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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.05.1843
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- 1843-05-09
- Erscheinungsdatum
- 09.05.1843
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- Deutsch
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1357 38 ruhen die ausgesprochenen Klagen auf ganz andere» und viel wichtigeren Gründen. Präsident 0. Haase: Es scheint Niemand mehr sprechen zu wollen, und es würde sonach der Herr Referent zuin Schluß sprechen. Referent Abg. To dt: Zu Rechtfertigung des Dcputations- gutachtens habe ich weiter Nichts zu bemerken, da ich nicht fürchte, daß es die Mißbilligung der Kammer erregen wird. Ich hoffe vielmehr, daß es von einer großen Majorität werde ange nommen werden, da die von mir und von andern Abgeordneten angeführten Gründe gewiß schlagend genug sind, um hier der Deputation bcistimmen zu können. Auch ich möchte den Buch druckern und Buchhändlern die Erleichterung, welche sie durch den Wegfall dieser Gebühren erhielten, gern zugestchcn, aber nur nicht auf Kosten der Staatscasse und der Steuerpflichtigen. Wenn die Aussicht , der Censur gänzlich entledigt zu sein, nicht so nahe liegt, so ist dies allerdings zu beklagen. Es werden dann die Bethciligtcn die Censurgebührcn freilich noch längere Zeit zu zahlen haben, sie müssen sich aber mit uns klebrigen trösten, die wir von der Censur gleichfalls zu leiden haben, und mit uns warten. Was den Püschel'schen Antrag betrifft, so glaube ich zwar, daß er eigentlich hier nicht hätte gestellt werden sollen, sondern daß er vielmehr zu dem Schlußantrage der Deputation unter III. gehört, wo es sich um Revision der prcßpolizeilichen Verordnungen handelt. Da er indessen einmal zur Discufsion gelangt ist, so wird cs keinen Nachtheil bringen, wenn hier auch über ihn sogleich mit abgestimmt wird. Dies in Bezug auf die Form. Was die Sache anlangt, so bin ich für meinen Theil zweifelhaft geworden, was man mit ihm machen solle, indem der eine Theil sagt, es solle dadurch eine Erleichterung in Bezug auf die Censur hcrgcstellt werden, der andere Theil aber das Gegcn- theil ausspricht. So viel ist gewiß, daß die Gründe, welche der Herr Regierungscommissar gegen den Antrag des Abg. Pü- schcl vorgebracht hat, mich auch nicht haben überzeugen können, daß eine Abänderung unräthlich sei. Aber mein Bedenken liegt darin, daß, wird der Antrag angenommen, an dem Gebäude der Censur mehr reparirt wird, als wünschcnswerth ist, und dies wird mich bestimmen, für jetzt dem Antrag entgegenzutrcten. Wird dem Beschlüsse Gesetzeskraft verliehen, den wir in letzter Sitzung in Bezug auf das Thielau'sche Amendement gefaßt ha ben, so stcht cs der Staatsregierung immer noch frei, bei der Revision der preßpolizeilichcn Verordnungen, welche unter Hl. von dcr Deputation beantragt worden ist, auf den Gegenstand zurückzukommcn, dafcrn sic es für norhwcndig erachtet, daß in Zukunft alle Censoren von dem Staate angestellt werden. We gen der Zweifelhaftigkeit der Sache muß man cs aber, wie ich glaube, bei dem Alten lassen, und daraus würde folgen, daß der Püschel'sche Antrag für jetzt noch auf sich beruhen zu lassen sei. Präsident 0. Haase: Meine Herren, die H. 9, um welche es sich handelt, lautet so: Die Deputation hat angerathen, die Z.9 abzulehncn, und ich frage, ob die Kammer die Z.9 ablchne? — Sie wird gegen 2 Stimmen (Abgg. Brockhaus und v. Zczschwitz) abgelehnt. Präsident v. Haase- Ich gehe nun auf den Antrag des Abg. Püschel über, dieser lautet: „Die Kammer wolle beschlie ßen, im Verein mit der ersten hohen Kammer bei hoher Sraats- regicrung die alsbaldige Aufhebung des, jedenfalls ganz unnö- thigen, die Presse aber sehr bcnachtheiligcnden Unterschiedes zwi schen Local- und Districtscensoren und die Gleichstellung dcr Befugnisse zu beantragen." Ich frage, ob Sie diesen Antrag stellen wollen? — Wird von 35 gegen 33 Stimme» ab ge lehnt. Präsident v. Haase: Wir gehen nun auf die §. 