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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.11.1843
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1843-11-14
- Erscheinungsdatum
- 14.11.1843
- Sprache
- Deutsch
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3477 99 3478 wohl der Ullmann'schen Handlung als auch mir durchaus fremd, also in Bezug auf uns rein erdichtet sei, und übergab ihm zu gleich zur bessern Bekräftigung dieser Aussage unsre für das Börsenblatt bestimmte und in Nr. 1>2 v. I. abgedrucktc ge meinschaftliche Erklärung. Herr de Marie äußerte jedoch hier auf, daß ihm der Artikel, gerade wie er im B.-Bl. abgedruckt, von einer ihm bisher als ehrenwcrth bekannten Handlung ein- gesandt worden, daß er selbst in dieser Sache ganz unpartheiisch dastände, daß er jedoch, um seiner Pflicht als Rcdacteur zu ge nügen, den Einsender nur gerichtlich gezwungen nennen werde. Verdiente auch, meines Dafürhaltens, der Einsender in vorlie- dem Falle diese Rücksicht nicht, so mußte ich doch die Ansicht des Herrn de M., von seinem Standpunkte aus betrachtet, gel ten lassen, und erklärte ihm also offen, daß ich nun den gericht lichen Weg gegen ihn alsogleich cinschlagen würde. Ich übergab die Sache meinem Advokaten und reiste ab. — Kurz darauf ertheilte mir Herr de Marle in Nr. 3 des diesjähr. B.-B- den vorläufigen Bescheid, daß er 1) zur Stellung der Frage wegen Aufnahme anonymer Arti kel überhaupt mich nicht für competent erachte; 2) Fragen der Neugierde (!!) nie beantworten werde und daß er den gerichtlichen Maßregeln mit Ruhe entgegen sähe. Gegen die Weisung erster Instanz, den Namen des Einsen ders zu nennen, ergreift Herr de M. Appellation, jedoch vergeb lich; und nun erklärt er endlich: er müsse sich selbst als Verfasser des fraglichen Artikels nen nen, die Materialien dazu seien ihm jedoch von Herrn Koe- nitzcr cingcsandt worden; ganz im Widerspruche mit der früher gegen mich geäußerten und später vor dem Eriminalamte wiederholten Erklärung, daß ihm der Artikel, gerade so wie er im B.-Bl. enthalten, zugc- kommen sei. — Was konnte jene Erklärung wohl anders bezwecken wollen, als den Versuch, den Einsender der Verantwortlichkeit vor der kompetenten Behörde zu entziehen? Entweder konnte der Einsender das Factum beweisen, und hatte dann keine gerichtlichen Maßregeln zu scheuen, oder jener Artikel war in der Absicht geschmiedet, die Ehre und den guten Namen Anderer zu verunglimpfen. In beiden Fällen oder rcsp. mußte der Rcdacteur von dessen ferneren Vertretung abstchen. Wohl mit Recht mußte daher mich, der ich natürlich von den onlautern Absichten des Einsenders am besten überzeugt war, die Märtyrer-Rolle, welche Herr de M. übernommen, verletzen, und so ertheilte ich meinem Anwälte den Auftrag, gegen Hrn. de M. als wirklichen Verfasser, weil er cs denn selbst so wolle, weiter vorzuschreitcn. Dortiges hochlöbl. Criminalamt nahm nun die Untersuchung «X osssoio auf, und durch die von selbem eingelcitcten, in Hrn. de Marle's Erklärung bereits näher bezcichncten Schritte stellte sich die Wahrheit, oder vielmehr die Lüge, klar heraus. Erwägt man nun, daß der Einsender jenes Artikels, nachdem die gerichtliche Prozedur gegen Herrn de M. begonnen, nicht gleich mit Nennung seines Namens selbst hcrvortrat (was doch ge wiß die Pflicht eines jeden Ehrenmannes in solchem Falle ist); daß ferner in dem beigebrachtcn notariellen Instru mente spitzsindigcrweise kein Name genannt wurde, und dieser Umstand schon Mißtrauen gegen die Aechtheit der darin enthaltenen Aussage einflößcn mußte; so wird man es unbegreiflich finden müssen, wie Herr de Marle, wollte er auch meinen Versicherungen keinen Glauben schenken, durch diese Umstände nicht schon früher zu der Uebcrzeugung gelangte, daß man ihn auf schmähliche Weise mißbraucht und getäuscht. Um meinerseits durch das hier Vorgebrachte zu keiner Miß deutung Veranlassung zu geben, so erkläre ich noch, daß ich, jene Unterredung ausgenommen, mit Herrn de M. nie in per sönliche Berührung gekommen bin, und daß ich jetzt, wo mir von Seiten mehrerer achtungswerthen Collegcn Charakter und Gesinnungen des Herrn de M. als sehr ehrenwcrth geschildert worden, gerne annchmen will, Herr de M. habe sich blos aus zu weit getriebenem oder mißverstandenem Pflichteifer zu jenem Benehmen gegen mich verleiten lassen. Ich habe deshalb auch meinen Anwalt autorisirt, die Klage gegen Herrn de M. bei dortigem Eriminalamte, vor gefälltem Urtheilsspruche, zurückzu- nehmcn. Möge jedoch Herr de Marle beherzigen, daß dem schuldlos Verläumdeten nicht immer Mittel und Waffen zu Gebote stehen, um der Wahrheit den Sieg zu verschaffen, und daß es daher die Pflicht eines gewissenhaften Redakteurs erheischt, bei Aufnahme anonymer persönlicher Ausfälle vorsichtig zu Werke zu gehen. Ueber den Urheber aller dieser Unbilden, Herrn Koenitzer selbst aber, hier mich auszusprechen, kann ich füglich unterlassen. Ich habe jedoch gegen ihn, welcher nicht zum Erstcnmale mit derartigen Versuchen gegen mich ausgetreten, das Geeignete bei hiesigem hochl. Polissi - Gerichte bereits eingeleitct, und zweifle nicht, daß deren Ergebnis, ihm die Lust zu ferneren ähnlichen Improvisationen benehmen werde. Frankfurt a. M., den 9. Juli 1843. Josepl, Baer. s73iöj Bertheilung von Znscrnttli bitte ich meine Thatigkeit durch Zusendung von Anzeigen zum Ab druck für die hiesige Zeitung oder das Wochenblatt gütigst zu unter; stützen, oder bei Vergebung an eine andere Handlnng meine Firma mit zu nennen Bremen. Achtungsvoll A. D. Geister. s73i6.j Wir empfehlen das Lb" ZuteMgenzblatt unterer allgemeinen Modenzeitung zu Anzeigen von neuen und altern Werken, welche bei der großen Verbreitung dieser Zeitung gewiß von gutem Erfolg sind. Leipzig. Banmgärtncr's Buchhdlg. 237»
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