für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Herausgegeben von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins ^§102 Freitags, den 24. November. 1843. Berichtigung. In dem hiesigen Börsenblatt vom 17. d. Mon. ist unter der Aufschrift: „zur Geschichte der Presse" das Verfahren der hierländischen Behörden in Bezug auf eine bei dem Buchhändler Ignaz Iackowitz zu Leipzig unter dem Titel: „Antigone in Berlin u. s. w." erschienene Schrift in einer Weise mitgetheilt worden, die offenbar zu einer irrigen An sicht über jene Angelegenheit führen muß. Es ist nämlich jene Schrift, nachdem sie wegen der vielen darin enthalte nen Anstößigkeiten in Rücksicht auf einen Nachbarstaat hier unterdrückt worden war, später als eine vollständige und alle früher» Anstöße beseitigende Um arbeitung als „zweite Auflage" mit preußischer Eensur gedruckt, dem Königlichen Censur-CoUegium vorgelegt wor den, und so wenig man Bedenken getragen haben würde, der Schrift, so wie sie jetzt erschienen ist, die Druckgenehmigung zu ertheilen, eben so wenig konnte man Veranlassung haben, nunmehr deren Vertrieb in Sachsen zu verhindern. Leipzig, den 20. November 1843. Königlich Sächsisches Eensur-Collegium. v. Falkenstein. Den Rheknisch-westphälischen Kreisverein bctr. I. Erläuternder Nacktrag zu den Statuten des Kreisvereins der rheinisch - weftphälisckcu Buckhaildlnngcn, ö. >i. Köln, den S. Septbr. 1843. Hinsichtlich des mangelhaft überschriebenen §. 3 der Statuten finden wir uns in Folge einiger Anfragen veran laßt zu bemerken, daß derselbe sich lediglich auf diejenigen Buchhandlungen Rheinlands und Westphalens bezieht, an welche, laut Beschluß der Versammlungen vom 3. und 4. Sept. d. I., keine Einladung zum Beitritt ergangen ist. Ueber das Verhältniß zu denjenigen, die zum Beitritt einge laden, aber nicht beigctreten sind, ist §. 12 zu vergleichen. Ueber das Verhältniß zu neuen Etablisse ments, welche nach der Bildung des rhein.-westphälischen Kreisvereins im Bereiche des Vereins entstehen, ist nach 10r Jahrgang. §. 11 der Statuten festgestellt, daß sie nicht vor dem 1. Ja nuar 1846 ausgenommen werden können. Bei der Dis kussion dieses §. ist die Meinung dahin ausgesprochen wor den, daß diesen neuen Etablissements keine Rechnung und kein Buchhändler-Rabatt vor diesem Zeitpunkte zu gewähren sei, indem sie unter tz. 3, welcher nur die zur Zeit der Grün dung des Vereins bestehenden und nicht aufgefocdeclen Handlungen betrifft — nicht rangicen können. Cöln, Eobleuz und Münster, den 1- Nov. 1843. Der gewählte Vorstand des rheinisch-westphälischen Kreisvcreins. L. Bachem. I. Du Mont. I. Hölscher. L. Kohnen. E. Theissing. * * * Die Mittheilung vorstehender Erläuterung im Bör senblatt schien mir um so nothwendiger, nachdem darin bereits in Nr. 88 die Statuten des rhein.-westphäl. Kreis- Vereins, ohne Zuthun des Vorstandes, ihren Weg gefunden haben. Es wird erklärlich erscheinen, daß es nicht im Berufe des Vorstandes liegt, als solcher auf die im Börsenblatte erschie nenen Kritiken zu antworten; wenn ich also als vereinzeltes Mitglied desselben es unternehme, einige Worte der Verstän digung an die Bcurtheilec zu richten, so vertrete ich dieselben in eigener Person. Diese Bemerkungen schreibe ich mit besonderer Berück sichtigung des Aufsatzes in Nr. 89 mit T unterzeichnet, eines zweiten in derselben Nr. ohne Bezeichnung, und eines drit ten in Nr. 90, die Handlungssirma Velhagen K Klasing zur Unterschrift habend, nieder. Ich werde auf keinen derselben speciell eingehen, da sie mehrfach analog sind. Was zunächst die Bemerkungen über das Rabatt- Verhältniß betrifft, so vermengt Herr T diese Frage mit dem Vorschlag wegen Abschaffung des Rabattes; die Ab schaffung ist ein Vorschlag, die Feststellung aber eine Be stimmung. 244