10 über. Referent Abg. Todt: tz. 10. Dieses Gesetz tritt mit dem in Wirksamkeit. Das Deputationsgutachten lautet: 10. ist von den Herren Regicrungscommissarien nachträglich mit vor- gclegt worden, weil man beabsichtigt, ein etwa'kinmonatlichcs spstium vacationis cintreten zu lassen, damit das bclheiligtc Publicum Zeit gewinne, sieb darnach cinzurichten. Die Depu tation findet keinen Grund, dieser Bestimmung entgegcnzutcclc», und empfiehlt demnach die.§. 10 zur Genehmigung dcr Kammer. Präsident v. Haase: Ist die Kammer mit dcr Deputa tion einverstanden und nimmt sic diese Z. an? — Wird ein stimmig bejaht. Referent Abg. Lobt: Das Deputation sgutachkcn sagt ferner: Noch macht sich in Bezug auf die Ausführung dieses Ge setzes eine z. ii. erforderlich, die keiner besondern Motivirung bedarf und dcr Kammer in folgender Fassung zur Annahme vorgclcgt wird: „Unser Ministerium des Innern ist mit der Ausführung beauftragt." Präsident 1). Haase: Es scheint, daß auch dagegen Nie mand Etwas erinnert. Ist die Kammcr auch damit einverstan den? — Wird einstimmig bejaht. Referent Abg. To dt: Nun heißt es im Deputatios- gutachten: Finden diese Bemerkungen der Deputation sämmtlich Be rücksichtigung, so würde die Annahme des gegenwärtigen Gesetz entwurfs, wie bereits im allgemeinen Theile dieses Berichts er klärt worden ist, unbedenklich, ja in gewisser Beziehung wün- schenswcrth sein. Entgegengesetzten Falls aber müßte die De putation — wie eventuell hiermit geschieht — ihren Antrag da hin richten, den Gesetzentwurf lieber abzulehncn. Wie indeß auch hierüber entschieden werden möge, soviel bleibt gewiß, daß der Zustand unserer Gesetzgebung über die Presse diejenige Ausbildung noch nicht erlangt hat, welche die 8- 35 der Verfassungsurkunde verheißen hat, nicht erlangen wird, wenn auch das dermalige Gesetz mit den von der Depu tation dazu gemachten Verbesserungsvorschlägen zur Publication gelangt. Wenn nun die Ursache hiervon lediglich in der gegen wärtig bestehenden Bundesgefctzgcbung zu suchen ist, das Grund gesetz des deutschen Bundes, die Bundesacte vom 8. Juni 1815, aber da, wo von den Seiten der „vereinigten souverainen Für sten und freien Städte" ihren Völkern zuqesi.herten allgemeinen Rechten die Rede ist, nämlich im Art. XVIII. unter >l-, die aus drückliche Bestimmung enthält: „Die verbündeten Fürsten und freien Städte kommen überein, den llnterthanen dcr deutschen Bundesstaaten fol» gende Rechte zuzu sichern: >1) Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Bestim mungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte dcr Schriftsteller und Verleger gegen den Nach druck beschäftigen;" so erachtet die Deputation es für nothwendig, daß die Kammcr auf verfassungsmäßigem Wege die Abänderung des vormaligen Zustandes dcr Preßgesetzgebung beantragt und zu dem Ende bei der Staatsrcgierung um darauf abzweckcnde Instruction ihres Gesandten bei der hohen Bundesversammlung einkommt, mithin 1. im Verein mit der ersten Kammer an die Staatsregicrung ein Gesuch des Inhalts zu richten beschließt: Dieselbe wolle durch ihren Gesandten am Bundestage auf nunmehrige Aufhebung der in Bezug auf die Presse erlassenen provisorischen bundesgesctzlichcn Bestimmungen und alsbaldige Verwirklichung des Art. XVIII. der Bundesacte unter ä., die Freiheit der Presse betreffend, hinzuwirken be müht sein. Erst dann, wenn dieser Antrag ein entsprechendes Resultat herbeigeführt hat, erst dann wird eine vollständige Erfüllung und Ausführung der ß. 35 der Vcrfassungsurkundc möglich sein. Und da cs nothwendig ist, daß diese in allen ihren Lheilen zur Wahrheit werde, so darf die Deputation voraussetzen, daß nicht allein die Kammern, sondern auch die Staatsregicrung selbst dem gestellten Anträge ihren Beitritt nicht versagen werden. 92*
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