschen Bundesländern 11r Jahrgang. zurückstehen zu wollen? Die Benutzung der Censur für Schriften übec-zwanzig Bogen würde zudem in der Regel nichts andres sein, als ein Eingeständniß, das gegen die Freiheit der Presse und des Buchhandels gerichtet wäre. Als ein Eingeständniß von Unmündigkeit würde diese Be nutzung erscheinen gegenüber unseren darin längst selbststän- digeren College»> sie würde aber auch eine thatsäch- liche Verleugnung sein der von den Leipzi ger Handlungen und der vom Börsenvereine ausgegangenen Petitionen und Denkschrif ten. Möge es darum nicht dahin kommen, daß uns von irgend einer Seite her ein derartiger Vorwurf jemals mit Grund gemacht, daß er im Besonderen uns Leipzigern ge macht werden könne durch die Schuld unserer eigenen Mitglieder. Verantwortlicher Redacteur: I. de Marte. 85